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   OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04   

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https://dejure.org/2004,7124
OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04 (https://dejure.org/2004,7124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2004 - 13 AR 26/04 (https://dejure.org/2004,7124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2004 - 13 AR 26/04 (https://dejure.org/2004,7124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 Abs 2 S 2 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO, § 690 Abs 1 Nr 5 ZPO, ZPO-RG
    Zuständigkeitsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt: Unverbindlichkeit eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses; Prüfungsdichte des mit der Zuständigkeitsbestimmung befassten Gerichts; Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs und der verfassungsrechtlichen Garantie des gesetzlichen Richters

  • Judicialis

    ZPO § 36 I Nr. 6; ; ZPO § 281 II 2; ; ZPO § 281 II 4; ; ZPO § 690 I Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeitsbestimmung - Bindungswirkung bei objektiv willkürlicher Verweisung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unwirksamer Verweisungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 1 O 366/04
  • OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04
    Nach ständiger und bis ins Jahre 2004 hinein reichender obergerichtlicher Rechtssprechung (vgl. z. B.: BVerfG NJW 1992, 2076; BGH NJW 2002, 3634 und NJW 2003, 3201; BayObLG NJW-RR 2002, 1152 und OLG Report 2004, 66 LS; OLG Brandenburg NJW 2004, 780 f), der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, entfaltet ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss jedoch in eng begrenzten Ausnahmefällen, namentlich dann keine Bindungswirkung, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde oder wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich erscheint und die verfassungs-rechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 I 2 GKG) eine Durchbrechung der Bindungswirkung fordert.

    Nach Vollzug der Abgabe war er hieran gebunden (BGH st. Rspr., vgl. z. B. NJW 1993, 1273 und NJW 2002, 3634).

    Diese mit der Rechtsänderung verbundene Folge hat das Landgericht Darmstadt - um die Worte des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 3634) zu verwenden - "entweder nicht zur Kenntnis genommen oder es war nicht gewillt, sich an die Änderungen der gesetzlichen Voraussetzungen einer Verweisung im Mahnverfahren zu halten".

    Auch der Umstand, dass der Kläger einen Verweisungsantrag gestellt hat, führt zu keinem anderen Ergebnis, weil das Landgericht den Kläger erst durch die neben der Sache liegende und in grober Verkennung der ausschließlichen Zuständigkeit nach § 29 a ZPO erfolgte richterliche Anfrage vom 29. Juli 2004 zu seinem Verweisungsantrag veranlasst hat (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 3634 m. w. N.).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04
    Nach Vollzug der Abgabe war er hieran gebunden (BGH st. Rspr., vgl. z. B. NJW 1993, 1273 und NJW 2002, 3634).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04
    Nach ständiger und bis ins Jahre 2004 hinein reichender obergerichtlicher Rechtssprechung (vgl. z. B.: BVerfG NJW 1992, 2076; BGH NJW 2002, 3634 und NJW 2003, 3201; BayObLG NJW-RR 2002, 1152 und OLG Report 2004, 66 LS; OLG Brandenburg NJW 2004, 780 f), der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, entfaltet ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss jedoch in eng begrenzten Ausnahmefällen, namentlich dann keine Bindungswirkung, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde oder wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich erscheint und die verfassungs-rechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 I 2 GKG) eine Durchbrechung der Bindungswirkung fordert.
  • OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03

    Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04
    Nach ständiger und bis ins Jahre 2004 hinein reichender obergerichtlicher Rechtssprechung (vgl. z. B.: BVerfG NJW 1992, 2076; BGH NJW 2002, 3634 und NJW 2003, 3201; BayObLG NJW-RR 2002, 1152 und OLG Report 2004, 66 LS; OLG Brandenburg NJW 2004, 780 f), der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, entfaltet ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss jedoch in eng begrenzten Ausnahmefällen, namentlich dann keine Bindungswirkung, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde oder wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich erscheint und die verfassungs-rechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 I 2 GKG) eine Durchbrechung der Bindungswirkung fordert.
  • BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 22/02

    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Abweichung vom Mahnbescheidsantrag wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04
    Nach ständiger und bis ins Jahre 2004 hinein reichender obergerichtlicher Rechtssprechung (vgl. z. B.: BVerfG NJW 1992, 2076; BGH NJW 2002, 3634 und NJW 2003, 3201; BayObLG NJW-RR 2002, 1152 und OLG Report 2004, 66 LS; OLG Brandenburg NJW 2004, 780 f), der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, entfaltet ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss jedoch in eng begrenzten Ausnahmefällen, namentlich dann keine Bindungswirkung, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde oder wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich erscheint und die verfassungs-rechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 I 2 GKG) eine Durchbrechung der Bindungswirkung fordert.
  • BVerfG, 28.08.1990 - 2 BvR 1413/87

    Ausgleich außenstehender Aktionäre - Gerichtliche Entscheidung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2004 - 13 AR 26/04
    Nach ständiger und bis ins Jahre 2004 hinein reichender obergerichtlicher Rechtssprechung (vgl. z. B.: BVerfG NJW 1992, 2076; BGH NJW 2002, 3634 und NJW 2003, 3201; BayObLG NJW-RR 2002, 1152 und OLG Report 2004, 66 LS; OLG Brandenburg NJW 2004, 780 f), der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat, entfaltet ein fehlerhafter Verweisungsbeschluss jedoch in eng begrenzten Ausnahmefällen, namentlich dann keine Bindungswirkung, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde oder wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich erscheint und die verfassungs-rechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 I 2 GKG) eine Durchbrechung der Bindungswirkung fordert.
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 U 233/04

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbegründung durch

    Einem fehlerhafter Verweisungsbeschluss kommt nur dann ausnahmsweise keine Bindungswirkung zu, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt wurde oder wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich erscheint und die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters deshalb eine Durchbrechung der Bindungswirkung fordert (vgl. zuletzt OLG Frankfurt OLG Report 2005, 106, 107 sowie Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 281 Rz. 17 jeweils m.w.N.).
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