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   VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08   

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VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08 (https://dejure.org/2009,3506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.2009 - 13 S 2863/08 (https://dejure.org/2009,3506)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 13 S 2863/08 (https://dejure.org/2009,3506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwert bei Streit über Nebenbestimmungen oder andere Zusätze zu einer ausländerrechtlichen Duldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Streitwerts bei Streitigkeiten hinsichtlich mehrerer Nebenbestimmungen oder anderer Zusätze zu einer ausländerrechtlichen Duldung auf insgesamt nur auf 5.000 EUR; Voraussetzungen für das Absehen einer Addition bei der Bemessung des Streitwerts nach § ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2; GKG § 39 Abs. 1
    Streitwert, Kosten, Auffangwert, Duldung, Nebenbestimmung, Addition

  • Judicialis

    GKG § 39 Abs. 1; ; ZPO § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 39 Abs. 1; ZPO § 5
    Streitwert: Addition; Duldung; Nebenbestimmung; Streitgegenstand; Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 456 (Ls.)
  • DÖV 2009, 379
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.01.1991 - 1 B 95.90

    Wert des Streitgegenstandes - Befristung der Wirkung der Ausweisung - Eheführung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Erstreben ein ausgewiesener Ausländer und sein deutscher Ehegatte gemeinsam die Befristung der Wirkungen seiner Ausweisung, wird der Streitwert nicht durch eine Zusammenrechnung der für jeden Ehegatten anzusetzenden Einzelwerte gebildet (BVerwG, Beschluss vom 28.1.1991 - 1 B 95.90 - NVwZ-RR 1991, 669).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82

    Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Im Bereich des Ausländerrechts ist zu differenzieren: So werden die Anfechtung einer Ausweisung und das Begehren auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels als wirtschaftlich selbständig angesehen, während die damit verbundene Abschiebungsandrohung bei der Streitwertbemessung unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.1.1982 - 1 B 1.82 - BayVBl 1982, 380).
  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 5 C 07.369

    Streitwert; Objektive Klagehäufung; Streitgegenstand; Zusammenrechnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Sie ist in der Rechtsprechung z.B. angenommen worden, wenn die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft und zugleich die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher begehrt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -juris), neben der Entlassung aus der Schule zusätzlich ein Hausverbot angefochten wird (OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -BeckRS 2007 28447), gleichzeitig die Aufhebung einer Beseitigungsanordnung und die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für dieselbe Anlage begehrt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.8.2006 - 5 S 455/06 - BeckRS 2006 25520) oder sowohl ein Bauvorbescheid als auch eine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben angefochten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1994 - 3 S 1795/94

    Streitwert: keine Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche nach ZPO § 5 im Falle einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Sie ist in der Rechtsprechung z.B. angenommen worden, wenn die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft und zugleich die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher begehrt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -juris), neben der Entlassung aus der Schule zusätzlich ein Hausverbot angefochten wird (OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -BeckRS 2007 28447), gleichzeitig die Aufhebung einer Beseitigungsanordnung und die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für dieselbe Anlage begehrt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.8.2006 - 5 S 455/06 - BeckRS 2006 25520) oder sowohl ein Bauvorbescheid als auch eine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben angefochten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 9 S 411/00

    Verbesserung der Endpunktzahl in der Zweiten juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Die Bedeutung entspricht regelmäßig dem Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.3.2000 - 9 S 411/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 11 S 2554/01

    Streitwert: Aussetzung der Abschiebung - passive Streitgenossenschaft auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Bei ausländerrechtlichen Streitverfahren, die im Wege der Hauptsacheklage auf Duldung, d.h. auf Aussetzung einer Abschiebung gerichtet sind, ist grundsätzlich nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs der Auffangstreitwert von 5.000,--EUR festzusetzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.2.2002 - 11 S 2554/01 - und Beschluss vom 17.10.2006 - 13 S 2175/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2006 - 9 S 1148/06

    Zur Zuständigkeit des Berichterstatters als Einzelrichter bei der Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Über sie hat der Berichterstatter als Einzelrichter zu entscheiden, da der angefochtene Beschluss durch den Berichterstatter ergangen ist (vgl. § 66 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.6.2006 - 9 S 1148/06 - NVwZ-RR 2006, 648).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07

    Voraussetzung der Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände gemäß § 39

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Sie ist in der Rechtsprechung z.B. angenommen worden, wenn die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft und zugleich die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher begehrt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -juris), neben der Entlassung aus der Schule zusätzlich ein Hausverbot angefochten wird (OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -BeckRS 2007 28447), gleichzeitig die Aufhebung einer Beseitigungsanordnung und die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für dieselbe Anlage begehrt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.8.2006 - 5 S 455/06 - BeckRS 2006 25520) oder sowohl ein Bauvorbescheid als auch eine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben angefochten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06

    Thujen sind am Rand des Schwarzwalds regelmäßig standortfremd

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08
    Sie ist in der Rechtsprechung z.B. angenommen worden, wenn die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft und zugleich die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Statusdeutscher begehrt wird (Bay. VGH, Beschluss vom 14.2.2007 - 5 C 07.369 -juris), neben der Entlassung aus der Schule zusätzlich ein Hausverbot angefochten wird (OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 15.11.2007 - 19 E 220/07 -BeckRS 2007 28447), gleichzeitig die Aufhebung einer Beseitigungsanordnung und die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für dieselbe Anlage begehrt wird (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.8.2006 - 5 S 455/06 - BeckRS 2006 25520) oder sowohl ein Bauvorbescheid als auch eine Baugenehmigung für dasselbe Vorhaben angefochten werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1994 - 3 S 1795/94 - juris).
  • VG Stuttgart, 18.01.2018 - 4 K 2206/17
    Dennoch ergibt sich aus dem Feststellungsantrag, dass eine abgeschlossene ärztliche Grundausbildung vorliegt, im Verhältnis zum Verpflichtungsantrag (Erteilung einer Approbation) für den Kläger nach der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung kein Mehrwert, da er auf das gleiche wirtschaftliche Interesse gerichtet ist und daher eine wirtschaftliche Identität mehrerer prozessualer Ansprüche anzunehmen ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2009 - 13 S 2863/08).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 766/20

    Streitwert im Eilverfahren um eine oder mehrere Auflagen zur Sicherung und

    Werden vom Rechtsschutz Suchenden zugleich mehrere Auflagen nach § 61 Abs. 1e AufenthG angegriffen, erfolgt daher im Rahmen der Streitwertfestsetzung grundsätzlich weder eine isolierte Bewertung der einzelnen Auflagen noch eine Addition der einzelnen Werte nach § 39 Abs. 1 GKG (so bereits zu vergleichbaren Fällen VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.02.2009 - 13 S 2863/08 -, juris Rn. 6 f., und vom 02.08.2010 - 11 S 1701/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 11 S 1504/10

    Zur Höhe des Streitwertes bei Streit über Nebenbestimmungen oder Zusätze zu einer

    3 Nach der Rechtsprechung des ehemaligen 13. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 12.02.2009 - 13 S 2863/08 - InfAuslR 2009, 195), der sich der Senat anschließt, begrenzt der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG bei der Anwendung des § 39 Abs. 1 GKG den Streitwert, wenn mehrere Nebenbestimmungen oder sonstiger Zusätze einer Duldung angegriffen werden, ungeachtet der Frage, ob dies im Wege der Verpflichtungs- oder der Anfechtungsklage zu geschehen hat, und auch ungeachtet der Frage, welchen rechtlichen Charakter die Zusätze haben und auf welcher gesetzlichen Grundlage diese zu verfügen sind (vgl. zu alledem GK-AufenthG § 60a Rdn. 49).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2020 - 1 O 40/20

    Streitwert für die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast zu einer

    Bei dieser Sachlage erscheint bezogen auf den einzelnen Standort eine höhere Wertfestsetzung als sie für die Erteilung der Zustimmung selbst anfiele, nicht angemessen (vgl. zu einer ähnlichen Sachlage: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 13 S 2863/08 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2010 - 11 S 2475/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Streitwert bei vorläufiger Aussetzung der

    Dies entspricht der Hälfte des Auffangwertes, der in der Hauptsache bei einer Klage auf Erteilung einer Duldung in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zugrunde gelegt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.07.2010 - 11 S 1504/10 - AuAS 2010, 235; vom 12.02.2009 - 13 S 2863/08 - AuAS 2009, 100; vom 22.03.2007 - 13 S 2404/06 - juris und vom 27.02.2002 - 11 S 2554/01 - AuAS 2002, 101).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - NC 9 S 124/11

    Streitwertfestsetzung bei Gerichtsverfahren betreffend die Zulassung zum Studium

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Addition der Streitwerte bei wirtschaftlicher Identität nicht stattzufinden hat (vgl. etwa Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 5 Rn. 8; BVerwG, Beschluss vom 15.07.1998 - 1 B 75/98 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2009 - 13 S 2863/08 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2020 - 11 S 766/20
    Werden vom Rechtsschutz Suchenden zugleich mehrere Auflagen nach § 61 Abs. 1e AufenthG angegriffen, erfolgt daher im Rahmen der Streitwertfestsetzung grundsätzlich weder eine isolierte Bewertung der einzelnen Auflagen noch eine Addition der einzelnen Werte nach § 39 Abs. 1 GKG (so bereits zu vergleichbaren Fällen VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.02.2009 - 13 S 2863/08 -, juris Rn. 6 f., und vom 02.08.2010 - 11 S 1701/10 -).
  • VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 C 20.1865

    Festsetzung des Streitwerts bei Klage gegen Bauvorbescheid

    Bauvorbescheid und Baugenehmigung werden hier vom Kläger zudem mit derselben Argumentation einer Beeinflussung der Hochwassersituation des klägerischen Grundstücks durch die Errichtung des Bauvorhabens angegriffen, so dass sich auch kein selbständiger wirtschaftlicher Wert ergibt (vgl. NdsOVG, B.v. 21.10.2004 - 1 LA 287/03 - juris Ls. 2; VGH BW, B.v. 12.2.2009 - 13 S 2863/08 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2011 - 11 S 1198/11

    Streitwert für eine Klage gegen eine dem Aufenthaltstitel beigefügte

    Im Falle einer echten Nebenbestimmung wäre es daher in der Regel unangemessen, den Wert der Auflage in der gleichen Höhe festzusetzen wie den des Grundverwaltungsakts, weshalb der Senat von der Hälfte des Auffangwerts ausgeht (wie hier NiedersOVG, Beschluss vom 02.02.2010 - 11 OA 586/09 - juris m.w.N.; vgl. zur Begrenzung im Falle mehrerer Nebenbestimmungen auf den Auffangwert VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2009 - 13 S 2863/08 - InfAuslR 2009, 195 zur Duldung, aber auf den Aufenthaltstitel übertragbar).
  • VG Bayreuth, 12.06.2019 - B 6 S 18.684

    Anordnung der Wohnsitznahme in einer Ausreiseeinrichtung

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG, § 52 Abs. 1 und 2 GKG (halber Auffangstreitwert auch bei Streit im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes über mehrere Nebenbestimmungen zu einer Duldung vgl. VGH Mannheim, B. v. 12.02.2009 - 13 S 2863/08 - InfAuslR 2009, 195/196).
  • OVG Bremen, 23.05.2011 - 1 S 94/11

    Streitwert; Duldung

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