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   OLG Frankfurt, 12.06.2002 - 13 U 132/97   

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https://dejure.org/2002,12564
OLG Frankfurt, 12.06.2002 - 13 U 132/97 (https://dejure.org/2002,12564)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2002 - 13 U 132/97 (https://dejure.org/2002,12564)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 13 U 132/97 (https://dejure.org/2002,12564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Arztes und Krankenhausträgers; Verkehrsunfall eines Patienten nach Narkosebehandlung; Überdosierung eines Narkosemittels; Dormicum; Midazolam

  • Judicialis

    AMG § 21 f; ; ZPO § 156; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; StPO § 170 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungsbedarf über die Wirkung eines verabreichten Medikaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2002 - 13 U 132/97
    Mit der hier allein im Vordergrund der Betrachtung stehenden Eingriffsaufklärung, auch als Selbstbestimmungsaufklärung bezeichnet, sollen dem Patienten die Risiken des Eingriffes beschrieben werden, damit er die Bedeutsamkeit seiner Einwilligung erfasst und sein Selbstbestimmungsrecht sachgerecht ausüben kann (vgl. Urteil des 6. ZS des BGH vom 28.2.1984, abgedruckt in NJW 1984 S. 1807 ff, 1808).
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 107/92

    Sorgfaltspflichten gegenüber suizidgefährdeten Patienten in psychiatrischem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2002 - 13 U 132/97
    Eine Pflicht zur Patientensicherung besteht nur in den Grenzen des Erforderlichen und des für das Personal und den Patienten selbst Zumutbaren (vgl. Urteil des 3. ZS des BGH vom 23.9.1993, abgedruckt in VersR 1994 S. 50, 51).
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