Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.03.2000 - 13 U 21/99   

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https://dejure.org/2000,11552
OLG Celle, 09.03.2000 - 13 U 21/99 (https://dejure.org/2000,11552)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2000 - 13 U 21/99 (https://dejure.org/2000,11552)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2000 - 13 U 21/99 (https://dejure.org/2000,11552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 675 BGB; § 670 BGB; § 13 VOB/B; § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG
    Rückgriffsanspruch aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Anspruch auf Aufwendungsersatz; Mängel an einem Bau; Verstoß einer Vertragsklausel gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgriffsanspruch aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Anspruch auf Aufwendungsersatz; Mängel an einem Bau; Verstoß einer Vertragsklausel gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürge zahlt auf Gewährleistungsbürgschaft: Rückgriffsanspruch gegen den Auftragnehmer? (IBR 2001, 190)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1356
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2000 - 13 U 21/99
    Dieser hat vor der Leistung an den Gläubiger dessen Anspruch sorgfältig unter Berücksichtigung aller ihm bekannter Umstände zu prüfen und sich insbesondere durch Befragung des Schuldners über etwa vorhandene Einreden und Einwendungen kundig zu machen (vgl. BGHZ 95, 375, 388 [BGH 19.09.1985 - IX ZR 16/85] , OLG Hamm NJW-RR 1997, 307, 308) [OLG Hamm 12.08.1996 - 2 U 227/95] .
  • OLG Hamm, 12.08.1996 - 2 U 227/95
    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2000 - 13 U 21/99
    Dieser hat vor der Leistung an den Gläubiger dessen Anspruch sorgfältig unter Berücksichtigung aller ihm bekannter Umstände zu prüfen und sich insbesondere durch Befragung des Schuldners über etwa vorhandene Einreden und Einwendungen kundig zu machen (vgl. BGHZ 95, 375, 388 [BGH 19.09.1985 - IX ZR 16/85] , OLG Hamm NJW-RR 1997, 307, 308) [OLG Hamm 12.08.1996 - 2 U 227/95] .
  • OLG Brandenburg, 30.06.2004 - 7 U 178/03

    Regelungen und Form zur Auftragserteilung einer Bürgschaft

    Hat das Auftragsverhältnis - wie hier - die Erteilung einer Bürgschaft zum Gegenstand, so gehören zu den Aufwendungen nach § 670 BGB auch und insbesondere die Zahlungen, die der Bürge in Erfüllung seiner Verpflichtung an den Bürgschaftsnehmer auskehrt (vgl. BGHZ 95, 375, 388; OLG Köln, NJW-RR 2002, 1164, 1165; OLG Celle, OLGR 2001, 17).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 13 U 21/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,49272
OLG Düsseldorf, 02.12.1999 - 13 U 21/99 (https://dejure.org/1999,49272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.1999 - 13 U 21/99 (https://dejure.org/1999,49272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 13 U 21/99 (https://dejure.org/1999,49272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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