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   OLG Hamburg, 04.10.2013 - 13 U 211/11   

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OLG Hamburg, 04.10.2013 - 13 U 211/11 (https://dejure.org/2013,61925)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.10.2013 - 13 U 211/11 (https://dejure.org/2013,61925)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2013 - 13 U 211/11 (https://dejure.org/2013,61925)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 22.09.2020 - XI ZR 39/19

    Haftung des Kommissionärs im Falle der Aufhebung des Ausführungsgeschäfts im

    c) Eine Weisung, schriftlich für den Kläger, jedenfalls aber in Übereinstimmung mit § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. VG Frankfurt/Main, Urteil vom 5. April 2004 - 9 E 4690/02, juris Rn. 20 f.), gegen Kostenerstattung nach § 675 Abs. 1, § 670 BGB (vgl. OLG Hamburg, BeckRS 2015, 2380) und in der Form des § 70 Abs. 1 VwGO in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung durch die D... als Adressatin des privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakts Widerspruch einzulegen, hat der Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht erteilt, so dass die Beklagte nicht nach § 385 Abs. 1 HGB haftet.
  • OLG Schleswig, 20.12.2018 - 5 U 279/18

    Der Kommissionär haftet bei einem Wertpapiergeschäft in der Regel allein für die

    Insoweit ist dem vom Landgericht zitierten Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 4. Oktober 2013 - 13 U 211/11, dort unter II. 1. b), Beck-Online) jedenfalls insoweit zuzustimmen, als es die Anforderungen an die Beklagte als Kommissionärin im Rahmen der ihr obliegenden Interessenwahrnehmungspflicht überspannt, sie ohne konkrete Weisung zu verpflichten, für den Kläger als Kommittenten (formell) Widerspruch gegen die Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse einzulegen.
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