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   OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/06   

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https://dejure.org/2006,17552
OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/06 (https://dejure.org/2006,17552)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - 13 U 68/06 (https://dejure.org/2006,17552)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 13 U 68/06 (https://dejure.org/2006,17552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Auskunft über den Zeitpunkt der Beendigung einer Betriebshaftpflichtversicherung; Übertragung eines Teilbetriebes durch einen Zuwendungsvertrag

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HGB § 266; ; BGB § 259; ; BGB § 260; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 § 260
    Auskunfts- und Abrechnungsansprüche einer Partei aus einem gemeinsam geschlossenen Zuwendungsvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/06
    Da der Beklagte nach dem Inhalt des Zuwendungsvertrages von dem Kläger keine weiteren Leistungen beanspruchen kann und deshalb auch keine weiteren Auskunfts- und Abrechnungsansprüche begründet waren, konnte der Senat über sämtliche mit der Stufenklage verfolgten Ansprüche abschließend entscheiden und die Widerklage in vollem Umfang abweisen, da der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch sich auf Grund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch die weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen (BGH NJW 1959, 1827 und NJW 1985, 2405, 2407).
  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/06
    Da der Beklagte nach dem Inhalt des Zuwendungsvertrages von dem Kläger keine weiteren Leistungen beanspruchen kann und deshalb auch keine weiteren Auskunfts- und Abrechnungsansprüche begründet waren, konnte der Senat über sämtliche mit der Stufenklage verfolgten Ansprüche abschließend entscheiden und die Widerklage in vollem Umfang abweisen, da der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch sich auf Grund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch die weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen (BGH NJW 1959, 1827 und NJW 1985, 2405, 2407).
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