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OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Auskunft über den Zeitpunkt der Beendigung einer Betriebshaftpflichtversicherung; Übertragung eines Teilbetriebes durch einen Zuwendungsvertrag
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 259 § 260
Auskunfts- und Abrechnungsansprüche einer Partei aus einem gemeinsam geschlossenen Zuwendungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 12.04.2006 - 8 O 528/05
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/06
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83
Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/06
Da der Beklagte nach dem Inhalt des Zuwendungsvertrages von dem Kläger keine weiteren Leistungen beanspruchen kann und deshalb auch keine weiteren Auskunfts- und Abrechnungsansprüche begründet waren, konnte der Senat über sämtliche mit der Stufenklage verfolgten Ansprüche abschließend entscheiden und die Widerklage in vollem Umfang abweisen, da der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch sich auf Grund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch die weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen (BGH NJW 1959, 1827 und NJW 1985, 2405, 2407). - BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 68/06
Da der Beklagte nach dem Inhalt des Zuwendungsvertrages von dem Kläger keine weiteren Leistungen beanspruchen kann und deshalb auch keine weiteren Auskunfts- und Abrechnungsansprüche begründet waren, konnte der Senat über sämtliche mit der Stufenklage verfolgten Ansprüche abschließend entscheiden und die Widerklage in vollem Umfang abweisen, da der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch sich auf Grund von Überlegungen als unbegründet erweist, die auch die weiteren, im Rahmen der Stufenklage geltend gemachten Ansprüchen die Grundlage entziehen (BGH NJW 1959, 1827 und NJW 1985, 2405, 2407).