Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4217
OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99 (https://dejure.org/2000,4217)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.04.2000 - 13 W 3985/99 (https://dejure.org/2000,4217)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. April 2000 - 13 W 3985/99 (https://dejure.org/2000,4217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Verwirkung; Ersatzzustellung; Wohnanschrift; Zustellung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 181; ; ZPO § 182; ; ZPO § 253; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 §§ 181 182 253
    Verwirkung einer Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Wirksamkeit einer Ersatzzustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 127, § 181, § 253; BGB § 242
    Klage aus dem Verborgenen mit unzutreffender Wohnanschrift

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 573
  • MDR 2000, 902
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Zur ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört danach die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BGH NJW 88, 2114, OLG München, OLGR 2000, 56.
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 15 W 11/99

    Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Zur ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört danach die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (BGH NJW 88, 2114, OLG München, OLGR 2000, 56.
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1991 - 9 W 72/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
  • OLG München, 23.11.1993 - 24 W 183/93
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1989 - 7 WF 78/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99
    Auch wenn es sich nach den im Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2000, Az.: 54 XVII T 380/99, aufgeführten Umständen nicht mehr um die Wohnung des Antragstellers im Zeitpunkt des Zustellungsversuchs gehandelt hat, so muß doch der Antragsteller den von ihm erweckten Anschein gegen sich gelten lassen, er habe unter dieser Anschrift gewohnt, nachdem gegenteiliges bislang nicht bekannt war und der Antragsteller ständig bis heute die damalige Zustellungsadresse als seine Wohnanschrift angibt (vgl. BGH NJW-RR 93, 1083 unter 2 b; OLG Düsseldorf FamRZ 90, 75, OLG Karlsruhe NJW-RR 92, 700; Musielak/Wolst ZPO § 181 Rn. 2; a.A. für Zustellungen, durch die Notfristen in Gang gesetzt werden, OLG München NJW-RR 95, 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht