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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02   

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https://dejure.org/2002,7930
OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02 (https://dejure.org/2002,7930)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.2002 - 13 W 4/02 (https://dejure.org/2002,7930)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 2002 - 13 W 4/02 (https://dejure.org/2002,7930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Erfolgsaussichten zur Gewährung von Prozesskostenhilfe; Begrenzung des Haftungsrisikos bei Bürgschaften durch anderweitige Sicherheiten; Auswirkungen der Abbedingung von Rechten des Bürgen aus § 776 BGB; Freiwerden des Bürgen bei Aufgabe einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02
    Dieser Schutz ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn im Bürgschaftsvertrag die Rechte des Bürgen aus § 776 BGB abbedungen sind, so dass der Kreditgeber andere Sicherheiten aufgeben kann, ohne dass der Bürge in der Höhe frei wird, in der er aus der aufgegebenen Sicherheit nach § 774 BGB hätte Ersatz erlangen können, oder wenn sonstige Maßnahmen und Vereinbarungen, welche die Bank hinsichtlich ihrer Ansprüche oder bei der Verwertung anderweitiger Sicherheiten für zweckmäßig erachtet, den Umfang der Bürgschaftsverpflichtung nicht berühren sollen (BGH, NJW 1997, 3372, 3373; NJW 1999, 58, 59; NJW 2000, 1182, 1184; NJW 2001, 815, 816).

    Jedenfalls muss die Bank, die Schutzrechte des Bürgen beschneidet, dann auch die Folgen hinnehmen, die sich hieraus für die Beurteilung ergeben, inwieweit der Bürge durch anderweitige Sicherheiten vor einer seine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigenden Inanspruchnahme geschützt ist (BGH, NJW 1997, 3372, 3373).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02
    Dieser Schutz ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn im Bürgschaftsvertrag die Rechte des Bürgen aus § 776 BGB abbedungen sind, so dass der Kreditgeber andere Sicherheiten aufgeben kann, ohne dass der Bürge in der Höhe frei wird, in der er aus der aufgegebenen Sicherheit nach § 774 BGB hätte Ersatz erlangen können, oder wenn sonstige Maßnahmen und Vereinbarungen, welche die Bank hinsichtlich ihrer Ansprüche oder bei der Verwertung anderweitiger Sicherheiten für zweckmäßig erachtet, den Umfang der Bürgschaftsverpflichtung nicht berühren sollen (BGH, NJW 1997, 3372, 3373; NJW 1999, 58, 59; NJW 2000, 1182, 1184; NJW 2001, 815, 816).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02
    Es kommt hier nicht darauf an, inwieweit diese Klauseln mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes zu vereinbaren sind (den formularmäßigen uneingeschränkten Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB hält der BGH in neuerer Rechtsprechung für unwirksam, vgl. NJW 2000, 1566; NJW 2001, 2466).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02
    Dieser Schutz ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn im Bürgschaftsvertrag die Rechte des Bürgen aus § 776 BGB abbedungen sind, so dass der Kreditgeber andere Sicherheiten aufgeben kann, ohne dass der Bürge in der Höhe frei wird, in der er aus der aufgegebenen Sicherheit nach § 774 BGB hätte Ersatz erlangen können, oder wenn sonstige Maßnahmen und Vereinbarungen, welche die Bank hinsichtlich ihrer Ansprüche oder bei der Verwertung anderweitiger Sicherheiten für zweckmäßig erachtet, den Umfang der Bürgschaftsverpflichtung nicht berühren sollen (BGH, NJW 1997, 3372, 3373; NJW 1999, 58, 59; NJW 2000, 1182, 1184; NJW 2001, 815, 816).
  • BGH, 02.03.2000 - IX ZR 328/98

    Formularmäßiger Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02
    Es kommt hier nicht darauf an, inwieweit diese Klauseln mit den Bestimmungen des AGB-Gesetzes zu vereinbaren sind (den formularmäßigen uneingeschränkten Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB hält der BGH in neuerer Rechtsprechung für unwirksam, vgl. NJW 2000, 1566; NJW 2001, 2466).
  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02
    Das sich aus der Vertragsgestaltung für den Bürgen ergebende rechtliche Risiko kann zwar ausnahmsweise durch tatsächliche, den Beteiligten schon bei Vertragsschluss offenbare Umstände faktisch hinreichend sicher deutlich herabgesetzt sein (vgl. BGH, NJW 1995, 1886).
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2002 - 13 W 4/02
    Dieser Schutz ist unter anderem dann nicht gegeben, wenn im Bürgschaftsvertrag die Rechte des Bürgen aus § 776 BGB abbedungen sind, so dass der Kreditgeber andere Sicherheiten aufgeben kann, ohne dass der Bürge in der Höhe frei wird, in der er aus der aufgegebenen Sicherheit nach § 774 BGB hätte Ersatz erlangen können, oder wenn sonstige Maßnahmen und Vereinbarungen, welche die Bank hinsichtlich ihrer Ansprüche oder bei der Verwertung anderweitiger Sicherheiten für zweckmäßig erachtet, den Umfang der Bürgschaftsverpflichtung nicht berühren sollen (BGH, NJW 1997, 3372, 3373; NJW 1999, 58, 59; NJW 2000, 1182, 1184; NJW 2001, 815, 816).
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   OLG Frankfurt, 18.01.2002 - 13 W 4/02   

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https://dejure.org/2002,57411
OLG Frankfurt, 18.01.2002 - 13 W 4/02 (https://dejure.org/2002,57411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2002 - 13 W 4/02 (https://dejure.org/2002,57411)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 13 W 4/02 (https://dejure.org/2002,57411)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 20.10.2011 - 3 W 166/11

    Sofortige Beschwerde: Vorlage durch das erstinstanzliche Gericht ohne

    2Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur - wenn auch umstritten (vgl. Reichold in Thomas/Putzo, a.a.O., § 572 Rn. 1 m.w.N.; ablehnend Schneider, a.a.O.) - die Ansicht vertreten, dass das Abhilfeprüfungsverfahren keine zwingende Voraussetzung für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht und die Beschwerdeentscheidung ist (so etwa OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.04.2007, 15 W 38/07, NJW-RR 2007, 1142; Beschl. v. 24.05.2002, 5 W 4/02, OLGR 2002, 250; Beschl. v. 18.01.2002, 13 W 4/02, OLGR 2002, 234; Gehrlein, a.a.O.; Zöller/Heßler, a.a.O., § 572, Rn. 4, Vollkommer, § 922 Rn. 13).

    Hieraus folgt, dass das Beschwerdegericht bei fehlerhafter oder unzulässig ergangener Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nicht zwingend die Sache an dieses zur Wiederholung des Abhilfeprüfungsverfahrens zurückgeben muss, sondern ggf. über dieses auch selbst entscheiden kann (OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.01.2002, a.a.O.; Zöller/Heßler, a.a.O., § 572 Rn. 4; Gehrlein, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Wird die Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz direkt beim Beschwerdegericht eingelegt, muss die erste Instanz nicht zwingend über die Abhilfe befinden (OLG Naumburg, Beschl. v. 02.07.2014 - 1 W 17/14, juris Rn. 7; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.01.2002 - 13 W 4/02, BeckRS 2002, 17417 Rn. 20; BeckOK ZPO/Mayer, 46. Ed. 1.9.2022, § 922 Rn. 14; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 922 Rn. 19).
  • OLG Rostock, 01.09.2010 - 3 W 148/10

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung bei Beschwerdeeinlegung

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur - wenn auch umstritten (vgl. Reichold in Thomas/Putzo, a.a.O., § 572 Rn. 1 m.w.N.; ablehnend Schneider, a.a.O.) - die Ansicht vertreten, dass das Abhilfeprüfungsverfahren keine zwingende Voraussetzung für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht und die Beschwerdeentscheidung ist (so etwa OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.04.2007, 15 W 38/07, NJW-RR 2007, 1142; Beschl. v. 24.05.2002, 5 W 4/02, OLGR 2002, 250; Beschl. v. 18.01.2002, 13 W 4/02, OLGR 2002, 234; Gehrlein, a.a.O.; Zöller/Heßler, a.a.O., § 572, Rn. 4, Vollkommer, § 922 Rn. 13).

    Hieraus folgt, dass das Beschwerdegericht bei fehlerhafter oder unzulässig ergangener Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nicht zwingend die Sache an dieses zur Wiederholung des Abhilfeprüfungsverfahrens zurückgeben muss, sondern ggf. über dieses auch selbst entscheiden kann (OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.01.2002, a.a.O.; Zöller/Heßler, a.a.O., § 572 Rn. 4; Gehrlein, a.a.O.).

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