Rechtsprechung
OLG Köln, 18.06.1999 - 13 W 42/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozeßkostenhilfe; Persönliche Angelegenheit; Volljähriges Kind ; Vergütung; Freie Mitarbeit; Programmierer ; Personenkreis; Prozeßkostenvorschuss ; Eltern
Verfahrensgang
- LG Aachen, 22.04.1999 - 12 O 59/99
- OLG Köln, 18.06.1999 - 13 W 42/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63
Schiedsvertrag
Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 13 W 42/99
Das bedeutet jedoch nicht, daß etwa jeder lebenswichtige Prozeß schon eine persönliche Angelegenheit darstellt; erforderlich ist vielmehr, daß persönliche Beeinträchtigungen des Betroffenen im Vordergrund der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung stehen (vgl. BGHZ 41, 104, 100 ff.), wie z.B. bei Schadensersatzprozessen gegen Dritte wegen der Verletzung von Körper und Gesundheit oder bei Rechtsstreitigkeiten mit Dritten, welche die Berufsausbildung betreffen (vgl. BAG FamRZ 1967, 149 m. krit. Anm. Gernhuber in AP Nr. 1 zu § 114 ZPO: Passivprozeß eines Lehrlings wegen Bruchs des Lehrvertrages). - OLG Hamm, 09.11.1998 - 13 WF 437/98
Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 13 W 42/99
Unabhängig davon, daß erhebliche Bedenken bestehen, den Kreis derjenigen Kinder, zu deren Unterhaltsbedarf ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß gegen die zum Barunterhalt verpflichteten Eltern gehören kann, über den gemäß § 1603 Abs. 2 S.2 BGB n.F. privilegierten Personenkreis hinaus auszudehnen (für die Erstreckung auf diesen Personenkreis hat sich jüngst das OLG Hamm in NJW 1999, 798 ausgesprochen), handelt es sich bei der beabsichtigten Rechtsverfolgung des Antragstellers nicht um eine persönliche Angelegenheit, für die eine solche Prozeßkostenvorschußpflicht überhaupt in Betracht kommt. - BAG, 12.12.1966 - 3 AZR 368/66
Unterhaltspflicht - Minderjährige unverheiratete Kinder - Bevorschussung der …
Auszug aus OLG Köln, 18.06.1999 - 13 W 42/99
Das bedeutet jedoch nicht, daß etwa jeder lebenswichtige Prozeß schon eine persönliche Angelegenheit darstellt; erforderlich ist vielmehr, daß persönliche Beeinträchtigungen des Betroffenen im Vordergrund der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung stehen (vgl. BGHZ 41, 104, 100 ff.), wie z.B. bei Schadensersatzprozessen gegen Dritte wegen der Verletzung von Körper und Gesundheit oder bei Rechtsstreitigkeiten mit Dritten, welche die Berufsausbildung betreffen (vgl. BAG FamRZ 1967, 149 m. krit. Anm. Gernhuber in AP Nr. 1 zu § 114 ZPO: Passivprozeß eines Lehrlings wegen Bruchs des Lehrvertrages).
- KG, 19.03.2018 - 20 W 6/18
Gewährung von PKH - Prozesskostenvorschuss für ein minderjähriges Kindes: …
Setzt sich aber eine Angelegenheit aus persönlichen und vermögensrechtlichen Elementen zusammen, kommt es darauf an, ob die Beziehung der Angelegenheit zum persönlichen Lebensbereich des Berechtigten genügend eng ist und persönliche Beeinträchtigungen im Vordergrund der Rechtsverfolgung stehen (…Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 9. Aufl. Rnr. 2623; OLG Köln, Beschl. v. 18.06.1999, 13 W 42/99, juris Rnr. 3).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.07.1999 - 13 W 42/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)