Rechtsprechung
OLG Celle, 03.02.2005 - 14 U 116/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 139 Abs. 2 ZPO; § 106 Abs. 3 SGB VII; § 823 BGB; § 831 BGB
Abweichen eines Gerichts bei einer reinen Wertungsfrage im Urteil von einer zuvor mitgeteilten, naturgemäß vorläufigen Einschätzung; Verrichtung vorübergehend betrieblicher Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte; Verletzung eines Arbeitnehmers eines anderen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweichen eines Gerichts bei einer reinen Wertungsfrage im Urteil von einer zuvor mitgeteilten, naturgemäß vorläufigen Einschätzung; Verrichtung vorübergehend betrieblicher Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte; Verletzung eines Arbeitnehmers eines anderen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überraschungsentscheidung - Haftungsprivilegierung nach SGB VII
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeitsrecht - Zur "vorübergehend gemeinsamen Betriebsstätte" i.S.d. SGB VIII
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 02.04.2004 - 16 O 768/01
- OLG Celle, 03.02.2005 - 14 U 116/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.04.2003 - VI ZR 251/02
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte
Auszug aus OLG Celle, 03.02.2005 - 14 U 116/04
Eine Haftungsprivilegierung gemäß § 106 Abs. 3 SGB VII kommt nur in Betracht, wenn sich die Arbeiten der Mitarbeiter verschiedener Betriebe aufeinander beziehen, sachlich ergänzen, fördern oder unterstützen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 8. April 2003, NZV 2003, 374 f.).
- LG Kassel, 26.10.2018 - 1 S 218/18
Gewährte Fristen sind genau einzuhalten, sonst wird es teuer!
Die endgültige rechtliche Bewertung hat das Gericht nicht schon vor Erlass des Urteils unabänderlich vorzunehmen und mitzuteilen (OLG Celle, Urteil vom 03. Februar 2005 - 14 U 116/04 -, Rn. 16, juris).