Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23   

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https://dejure.org/2023,24018
OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23 (https://dejure.org/2023,24018)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.09.2023 - 14 U 19/23 (https://dejure.org/2023,24018)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. September 2023 - 14 U 19/23 (https://dejure.org/2023,24018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Unfallschadenregulierung, Mietwagenkosten, Unverhältnismäßigkeit, Sachverständigengutachten, Schadensminderungspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7; BGB § 254 Abs. 2; VVG § 115 Abs. 2 Satz 2
    Mietwagenkosten; Werkstattrisiko; Unverhältnismäßigkeit; Notreparatur; Schadensminderungspflicht; Verjährung; Hemmung; Zur Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten

  • IWW

    StVG § 7, BGB § 254 Abs. 2, VVG § 115 Abs. 2 Satz 2
    StVG, BGB, VVG

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Anspruch nicht verjährt -> Notreparatur zwar möglich, aber das dem Geschädigten nciht bekannt,... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Schadenminderungspflicht; Mittelwert Fraunhofer-Schwacke; Anspruchsgrund; Verjährung Mietzinsforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietwagenkosten; Werkstattrisiko; Unverhältnismäßigkeit; Notreparatur; Schadensminderungspflicht; Verjährung; Hemmung; Zur Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de

    Mietwagenkosten; Werkstattrisiko; Unverhältnismäßigkeit; Notreparatur; Schadensminderungspflicht; Verjährung; Hemmung; Zur Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensminderungspflicht und Mietwagenkosten - Waren die Mietwagenkosten unverhältnismäßig?

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Auch der Ersatz von Mietwagenkosten nach Unfall hat Grenzen!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten bei Unfallschaden: Wann sind sie unverhältnismäßig und wann nicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten nach Unfall

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geschädigter darf sich auf Einschätzung seines Privatgutachters verlassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietwagenkosten: Laie darf sich auf Einschätzung des Privatgutachters zur Wirtschaftlichkeit einer Notreparatur verlassen - Keine Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    b) Es liegt auch kein Fall von unverhältnismäßig hohen Mietwagenkosten vor, die jeden Maßstab einer wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung sprengen und den Geschädigten veranlassen müssten, einen Gebrauchtwagen als Interimsfahrzeug anzuschaffen oder sich zunächst einmal mit einer Notreparatur zufrieden zu geben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. März 1982 - VI ZR 35/80 ; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90 , beide juris).

    Zwar kann ein Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungswert seine Aussagekraft für die Berechtigung der Reparatur verlieren, wenn die Mietwagenkosten bei der Reparatur in krassem Missverhältnis zu denjenigen bei einer Ersatzbeschaffung stehen (siehe BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90 , juris).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    a) Gem. § 249 Abs. 2 BGB sind grundsätzlich die Kosten zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzuges seines Fahrzeuges für erforderlich halten durfte ( BGH, Urteil vom 2. März 1982 - VI ZR 35/80 , Rn. 9, juris).

    b) Es liegt auch kein Fall von unverhältnismäßig hohen Mietwagenkosten vor, die jeden Maßstab einer wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung sprengen und den Geschädigten veranlassen müssten, einen Gebrauchtwagen als Interimsfahrzeug anzuschaffen oder sich zunächst einmal mit einer Notreparatur zufrieden zu geben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. März 1982 - VI ZR 35/80 ; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 314/90 , beide juris).

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2014 - 13 U 213/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf die

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    Die Vorschrift des § 254 Abs. 2 BGB findet im Rahmen des § 249 BGB sinngemäß, d.h. mit ihrem letztlich auf § 242 BGB zurückzuführenden Grundgedanken Anwendung ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Februar 2014 - 13 U 213/11 , Rn. 22, juris).

    Das dortige Fahrzeug wäre mit einem geringen Kosten- und Zeitaufwand in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen gewesen, aufgrund dessen es in dem zu überbrückenden Zeitraum bis zur Auslieferung des Neufahrzeugs ohne Bedenken als Rettungswagen von der Klägerin hätte eingesetzt werden können (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Februar 2014 - 13 U 213/11 , juris).

  • OLG Oldenburg, 08.09.1989 - 6 U 106/89
    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    Soweit das Landgericht der Rechtsprechung des OLG Oldenburg gefolgt ist, nach der der Geschädigte aus einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden die ihm obliegende Schadenminderungspflicht verletzt, wenn er das verunfallte Fahrzeug nach einer zumutbaren Notreparatur und Bestellung eines Ersatzwagens nicht weiterbenutzt, sondern einen Mietwagen anmietet (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 8. September 1989 - 6 U 106/89, juris, bzw. mit Entscheidungsgründen bei beck-online: OLG Oldenburg Urt. v. 8.9.1989 - 6 U 106/89, BeckRS 2008, 18830, beck-online), hält der Senat diesen Sachverhalt nicht für uneingeschränkt übertragbar.

    Bei verständiger Betrachtung hätte der dortige Kläger zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die Mietwagenkosten gänzlich außer Verhältnis zu den Kosten einer Notreparatur stehen würden (OLG Oldenburg Urt. v. 8.9.1989 - 6 U 106/89, BeckRS 2008, 18830, beck-online).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    Es genügte vielmehr, dass der Haftpflichtversicherer eine Vorstellung vom ungefähren Umfang der durch den Unfall bewirkten Schäden und damit seiner Leistungspflicht vermittelt bekam (st. Rspr. BGH, Urteil vom 2. März 1982 - VI ZR 245/79 , Rn. 18 mwN, juris).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    Diese wirken im Rahmen der sog. subjektbezogenen Schadensbetrachtung allenfalls anspruchserweiternd, nicht jedoch anspruchsverkürzend ( BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - VI ZR 393/18 , Rn. 25; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 , Rn. 19; BGH, Urteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22 , Rn. 53, alle juris).
  • BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22

    Zulässigkeit der nachträglichen Zulassung der Berufung aufgrund einer

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    Diese wirken im Rahmen der sog. subjektbezogenen Schadensbetrachtung allenfalls anspruchserweiternd, nicht jedoch anspruchsverkürzend ( BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - VI ZR 393/18 , Rn. 25; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 , Rn. 19; BGH, Urteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22 , Rn. 53, alle juris).
  • BGH, 14.05.2019 - VI ZR 393/18

    Schadensersatzprozess: Berufungsgrund bei Entscheidung über eine

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    Diese wirken im Rahmen der sog. subjektbezogenen Schadensbetrachtung allenfalls anspruchserweiternd, nicht jedoch anspruchsverkürzend ( BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - VI ZR 393/18 , Rn. 25; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12 , Rn. 19; BGH, Urteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22 , Rn. 53, alle juris).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2023 - 2 U 226/21

    Pkw-Unfallregulierung: Auswirkungen eines wahrheitswidrigen Prozessverhaltens;

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    Darauf, welche Schadensbehebung objektiv erforderlich und möglich gewesen wäre, kommt es wegen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nicht an; das sog. Werkstattrisiko (hier: welche Art der Schadensbehebung, Lieferverzögerung des Ersatzteils) geht zu Lasten des Schädigers (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Februar 2023 - 2 U 226/21 , Rn. 7, juris).
  • OLG Koblenz, 06.03.2023 - 12 U 1409/22

    Unfallbedingte Mietwagenkosten bei Neuwagenbestellung

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2023 - 14 U 19/23
    Der Unfallgeschädigte hat nach diesem Grundsatz die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssen, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Pflicht bzw. diese Obliegenheit der Schädiger beweispflichtig ist (OLG Koblenz, Urteil vom 6. März 2023 - 12 U 1409/22, Rn. 6, juris).
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