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OLG Celle, 06.06.2002 - 14 U 284/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Straßenmarkierungsarbeiten durch Privatunternehmen; Vorbeifahren an Arbeitsmaschine mit in die Fahrbahn hineinragender Peilstange
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 34 GG; § 829 BGB ; § 839 BGB ; § 17 StVG
Hoheitliche Tätigkeit ; Privatunternehmen; Haftungsverlagerung; Eigene Verantwortung; Verkehrssicherungspflichten bei Arbeitsfahrzeugen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hoheitliche Tätigkeit ; Privatunternehmen; Haftungsverlagerung; Eigene Verantwortung; Verkehrssicherungspflichten bei Arbeitsfahrzeugen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 34; BGB § 829 § 839; StVG § 17
Haftung bei Straßenmarkierungsarbeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 26.09.2001 - 12 O 1449/01
- OLG Celle, 06.06.2002 - 14 U 284/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91
Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines …
Auszug aus OLG Celle, 06.06.2002 - 14 U 284/01
Dies gilt für die öffentliche Hand jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung, bei der sie sich wegen fehlerhaften Verhaltens ihrer Bediensteten der Amtshaftung nicht dadurch entziehen kann, dass sie die Durchführung einer von ihr angeordneten Maßnahme durch privatrechtlichen Vertrag auf einen privaten Unternehmer überträgt (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH NJW 1993, 1258, 1259 m. w. N.).