Rechtsprechung
OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des analogen Quasi-Splittings im Rahmen der Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers im Falle der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt (ÖSA); Ausgleich von Anrechten aus einem ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
VAHRG § 1 Abs. 1; ; VAHRG § 1 Abs. 2; ; VAHRG § 1 Abs. 3; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § ... 1587 b Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 3; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 629 a Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 20 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VAHRG § 1; BGB § 1587b
Zur Berücksichtigung von Rentenrechten bei der öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt im Rahmen des Versorgungsausgleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Für ein analoges Quasi-Splitting gemäß § 1 Abs. 3 VAHRG kommt es ausschließlich auf die Rechtsform des Versicherungsträgers an, nicht auf das Rechtsverhältnis zum Versicherten
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 05.09.2006 - 221 F 210/05
- OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1899
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06
Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers (BGH, NJW 1981, 1274). - BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 30/84
Einbeziehung von Versorgungsanrechten gegen die Berliner Verkehrsbetriebe in den …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06
Da eine an sich nach der Hierarchie der Ausgleichsformen vorrangige Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG im konkreten Fall daran scheitert, dass die dafür geschäftsplanmäßig vorgesehene Mindestrente in Höhe von 50 EUR (Bl. 34 UA-VA) bei beiden Versicherungsverträgen nicht erreicht wird, und sich das auszugleichende Anrecht gegen einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger richtet - entscheidend ist dabei ausschließlich die Rechtsform des Versorgungsträgers und nicht das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherten (BGH, FamRZ 1984, S. 1212, FamRZ 1986, S. 344) - gelten nach § 1 Abs. 3 VAHRG die Vorschriften über den Ausgleich von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das heißt die der Entscheidung des Amtsgerichts zugrunde gelegte Regelung des § 1587 b Abs. 2 BGB sinngemäß. - OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96
Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06
Auf eine Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305;… Philippi, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 621 e Rdnr. 22).