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   OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06   

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https://dejure.org/2006,9735
OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06 (https://dejure.org/2006,9735)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.2006 - 14 UF 159/06 (https://dejure.org/2006,9735)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 14 UF 159/06 (https://dejure.org/2006,9735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des analogen Quasi-Splittings im Rahmen der Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers im Falle der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt (ÖSA); Ausgleich von Anrechten aus einem ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VAHRG § 1 Abs. 1; ; VAHRG § 1 Abs. 2; ; VAHRG § 1 Abs. 3; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; BGB § ... 1587 b Abs. 2; ; BGB § 1587 b Abs. 3; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 621 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 629 a Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 1; BGB § 1587b
    Zur Berücksichtigung von Rentenrechten bei der öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt im Rahmen des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Für ein analoges Quasi-Splitting gemäß § 1 Abs. 3 VAHRG kommt es ausschließlich auf die Rechtsform des Versicherungsträgers an, nicht auf das Rechtsverhältnis zum Versicherten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1899
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06
    Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers (BGH, NJW 1981, 1274).
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 30/84

    Einbeziehung von Versorgungsanrechten gegen die Berliner Verkehrsbetriebe in den

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06
    Da eine an sich nach der Hierarchie der Ausgleichsformen vorrangige Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG im konkreten Fall daran scheitert, dass die dafür geschäftsplanmäßig vorgesehene Mindestrente in Höhe von 50 EUR (Bl. 34 UA-VA) bei beiden Versicherungsverträgen nicht erreicht wird, und sich das auszugleichende Anrecht gegen einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger richtet - entscheidend ist dabei ausschließlich die Rechtsform des Versorgungsträgers und nicht das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherten (BGH, FamRZ 1984, S. 1212, FamRZ 1986, S. 344) - gelten nach § 1 Abs. 3 VAHRG die Vorschriften über den Ausgleich von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das heißt die der Entscheidung des Amtsgerichts zugrunde gelegte Regelung des § 1587 b Abs. 2 BGB sinngemäß.
  • OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96

    Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 14 UF 159/06
    Auf eine Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305; Philippi, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 621 e Rdnr. 22).
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