Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.10.2012 - 14 W 591/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 261 ZPO, § 269 ZPO, § 271 ZPO
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattung der Kosten eines vor Rechtshängigkeit beauftragten Anwalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vor Zustellung der später zurückgenommenen Klage beauftragten Rechtsanwalts
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Keine Kostenerstattung für einen vor Rechtshängigkeit beauftragten Anwalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; ZPO § 261; ZPO § 269; ZPO § 271
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vor Zustellung der später zurückgenommenen Klage beauftragten Rechtsanwalts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anwalt vor Klagezustellung beauftragt: Keine Kostenerstattung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.04.2012 - 15 O 14/12
- OLG Koblenz, 29.10.2012 - 14 W 591/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 300
- VersR 2014, 215
- BauR 2013, 646
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 04.01.2016 - 12 W 62/15
Kostenerstattung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Verfahrensgebühr für den …
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts vor der Zustellung der Klage ist aber generell nicht erforderlich (z.B. OLG Koblenz, JurBüro 2013, 203). - OLG Dresden, 16.11.2017 - 3 W 904/17 Der Antragsgegner der einstweiligen Verfügung kann dann die Verfahrensgebühr erstattet verlangen, wenn tatsächlich eine einstweilige Verfügung beantragt wird (BGH…, Beschluss vom 13.03.2008, I ZB 20/07, juris Rn. 10 und Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06, juris Rn.15; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2012, 14 W 591/12, juris Rn.6).