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   OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 15 UF 144/05   

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https://dejure.org/2005,8315
OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 15 UF 144/05 (https://dejure.org/2005,8315)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2005 - 15 UF 144/05 (https://dejure.org/2005,8315)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2005 - 15 UF 144/05 (https://dejure.org/2005,8315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugrundelegung fiktiver Einkünfte bei der Berechnung des Unterhaltsbedarf eines Ehegatten; Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Maßstab für die Beruteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit eines Ehegatten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1569; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1574; ; BGB § 1579; ; BGB § 1606 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit - Erwerbsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein nachehelicher Unterhalt wenn die geschiedene Frau "bei gutem Willen Einkommen erzielen könnte"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 944
  • FamRZ 2006, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 161/98

    Berücksichtigung des Zählkindvorteils; Angemessenheit des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 15 UF 144/05
    Die Unterhaltspflicht gegenüber einem vor der Scheidung geborenen nichtehelichen Kind des Beklagten ist auch dann zu berücksichtigen, wenn es nach der Trennung geboren wurde (BGH, FamRZ 2000, 1492; Wendel/Staudigl, das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 6. Auflage,. Rndnr. 189 zu § 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1996 - 2 UF 82/95

    Anrechnung einer wiederaufgelebten Witwenrente auf den Unterhaltsanspruch gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 15 UF 144/05
    Aus dem Grundsatz der primären Eigenverantwortung, folgt jedoch, dass geringfügige Einkommensunterschiede, die lediglich zu einem Unterhaltsanspruch unter 50,- EUR führen, nicht auszugleichen sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 947).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08

    Unterhaltsrecht: Wohnvorteil eines von einem Unterhaltspflichtigen allein

    Zum Teil wird entsprechend dem Normzweck angenommen, dass ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt in der Regel nur in Betracht komme, wenn er 10 % des bereinigten Nettoeinkommens des Bedürftigen übersteigt (u. a. OLG Brandenburg, NJW-RR 06, 944).
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