Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
| Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
| Kapitel 2 - Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580) |
(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.
(2) Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen.
(3) Soweit es zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist, obliegt es dem geschiedenen Ehegatten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zu erwarten ist.
Rechtsprechung zu § 1574 BGB
- 22 Entscheidungen zu § 1574 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 1574 BGB
- Synopse zum Gesetz zur Änderung des Unterhalts von Verlag Gieseking
Stand: 9. Dezember 2007
über www.famrz.de - Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht
von RA Rainer Bosch, Bonn
Forum Familienrecht 8/2007, S. 293-307
über www.forum-familienrecht.de - § 1574 BGB - Angemessene Erwerbstätigkeit von Jochem Schausten (Gesetzeskommentar)
Kommentierung von § 1574 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007
Online-Kommentar: Das neue Unterhaltsrecht - Familienrechtliche Antworten auf veränderte Familienwelten
von RiBVerfG Dr. Christine Hohmann-Dennhardt
Forum Familienrecht 5/2007, S. 174-185
über www.forum-familienrecht.de - Der Regierungsentwurf zum Unterhaltsrechtsänderungsgesetz - Sachstand und Ausblick auf die geplanten Änderungen beim nachehelichen Unterhalt und beim Verwandtenunterhalt (1. Teil)
von RiAG Dr. Martin Menne
Forum Familienrecht 5/2006, S. 175-183
über www.forum-familienrecht.de - Erwerbsobliegenheit - Welche Arbeit muß man nach Scheidung annehmen? von RA Christoph Brandau (Aufsatz)
Zur Frage, welche Arbeit einem Ehegatte nach Scheidung zumutbar ist, eine Darstellung der Abwägungskriterien des § 1574 BGB und der diesbezüglichen Rechtsprechung
über www.rechtsanwalt-news.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
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