Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587) |
Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
Kapitel 2 - Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580) |
(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.
(2) 1Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. 2Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen.
(3) Soweit es zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist, obliegt es dem geschiedenen Ehegatten, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zu erwarten ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2008 | Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts | 21.12.2007 |
unterhalt § 1574Angemessene Erwerbstätigkeit § 1575Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung § 1576Unterhalt aus Billigkeitsgründen § 1577Bedürftigkeit § 1578Maß des Unterhalts § 1578aDeckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen § 1578bHerabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit § 1579Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit § 1580Auskunftspflicht
Rechtsprechung zu § 1574 BGB
300 Entscheidungen zu § 1574 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit ...
- OLG Brandenburg, 11.08.2020 - 13 UF 192/19
Aufstockungsunterhalt und Erwerbsobliegenheit
- OLG Hamm, 16.09.2022 - 5 UF 44/22
Höhe des Trennungsunterhalts; Unterhaltsrechtliche Zuordnung eines Wechsels der ...
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von ...
- OLG Brandenburg, 22.04.2008 - 10 UF 226/07
Nachehelicher Unterhalt: Befristung eines Aufstockungsunterhalts; ehebedingte ...
- OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 9 UF 248/19
Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt
- BGH, 19.02.2020 - XII ZB 358/19
Voraussetzungen für Trennungsunterhalt
- OLG Brandenburg, 15.12.2020 - 13 UF 180/19
- BGH, 04.07.2018 - XII ZB 122/17
Nachehelicher Unterhalt: Ausgleich ehebedingter Nachteile durch ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 141/15
Voraussetzungen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen ...
- OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 141/15
Querverweise
Auf § 1574 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
- Zivilprozeßordnung
- Verfahren im ersten Rechtszuge
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324