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   OLG Hamm, 19.01.2004 - 15 VA 4/03   

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https://dejure.org/2004,8250
OLG Hamm, 19.01.2004 - 15 VA 4/03 (https://dejure.org/2004,8250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2004 - 15 VA 4/03 (https://dejure.org/2004,8250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 15 VA 4/03 (https://dejure.org/2004,8250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigmäßigkeitskontrolle von Eingriffen einer Justizbehörde in die konkrete Ausübung des Akteneinsichtsrechts hinsichtlich Angelegenheiten in Familiensachen; Begrenzung des Akteneinsichtsrechts durch das Verbot des Rechtsmissbrauchs

  • Judicialis

    FGG § 34 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 299 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34 Abs. 1 S. 1; ZPO § 299 Abs. 1
    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2004 - 15 VA 4/03
    In dem dort anhängigen Verfahren ist der Beteiligte zu 1) nach gefestigter Rechtsprechung als verfahrensfähig bis zu dem Zeitpunkt zu behandeln, in dem seine mangelnde Verfahrensgeschäftsfähigkeit rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BGH NJW 1990, 1734; 2000, 289; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 56, Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2004 - 15 VA 4/03
    In dem dort anhängigen Verfahren ist der Beteiligte zu 1) nach gefestigter Rechtsprechung als verfahrensfähig bis zu dem Zeitpunkt zu behandeln, in dem seine mangelnde Verfahrensgeschäftsfähigkeit rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BGH NJW 1990, 1734; 2000, 289; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 56, Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 107/19

    Keine Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Rechtsbehelfe

    Das gefundene Ergebnis wird dadurch gestützt, dass es auch vor der Geltung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2568) der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 34 FGG entsprach, als zuständig zur Entscheidung über die Akteneinsicht auch an Dritte und in abgeschlossenen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jeweils den für das Ursprungsverfahren zuständigen Richter und nicht den Gerichtsvorstand anzunehmen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Februar 2011, 20 W 24/11, FGPrax 2011, 260 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2004, 15 VA 4/03, FGPrax 2004, 141; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2010, 15 Wx 8/10, NJW-RR 2011, 87).
  • OLG Hamm, 05.12.2012 - 15 VA 15/12

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht eines

    Unter der Geltung des FGG wurde die Entscheidung über die Gewährung der Akteneinsicht allgemein - also auch in abgeschlossenen Verfahren und bei Akteneinsichtsanträgen Dritter - als Akt der Rechtsprechung und nicht als Justizverwaltungsangelegenheit angesehen; zur Entscheidung über das Akteneinsichtsgesuch war daher - wie es nunmehr § 13 Abs. 7 FamFG ausdrücklich regelt - das Gericht der Hauptsache zuständig (vgl. Senat FGPrax 2004, 141; Senat NJW-RR 2011, 87; OLG Frankfurt a.a.O.; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 34, Rn. 10; Jansen/von König, FGG, 3. Aufl., § 34, Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 20 W 24/11

    Zuständigkeit für Akteneinsicht in Adoptionsverfahren

    Eine solche Differenzierung ist in § 34 FGG aber gerade nicht enthalten (vgl. Jansen/von König, FGG, 3. Aufl., § 34 Rn. 10; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 34 Rn. 10; OLG Hamm FGPrax 2004, 141).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 11 R 3612/15
    Von der Prozessordnung einem Beteiligten eingeräumte Verfahrensrechte unterliegen wie andere Rechte auch den sich aus dem Verbot des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) ergebenden Schranken (vgl speziell zum Recht auf Akteneinsicht: OLG Hamm 19.01.2004, 15 VA 4/03, juris).
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