Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.07.2015 - I-15 W 136/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Auflassung in einem gerichtlichen Vergleich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Auflassung in einem gerichtlichen Vergleich
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 873, 925 Abs. 1, 2040 Abs. 1; GBO §§ 20, 29
Auflassung in gerichtlichem Vergleich über Auseinandersetzung zwischen Miterben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung der gegenseitigen Zuweisung des Eigentums an einer Immobilie im Zuge der Erbauseinandersetzung; Zulässigkeit der Eigentumsumschreibung an im Nachlass befindlichen Grundstücken aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs unter den Miterben
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung der gegenseitigen Zuweisung des Eigentums an einer Immobilie im Zuge der Erbauseinandersetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Minden, 16.02.2015 - HL-405
- OLG Hamm, 14.07.2015 - I-15 W 136/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 333
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 14.02.2014 - 34 Wx 459/13
Grundbuchverfahren: Auslegung eines notariellen Vertrags als Auflassung
Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2015 - 15 W 136/15
Die Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts ist daher gegenüber dem Recht und der Pflicht des Prozessgerichts, den wirklichen Willen zu "erforschen" (§ 133 BGB), dahin eingeschränkt, dass die Erklärung in ihrem beurkundeten Wortlaut ein maßgebliches Gewicht behält und - selbst naheliegenden - Zweifeln am Erklärungsinhalt bereits dann nicht nachgegangen werden kann, wenn zur Behebung solcher Zweifel nicht offenkundige Umstände außerhalb der Eintragungsunterlagen zu berücksichtigen wären (BayObLG Rechtspfleger 1974, 222; OLG München NotBZ 2014, 263;… Demharter, Grundbuchordnung, 29. Auflage, § 19 Rn.28).In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ein Miterbe durch Vertrag mit den anderen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden kann, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, so dass sein Erbteil den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes anwächst (BGHZ 138, 8; OLG München NotBZ 2014, 263).
- BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96
Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft
Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2015 - 15 W 136/15
In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ein Miterbe durch Vertrag mit den anderen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden kann, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, so dass sein Erbteil den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes anwächst (BGHZ 138, 8; OLG München NotBZ 2014, 263). - OLG Hamm, 02.07.2014 - 15 W 51/14
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung
Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2015 - 15 W 136/15
Die Erklärungen der Beteiligten müssen im Grundbucheintragungsverfahren urkundlich so nachgewiesen werden, dass sie in der beurkundeten Fassung eine sichere Grundlage für die angestrebte Verlautbarung der rechtlichen Wirkungen im Grundbuch darstellen (Senatsbeschluss vom 02.07.2014 - 15 W 51/14-).