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   OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05   

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https://dejure.org/2005,3527
OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05 (https://dejure.org/2005,3527)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.05.2005 - 15 W 21/05 (https://dejure.org/2005,3527)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 15 W 21/05 (https://dejure.org/2005,3527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Richterablehnung im Zivilverfahren: Entscheidungskompetenz bei Ablehnung eines originären Einzelrichters am Landgericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 2 ZPO; § 45 Abs. 1 ZPO; § 75 GVG; § 348 Abs. 1 S. 1, 2 ZPO
    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ; Zulässigkeit einer Entscheidung über den Befangenheitsgesuch durch einen geschäftsplanmäßigen Vertreter des Einzelrichters; Zuständigkeit der Zivilkammer in voller Besetzung ; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ; Zulässigkeit einer Entscheidung über den Befangenheitsgesuch durch einen geschäftsplanmäßigen Vertreter des Einzelrichters; Zuständigkeit der Zivilkammer in voller Besetzung ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 348 Abs. 1 S. 1; ; GVG § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 348 Abs. 1 S. 1; GVG § 75
    Zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 931
  • NJW-RR 2005, 931 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 2005, 1129
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05
    Da der abgelehnte Einzelrichter an der Entscheidung selbst nicht mitwirken darf, ist sein geschäftsplanmäßiger Vertreter hierzu berufen, so auch KG NJW 2004, 2104; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523.
  • OLG Schleswig, 14.09.2004 - 16 W 97/04

    Richterablehnung - Zuständigkeit zur Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05
    Die Erwägung des OLG Schleswig (OLGR Schleswig 2005, 10), beim Landgericht entschieden stets nur Kammern, weshalb diese das "Gericht" im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO seien, führt nicht weiter.
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 9 W 43/03

    Richterablehnung: Entscheidungskompetenz bei Ablehnung eines originären

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05
    Da der abgelehnte Einzelrichter an der Entscheidung selbst nicht mitwirken darf, ist sein geschäftsplanmäßiger Vertreter hierzu berufen, so auch KG NJW 2004, 2104; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523.
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Demgegenüber sind die Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGR 2003, 523 und OLGR 2004, 490), Naumburg (OLGR 2005, 789, 791 und 830, 832), der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 592), das Kammergericht (NJW 2004, 2104, 2105) sowie das Beschwerdegericht der Ansicht, dass der Vertreter eines abgelehnten Einzelrichters als Einzelrichter für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig sei.
  • OLG Oldenburg, 15.07.2005 - 14 W 8/05

    Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter; Voraussetzung für eine

    Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter hat nicht dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter, sondern die Zivilkammer in voller Besetzung ohne den abgelehnten Richter zu entscheiden (gegen OLG Oldenburg, NJW-RR 2005, 931).

    Zur Begründung verweist der Kläger dazu auf den Einzelrichterbeschluß des OLG Oldenburg (15 W 21/05) vom 23.05.2005, der offenkundig eine Mindermeinung vertritt, welcher sich der Senat nicht anzuschließen vermag.

    Zudem trifft die Argumentation im vom Kläger bemühten abweichenden Beschluß 15 W 21/05, die Intension des Gesetzgebers gehe dahin, die Einzelrichterzuständigkeiten immer mehr auszuweiten, in der hier zu entscheidenden Frage jedenfalls nicht zu, weil ausweislich der Materialien zur ZPO-Reform ab 1.1.2002 zwar auch § 45 ZPO teilweise neu gestaltet wurde.

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der

    Weder dem Wortlaut des § 45 ZPO noch dem in den Gesetzgebungsmaterialien verlautbarten Willen des Gesetzgebers, der systematischen Stellung der Vorschrift oder dem Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts sind eine Sonderregelung zu entnehmen, die allein für das Ablehnungsverfahren eine Abweichung von der Allzuständigkeit des Einzelrichters rechtfertigen könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 9 W 43/03 -, OLGR 2003, 523; KG, Beschluss vom 12. April 2004 - 15 W 2/04 -, NJW 2004, 2104; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 15 W 21/05 -, NJW-RR 2005, 931; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 10 W 82/04 -, OLGR 2005, 789 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 10 W 25/05 -, veröffentlicht in juris; ebenso: Fölsch, SchlHA 2004, 137 ff; Schneider, Praxis der neuen ZPO, 2. Aufl., S. 28).
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

    Die im Vordringen begriffene Ansicht geht dahin, dass im Fall der Ablehnung eines einem Spruchkörper angehörenden Einzelrichters dessen regelmäßiger Vertreter zu entscheiden hat, wobei Ansatzpunkt der Argumentation die Einführung des originären Einzelrichter nach § 348 ZPO n. F. ist (OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG - 15. ZS - NJW 2004, 2104 f; OLG Naumburg MDR 2005, 1245 f; OLG Oldenburg - 15. ZS - NJW-RR 2005, 931; OLG Naumburg OLGR 2005, 789 ff; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. November 2005 - 3 W 220/05).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung

    Nach Einführung des originären Einzelrichters in Zivilsachen in § 348 ZPO ist es streitig, ob über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter oder die Zivilkammer in voller Besetzung zu entscheiden hat (vgl. Zöller-Vollkommer a. a. O. Rn 1 f. sowie Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann a. a. O. Rn 4, jeweils zu § 45 mit weiteren Nachweisen; anderer Ansicht als die vorgenannten Kommentatoren das OLG Oldenburg im Beschluss vom 23.05.2005 = MDR 2005 Seite 1129).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 1 W 18/06

    Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter

    Nach anderer Auffassung hat dagegen nunmehr über das Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter als Einzelrichter zu entscheiden (OLG Naumburg, OLGReport Naumburg 2005, 830 = MDR 2005, 1245; OLG Karlsruhe, OLGReport Karlsruhe 2003, 523; OLG Oldenburg, OLGReport 2005, 592 = MDR 2005, 1129 = NJW-RR 2005, 931; KG, KGReport 2004, 391 = MDR 2004, 1377 = NJW 2004, 2104; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2005 - 3 W 220/05; LG Halle (Saale), Beschluss vom 15.03.2005 - 12 O 14/15 [nicht veröffentlicht).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 40/18
    Das Oberlandesgericht scheint die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schlicht übersehen zu haben und - entsprechend der früheren Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.3.2006 - 1 W 18/06 -, Juris Rn. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 24.5.2005 - 10 W 25/05 -, Juris Rn. 8 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.5.2005 - 15 W 21/05 -, Juris Rn. 5 ff.; KG, Beschluss vom 12.4.2004 - 15 W 2/04 -, Juris Rn. 6) einschließlich des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. Beschluss vom 24.6.2004 - 9 W 35/04 -, Juris Rn. 1 ff.; Beschluss vom 23.6.2003 - 9 W 43/03 -, Juris Rn. 2 ff.) - aufgrund der Regelung des § 568 Satz 1 ZPO davon ausgegangen zu sein, dass der Einzelrichter zur Entscheidung berufen war.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 4 W 10/06

    Richterablehnung: Zuständigkeit für die Entscheidung über ein gegen den

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte als herrschend zu bezeichnenden Ansicht aus ( OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523; 2004, 490; KG MDR 2004, 1377; OLG Naumburg MDR 2005, 1246; OLG Oldenburg -15.ZS- MDR 2005, 1129 - 1130, zitiert nach JURIS; OLG Zweibrücken vom 18.11.2005 - 3 W 220/05-; Vossler, MDR 2006, 304 m. w. N.; a. A. OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 271; OLG Schleswig OLGR 2005, 10, OLG Oldenburg-14. ZS- MDR 2006, 169; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rz. 4; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rz. 2; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22 Aufl., § 45 Rz. 1; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 45 Rz. 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rz. 1; zweifelnd Feiber in MünchKomm/Aktualisierungsband ZPO - Reform, 2. Aufl., § 45 Rz. 17).
  • VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337

    Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das Verwaltungsgericht übersieht nicht, dass in der Rechtsprechung der Zivilgerichte in jüngerer Zeit verschiedentlich - jedoch entgegen der auch dort bisher wohl weitaus überwiegenden Meinung - die Auffassung vertreten worden ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter sei nicht der Spruchkörper zuständig, dem der Einzelrichter angehört, sondern der geschäftsverteilungsplanmäßige Stellvertreter des abgelehnten Einzelrichters (so z.B. für den Fall des so genannten obligatorischen Einzelrichters gemäß § 348a ZPO: OLG Zweibrücken, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 18.11.2005, Az. 3 W 220/05, Juris; für den Fall des so genannten originären Einzelrichters gemäß § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO: OLG Oldenburg, 15. Zivilsenat, Beschluss vom 23.5.2005, Az.: 15 W 21/05, Juris, NJW-RR 2005, 931).
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