Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 18.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.04.2010 - I-15 W 64/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3817
OLG Hamm, 08.04.2010 - I-15 W 64/10 (https://dejure.org/2010,3817)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2010 - I-15 W 64/10 (https://dejure.org/2010,3817)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2010 - I-15 W 64/10 (https://dejure.org/2010,3817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag durch das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 Abs. 1; GBO § 23; BGB § 883
    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Deshalb wäre kaum verständlich, warum die Übertragsgeber dem Übertragsnehmer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge über ihren Tod hinaus hätte Beschränkungen auferlegen wollen, die im Fall eines Erbgangs regelmäßig nicht bestanden hätten (BayObLG DNotZ 1990, 295).

    Für den vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass sich die Bedingung für die Entstehung des Rückauflassungsanspruchs hier nicht etwa auf den Fall beschränkt, dass der Übertragsnehmer die Immobilie anderweitig veräußert, der Bedingungseintritt also unmittelbar aus dem Grundbuch festgestellt werden kann (so die der Entscheidung BayObLG DNotZ 1990, 295 zugrunde liegende Fallgestaltung).

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, der Antragstellerin durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = Rpfleger 2007, 541; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    Auf die weitere Frage, ob der Nachweis des Erlöschens der Vormerkung sich zusätzlich auf den Ausschluss eines nachträglich vereinbarten Austausches des Schuldgrundes des gesicherten Anspruchs (zu dieser rechtlichen Möglichkeit vgl. BGHZ 143, 175 = NJW 2000, 805; NJW 2008, 578) zu erstrecken hat und auch aus diesem Grund praktisch nur durch eine Löschungsbewilligung der Erben des ursprünglich Berechtigten geführt werden könnte (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 14), kommt es danach für die Entscheidung des Senats nicht mehr an.

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Auf die weitere Frage, ob der Nachweis des Erlöschens der Vormerkung sich zusätzlich auf den Ausschluss eines nachträglich vereinbarten Austausches des Schuldgrundes des gesicherten Anspruchs (zu dieser rechtlichen Möglichkeit vgl. BGHZ 143, 175 = NJW 2000, 805; NJW 2008, 578) zu erstrecken hat und auch aus diesem Grund praktisch nur durch eine Löschungsbewilligung der Erben des ursprünglich Berechtigten geführt werden könnte (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 14), kommt es danach für die Entscheidung des Senats nicht mehr an.
  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Dies wäre rechtlich möglich durch die Verknüpfung des Anspruchs mit einer zusätzlichen auflösenden Bedingung, die zur Folge hat, dass ein etwa bereits entstandener Rückübertragungsanspruch mit dem Tode der Übertragsgeber endgültig erlischt (BGHZ 117, 390 = NJW 1992, 1683, 1684 Textziff. 14), folglich auch auf ihre Erben nicht übergehen könnte.
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Auf die weitere Frage, ob der Nachweis des Erlöschens der Vormerkung sich zusätzlich auf den Ausschluss eines nachträglich vereinbarten Austausches des Schuldgrundes des gesicherten Anspruchs (zu dieser rechtlichen Möglichkeit vgl. BGHZ 143, 175 = NJW 2000, 805; NJW 2008, 578) zu erstrecken hat und auch aus diesem Grund praktisch nur durch eine Löschungsbewilligung der Erben des ursprünglich Berechtigten geführt werden könnte (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 14), kommt es danach für die Entscheidung des Senats nicht mehr an.
  • BGH, 21.09.1995 - V ZB 34/94

    Zulässiger Inhalt einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Nach zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung des BGH (BGH a.a.O sowie, BGHZ 130, 385 = NJW 1996, 59) sind jedoch bei einer Auflassungsvormerkung Rückstände von Leistungen ausgeschlossen.
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06

    Berichtigungseintragung nach Erlöschen des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, der Antragstellerin durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = Rpfleger 2007, 541; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14).
  • BayObLG, 15.09.1989 - BReg. 3 Z 62/89
    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
    Die Unrichtigkeit des Grundbuchs in Bezug auf eine Vormerkung ist zunächst dann nachgewiesen, wenn der durch sie gesicherte Anspruch weggefallen ist; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLGZ 1969, 258; 1989, 363).
  • OLG München, 25.04.2018 - 34 Wx 359/17

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Da die Vererblichkeit eines einmal entstandenen Rückforderungsanspruchs jedenfalls nach dem Wortlaut und - zumindest nicht zwingend - nach dem nächstliegenden Sinn der vertraglichen Regelung nicht ausgeschlossen wurde (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2010, 226/227), erscheint es auf der Grundlage der beschränkten Beweismittel im Grundbuchverfahren als zumindest möglich, dass ein Rückübereignungsanspruch auf die Erben des Berechtigten übergegangen ist; die Vormerkung wäre dann nicht erloschen.
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    In diesem Sinn wird nur der Beteiligte zu 1) als eingetragener Grundstückseigentümer in seinen Rechten betroffen, nicht dagegen der Beteiligte zu 2) als Käufer, der allenfalls ein wirtschaftliches Interesse an dem vertragsgerechten Vollzug des geschlossenen schuldrechtlichen Vertrags mit der Maßgabe der Löschung der bestehenden Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs hat (vgl. Senat FGPrax 2010, 226 und DNotZ 2011, 691).

    Der Senat hält dazu an seiner bereits in FGPrax 2010, 226 näher begründeten Auffassung fest, dass eine solche Auslegung der Interessenlage der Vertragsparteien nicht entspräche und deshalb ohne ausformulierte Erklärung in der notariellen Urkunde nicht angenommen werden kann.

  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 15 W 277/19

    Grundbuchberichtigung, Zwischenverfügung, Berichtigungsbewilligung,

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem jeweiligen Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209 = RPfleger 2007, 541; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14; a.A. BayObLGBeckRS 1994, 06060; OLG SchleswigFGPrax 2010, 282).
  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

    Da die Vererblichkeit eines einmal entstandenen Rückforderungsanspruchs weder nach dem Wortlaut noch nach dem nächstliegenden Sinn der vertraglichen Regelung ausgeschlossen wurde (vgl. etwa OLG Hamm FGPrax 2010, 226/227; OLG Düsseldorf vom 30.1.2015, 3 Wx 259/14, juris), wäre der Anspruch in diesem Fall auf die Erben des Berechtigten übergegangen; die Vormerkung wäre dann nicht erloschen.
  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10

    Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung

    In diesem Sinn werden nur die in Erbengemeinschaft eingetragenen Beteiligten in ihren Rechten betroffen, hingegen nicht die Käufer des Grundstücks, die allenfalls ein wirtschaftliches Interesse an dem vertragsgerechten Vollzug des geschlossenen schuldrechtlichen Vertrages mit der Maßgabe der Löschung der bestehenden Belastungen in Abt. II des Grundbuchs haben (vgl. Senat FGPrax 2010, 226).
  • OLG Hamm, 21.08.2013 - 15 W 392/12

    Anforderungen an den Nachweis der fristgerechten Eintragung eines von der

    Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligung des durch die Eintragung in seinen Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209; FGPrax 2010, 226; im Ergebnis ebenso jetzt BGH FGPrax 2012, 234).
  • OLG München, 09.01.2014 - 34 Wx 202/13

    Grundbuchsache: Zwischenverfügung zur Beibringung einer noch nicht erklärten

    Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der fehlenden Eintragungsbewilligung um eine Berichtigungsbewilligung handelt (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2010, 282 mit Anm. Lorbacher; Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 m.w.N.; a. M. wohl OLG Hamm FGPrax 2010, 226).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.2010 - 15 W 64/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38588
OLG Hamm, 18.01.2010 - 15 W 64/10 (https://dejure.org/2010,38588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2010 - 15 W 64/10 (https://dejure.org/2010,38588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 15 W 64/10 (https://dejure.org/2010,38588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht