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   LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06   

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https://dejure.org/2007,9581
LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06 (https://dejure.org/2007,9581)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06 (https://dejure.org/2007,9581)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 16 Sa 1194/06 (https://dejure.org/2007,9581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 S 2 AEntG, § 1 TVG, § 389 BGB, §§ 195 ff BGB, § 195 BGB
    Urlaubskasse - Baugewerbe - Beitragszahlung - Urlaubsvergütung - Erstattung - Verfall - Verjährung - Aufrechnung - Verzugszinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall und Verjährung von Ansprüchen eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen wegen Zahlung von Urlaubsvergütung; Verpflichtung eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für in ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; VTV/Bau § 13 Abs. 1; ; VTV/Bau § 18 Abs. 5; ; VTV/Bau § 25 Abs. 2; ; VTV/Bau § 25 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch der ausländischen Arbeitgeberin bei Urlaubsgewährung nach tschechischem Recht - Beginn der Verfallfrist für Beitragsansprüche unabhängig vom Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch Arbeitgeberin - kein Debetsaldo auf Beitragskonto der Arbeitgeberin ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 11.08.2003 - 16 Sa 617/00
    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Mit Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. August 2003 (16 Sa 617/00) wurde eine von der Beklagten erhobene Klage auf Feststellung, dass die Beklagte seit 1999 nicht zur Teilnahme am bautariflichen Urlaubskassenverfahren verpflichtet sei, abgewiesen und die Beklagte gleichzeitig auf die Widerklage des Klägers zur Auskunftserteilung über die 1999 in der Bundesrepublik beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer und die für den Zeitraum Juli bis Dezember 1999 angefallenen Urlaubskassenbeiträge, für den Fall der Nichterfüllung binnen sechs Wochen nach Urteilszustellung zur Zahlung eines Entschädigungsbetrages verurteilt.

    Die im Berufungsrechtszug auch das Kalenderjahr 2000 umfassende negative Feststellungsklage der Beklagten wurde bezüglich des Jahres 2000 mit Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 11. August 2003 (16 Sa 617/00) aus sachlichen Gründen abgewiesen.

    Vielmehr hatte er in dem Verfahren 16 Sa 617/00 lediglich Auskünfte für 1999 gefordert.

  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Das folgt aus dem Wortlaut der tarifvertraglichen Regelung (vgl. BAG 25. September 1996 - 10 AZR 678/95).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 373/01

    Sozialkassenverfahren im Gerüstbaugewerbe; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Das Beitragskonto ist kein Kontokorrentkonto, auf dem sämtliche gegenseitigen Forderungen zu führen sind (vgl. BAG 05. November 2002 AP Nr. 256 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1385/04

    Tarifauslegung - Verspätete Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen - Verzugszinsen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Nichts anderes gilt für den hier tariflich normierten Verzugszinsanspruch (vgl. Kammerurteil v. 07. März 2005 - 16/10 Sa 1385/04).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Denn für den hier vorliegenden Fall einer aus Sachgründen abgewiesenen negativen Feststellungsklage hat die Rechtskraft der Entscheidung zur Konsequenz, dass die damalige Klägerin, hier die Beklagte, hinsichtlich aller Einwendungen gegen den bekämpften Anspruch präkludiert ist, unabhängig davon, ob sie sie als damalige Klägerin vorgetragen hatte oder nicht und ob das Gericht sich damit auseinandergesetzt hat (vgl. BGH 17. März 1995 NJW 1995, 1757; Musielak/Musielak ZPO 5. Aufl. 2007 § 322 Rz 59).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 612/03

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Dass die Beklagte im Kalenderjahr 1999 zur Teilnahme am bautariflichen Urlaubskassenverfahren verpflichtet war, steht zwischen den Parteien aufgrund der rechtskräftigen Abweisung der von der Beklagten weiland erhobenen negativen Feststellungsklage durch Urteil des BAG vom 25. Januar 2005 (9 AZR 612/03) unangreifbar fest (§ 322 Abs. 1 ZPO).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03

    Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - tschechischer Bauarbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Die von der Beklagten hiergegen eingelegte Revision, mit der sie ihr Feststellungsbegehren nur noch für das Kalenderjahr 1999 verfolgte, wurde mit Urteil des BAG vom 25. Januar 2005 (9 AZR 620/03) zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 785/03

    Arbeitnehmerentsendung; Aufrechnung mit Urlaubsabgeltungszahlungen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Denn Ansprüche der Arbeitnehmer nach deutschem und tschechischem Recht bestehen nicht nebeneinander, sondern ergänzen sich lediglich gegenseitig (vgl. Kammerurteil v. 08.12.2003 - 16 Sa 785/03).
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 304/75

    Beginn der Verjährungsfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2007 - 16 Sa 1194/06
    Dem steht nicht entgegen, dass die Möglichkeit gerichtlicher Geltendmachung grundsätzlich auch dann gegeben ist, wenn Feststellungsklage erhoben werden kann (vgl. BGH 19. Januar 1978 WM 1978, 496).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 134/08

    Sozialkassenverfahren - Erstattung von Urlaubsvergütungen

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2007 - 16 Sa 1194/06 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als der Kläger auf die Widerklage der Beklagten verurteilt wurde, an diese 3.276,43 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. August 2007 zu bezahlen.
  • LAG Hessen, 27.05.2022 - 10 Sa 1272/21

    1. Kabelleitungstiefbauarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV liegen

    Insoweit handelt es sich um einen Fall der unechten Rückwirkung (zu der Änderung bezogen auf die Unterbrechungswirkung bei gerichtlicher Anhängigkeit in § 21 Abs. 1 Satz 3 VTV Hess. LAG 22. Oktober 2007 - 16 Sa 1194/06 - Rn. 33, Juris).

    Eine solche Position kann insbesondere nicht darin gesehen, dass eine Partei länger Zeit hat, um einen Anspruch durchzusetzen; denn dies betrifft nicht den Anspruch selbst, sondern nur eine Verfahrensweise in Bezug auf die zeitliche Geltendmachung des Anspruchs (vgl. Hess. LAG 22. Oktober 2007 - 16 Sa 1194/06 - Rn. 33, Juris).

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