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LAG Hamm, 17.10.2013 - 16 Sa 680/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 24.04.2013 - 2 Ca 87/13
- LAG Hamm, 17.10.2013 - 16 Sa 680/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt
Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2013 - 16 Sa 680/13
Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (st. Rspr. des BAG vgl. statt vieler Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10, NZA 2012, 81 m.w.N.).Zum einen war zu diesem Zeitpunkt das zusätzliche Urlaubsgeld in Höhe von 50 % bereits drei Mal vorbehaltslos gewährt worden, was nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führt, dass diese Leistung zu einer Verbindlichkeit erstarkt ist (s. Urteil vom 14.09.2011, aaO. Rdnr. 12).
Der Kläger hätte aus dem tatsächlichen Verhalten der Beklagten auf ein entsprechendes Angebot schließen können, das er gemäß § 151 BGB durch schlüssiges Verhalten angenommen hat (vgl. BAG vom 14.09.2011, aaO., Rdnr. 13).
Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB (st. Rspr. BAG, s. Urteil vom 20.02.2013, 10 AZR 177/12, NZA 2013, 1015 sowie BAG vom 14.09.2011, aaO., jeweils m.w.N.).
cc) Für die Kombination eines Freiwilligkeitsvorbehalts mit einem Widerrufsvorbehalt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass hierin regelmäßig ein zur Unwirksamkeit der Klausel führender Verstoß gegen das Transparenzgebot liege (BAG vom 14.09.2011, aaO.).
Die Teilbarkeit einer Klausel ist durch die Streichung des unwirksamen Teils zu ermitteln (BAG vom 14.09.2011, aaO., Rdnr. 27).
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2013 - 16 Sa 680/13
Ein solcher ist unter Geltung des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur noch zulässig, wenn die widerrufliche Leistung nach Art und Höhe eindeutig ist und bei den Widerrufsgründen die Richtung angegeben wird, aus der ein Widerruf möglich sein soll (vgl. BAG vom 12.01.2005, 5 AZR 364/04, NZA 2005, 465). - BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12
Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt
Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2013 - 16 Sa 680/13
Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB (st. Rspr. BAG, s. Urteil vom 20.02.2013, 10 AZR 177/12, NZA 2013, 1015 sowie BAG vom 14.09.2011, aaO., jeweils m.w.N.). - BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09
Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen
Auszug aus LAG Hamm, 17.10.2013 - 16 Sa 680/13
Der Arbeitgeber, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, muss bei Unklarheiten die am wenigsten günstige Auslegungsregelung gegen sich gelten lassen (st. Rspr. vgl. BAG vom 19.01.2011, 10 AZR 738/09, NZA 2011, 631).
- LAG Düsseldorf, 15.02.2017 - 7 Sa 397/16
Formularmäßige Vereinbarung einander widersprechender Klauseln betreffend den …
Hier würde die Schwelle zur geltungserhaltenden Reduktion überschritten (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10, zitiert nach juris; LAG Hamm, Urteil vom 17.10.2013, 16 Sa 680/13, zitiert nach juris;… ErfK-Preis. §§ 305-310 Rn. 103). - ArbG Rheine, 22.05.2014 - 2 Ca 1372/13 Dabei kommt dem konkreten Verhalten des Arbeitgebers, insbesondere dessen Intensität und Regelmäßigkeit entscheidendes Gewicht zu (LAG Hamm, 16 Sa 680/13, juris, Rn. 30).