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   LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05   

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LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05 (https://dejure.org/2005,6303)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2005 - 16 Sa 801/05 (https://dejure.org/2005,6303)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 16 Sa 801/05 (https://dejure.org/2005,6303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung; Wirksamkeit einer Vereinbarung über das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses; Ruhen des Arbeitsverhältnisses einer Raumpflegerin während der Schulferien in der zu reinigenden Schule; Einstufung der Unmöglichkeit der ...

  • Judicialis

    EFZG § 2; ; BGB § 307; ; BGB § 615

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Formularklausel zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft während der Schulferien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 296/78

    Urlaubsrecht - Unbezahlter Urlaub - Klausel - Vorbehalt - Einseitiges

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Die diesen wirtschaftlichen Interessen Rechnung tragende Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der durch Urlaub nicht ausgefüllten Schulferien regelt damit das Auftrags- und Beschäftigungsrisiko des Arbeitgebers, das nach § 615 BGB grundsätzlich bei diesem liegt (so BAG vom 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79 - DB 1982, 1676; vgl. auch BAG vom 13.08.1980 - 5 AZR 296/78 - DB 1981, 479 - jeweils zur Vereinbarung unbezahlten Urlaubs).

    In der Rechtsprechung ist für eine wirksame Abbedingung verlangt worden, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt und gegen die Interessen des Arbeitgebers abgewogen werden (BAG vom 13.08.1980 - 5 AZR 296/78 -, aaO.).

  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79

    Unbezahlter Sonderurlaub für Betriebsferien zwischen Weihnachtenund Neujahr -

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Zur Begründung hat es sich zum einen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.04.1982 (3 AZR 1079/79) bezogen, zum anderen hält es die Ruhensvereinbarung in Nr. 2 der Zusatzvereinbarung nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB für rechtsunwirksam, da sie mit den wesentlichen Grundlagen der gesetzlichen Regelung im § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz nicht zu vereinbaren seien.

    Die diesen wirtschaftlichen Interessen Rechnung tragende Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der durch Urlaub nicht ausgefüllten Schulferien regelt damit das Auftrags- und Beschäftigungsrisiko des Arbeitgebers, das nach § 615 BGB grundsätzlich bei diesem liegt (so BAG vom 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79 - DB 1982, 1676; vgl. auch BAG vom 13.08.1980 - 5 AZR 296/78 - DB 1981, 479 - jeweils zur Vereinbarung unbezahlten Urlaubs).

  • ArbG Bochum, 22.10.2004 - 4 Ca 1170/04

    Lohnfortzahlung für gesetzliche Feiertage; Gesetzlicher Anspruch auf

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 22.10.2004 - Az.: 4 Ca 1170/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bochum vom 22.10.2004, AZ.: 4 Ca 1170/04, die Klage abzuweisen.

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    a) Auch hier handelt es sich um ein Klauselwerk des Arbeitgebers, wofür unabhängig davon, ob die Erklärungen der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht auch die Sondervereinbarung einschließt, bereits das äußere Erscheinungsbild spricht (vgl. BAG vom 26.01.2005 - 10 AZR 215/04 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 14).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Soweit die Arbeits- und Vergütungspflicht ruhen, besteht deshalb grundsätzlich kein Annahmeverzug (BAG vom 23.01.2001 - 9 AZR 26/00 - NZA 2001, 597).
  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00

    Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung besteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (st. Rspr., vgl. BAG vom 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 - EzA § 2 EFZG Nr. 3; vom 20.09.2000 - 5 AZR 20/99 - NZA 2001, 735; vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; jeweils mit w.N.).
  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Bei der Angemessenheitsprüfung einer einzelnen Vertragsbestimmung ist stets der gesamte Vertragsinhalt zu prüfen (vgl. Dorndorf, aaO., § 307 BGB RdNr. 93; MK-Basedow, BGB, 4. Aufl., § 307 RdNr. 32; BGH vom 15.10.1991 - XI ZR 192/90 - DB 1992, 420; vom 17.01.1989 - XI ZR 54/88 - DB 1989, 313).
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 345/95

    Feiertagslohnzahlung bei dienstplanmäßiger Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung besteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (st. Rspr., vgl. BAG vom 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 - EzA § 2 EFZG Nr. 3; vom 20.09.2000 - 5 AZR 20/99 - NZA 2001, 735; vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; jeweils mit w.N.).
  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Bei der Angemessenheitsprüfung einer einzelnen Vertragsbestimmung ist stets der gesamte Vertragsinhalt zu prüfen (vgl. Dorndorf, aaO., § 307 BGB RdNr. 93; MK-Basedow, BGB, 4. Aufl., § 307 RdNr. 32; BGH vom 15.10.1991 - XI ZR 192/90 - DB 1992, 420; vom 17.01.1989 - XI ZR 54/88 - DB 1989, 313).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 20/99

    Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit und Dienstplan

    Auszug aus LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05
    Ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung besteht nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (st. Rspr., vgl. BAG vom 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 - EzA § 2 EFZG Nr. 3; vom 20.09.2000 - 5 AZR 20/99 - NZA 2001, 735; vom 09.10.1996 - 5 AZR 345/95 - NZA 1997, 444; jeweils mit w.N.).
  • BGH, 13.07.1989 - X ZR 54/88

    Vorrichtung zum Aufwickeln eines Kabels - Neuheit der Erfindung - Prinzip eines

  • ArbG Berlin, 11.01.2007 - 63 Ca 8651/05

    Wegezeit - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit - Entgelt für

    63 Bei der in § 5 Abs. 2 des Arbeitsvertrages enthaltenen Regelung handelt es sich um eine Klausel, durch die § 615 BGB abbedungen, das Auftrags- und Beschäftigungsrisiko des Arbeitgebers generell auf den Arbeitnehmer verlagert und damit die Klägerin unangemessen benachteiligt wird (LAG Hamm Urteil vom 20. Oktober 2005 - 16 Sa 801/05 - Fundstelle: Juris).
  • LAG Niedersachsen, 11.05.2006 - 7 Sa 1077/05

    Urlaubsvergütung nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für die

    Es musste deshalb auch nicht entschieden werden, ob diese arbeitsvertragliche Bestimmung rechtsunwirksam ist (so das LAG Hamm vom 20.10.2005,16 Sa 801/05).
  • LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Auslegung

    Die vom Arbeitsgericht vertretene Rechtsauffassung entspricht auch der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm im Urteil vom 20.10.2005 - 16 Sa 801/05 -.
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