Rechtsprechung
OLG Köln, 01.10.1999 - 16 W 24/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 719 Abs. 1 S. 2
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung der Zwangsvollstreckung; Versäumnisurteil ; Verschulden ; Sicherheitsleistung ; Voraussetzungen
Verfahrensgang
- OLG Köln, 02.06.1999 - 16 W 14/99
- LG Köln, 27.08.1999 - 3 O 124/99
- OLG Köln, 01.10.1999 - 16 W 24/99
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 09.12.2002 - 16 W 72/02
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Ermessensspielraum des Gerichts …
In solchen Fällen ist grundsätzlich auch die Beschwerde gegen sonst unanfechtbare Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil zulässig (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2001, Az. 10 W 71/01; OLG Köln, Beschluss vom 1. Oktober 1999, Az. 16 W 24/99; OLG Celle, Beschluss vom 31. März 1999, Az. 16 W 21/99; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Januar 1996, Az. 16 W 48/96, sämtlichst zitiert nach JURIS).