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   OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06   

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https://dejure.org/2006,8042
OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06 (https://dejure.org/2006,8042)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2006 - 16 WF 289/06 (https://dejure.org/2006,8042)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 16 WF 289/06 (https://dejure.org/2006,8042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Behandlung einer von einem Selbstständigen zur Altersvorsorge abgeschlossenen Kapitallebensversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Raten auf die Verfahrenskosten aus dem einzusetzenden Einkommen; Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe im zivilgerichtlichen Verfahren; Ansatz von Fahrtkosten und weiteren Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe bei Lebensversicherung zur Altersersorgung eines selbstständigen Erwerbstätigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    LV eines Selbstständigen bei Prozesskostenhilfe außen vor

  • IWW (Kurzinformation)

    Kundeninformation - LV eines Selbstständigen bei Prozesskostenhilfe außen vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 914
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 2 WF 34/04

    Prozesskostenhilfe: Einsatz von für Alterssicherung angespartem Kapital

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06
    Der Vermögenseinsatz von Lebens- und Rentenversicherungen ist in der Rechtsprechung umstritten (verneinend für staatlich geförderte Verträge: Senat, FamRZ 2006, 1850; bejahend etwa OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1399 m. Anm. Zimmermann; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2005, 466, mit Anm. Weil).

    Sparvermögen ist grundsätzlich einsetzbares Vermögen, auch wenn es der Altersversorgung zu dienen bestimmt ist (OLG Frankfurt/M. FamRZ 2005, 466, mit Anm. Weil).

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06
    Das Kindergeld von monatlich 308,- EUR tritt als Einkommen hinzu (vgl. BGH, FamRZ 2005, 605).
  • OLG Bamberg, 11.10.2004 - 2 WF 165/04

    Zu den Kosten der Unterkunft i. S. des § 115 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - Stromkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06
    Für solche Kosten wird teilweise aus der Verweisung des § 115 ZPO auf die sozialhilferechtlichen Vorschriften gefolgert, jene seien von dem allgemeinen Lebensbedarf und mithin dem bereits belassenen persönlichen Freibetrag umfasst (so OLG Bamberg, FamRZ 2005, 1183; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat -, FamRZ 2004, 465 f.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rz. 273; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 115, Rz. 34; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Auflage, § 115, Rz. 23).
  • OLG Stuttgart, 17.07.2006 - 16 WF 159/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Zumutbarkeit der Verwertung von aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06
    Der Vermögenseinsatz von Lebens- und Rentenversicherungen ist in der Rechtsprechung umstritten (verneinend für staatlich geförderte Verträge: Senat, FamRZ 2006, 1850; bejahend etwa OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1399 m. Anm. Zimmermann; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2005, 466, mit Anm. Weil).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2006 - 9 WF 137/06

    Prozesskostenhilfe: Private Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06
    Der Vermögenseinsatz von Lebens- und Rentenversicherungen ist in der Rechtsprechung umstritten (verneinend für staatlich geförderte Verträge: Senat, FamRZ 2006, 1850; bejahend etwa OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1399 m. Anm. Zimmermann; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2005, 466, mit Anm. Weil).
  • OLG Koblenz, 22.04.2003 - 13 UF 76/03

    Einbeziehung einer durch erweitertes Splitting ausgeglichenen Betriebsrente in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06
    Für solche Kosten wird teilweise aus der Verweisung des § 115 ZPO auf die sozialhilferechtlichen Vorschriften gefolgert, jene seien von dem allgemeinen Lebensbedarf und mithin dem bereits belassenen persönlichen Freibetrag umfasst (so OLG Bamberg, FamRZ 2005, 1183; OLG Karlsruhe - 18. Zivilsenat -, FamRZ 2004, 465 f.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rz. 273; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 115, Rz. 34; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Auflage, § 115, Rz. 23).
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