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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13 (HS), 16-IV-13 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13 (HS), 16-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45173)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.04.2013 - 15-IV-13 (HS), 16-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45173)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. April 2013 - 15-IV-13 (HS), 16-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45173)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (1) Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVerfGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 145) und ist als solche auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05).

    (2) Dafür, dass das Oberlandesgericht hier bei der Normanwendung diese Inhaltsund Formerfordernisse weiter gefasst hat, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 967/07 - juris Rn. 11 f.; BVerfGK 10, 244 [247]), hat der Beschwerdeführer nichts dargelegt.

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 76-IV-03; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.), oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind, oder die darauf hindeuten, dass das Gericht ein grundlegend unzutreffendes Verständnis von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf zugrunde gelegt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26; SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 76-IV-03; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.), oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind, oder die darauf hindeuten, dass das Gericht ein grundlegend unzutreffendes Verständnis von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf zugrunde gelegt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 26; SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09).

  • OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08

    Anforderungen an die Sachverhaltsdarlegung in einem Klageerzwingungsantrag wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (1) Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVerfGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 145) und ist als solche auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05).

    (3) Ob das Oberlandesgericht im Übrigen einen überhöhten Darlegungsmaßstab an Form und Inhalt des Antrags angelegt hat, indem es nicht nur eine Bezugnahme auf die Ermittlungsakten, sondern auch eine Bezugnahme auf sonstige Schriftstücke, wie Anlagen, ausgeschlossen hat (in diesem Sinne auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 2 Ws 118/11 - juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 Ws 209/09 - juris Rn. 1; a.A. Graalmann-Scherer, a.a.O., § 172 Rn. 145 ff.), bedarf keiner Prüfung.

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ws 4/09

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (1) Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVerfGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 145) und ist als solche auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05).

    (3) Ob das Oberlandesgericht im Übrigen einen überhöhten Darlegungsmaßstab an Form und Inhalt des Antrags angelegt hat, indem es nicht nur eine Bezugnahme auf die Ermittlungsakten, sondern auch eine Bezugnahme auf sonstige Schriftstücke, wie Anlagen, ausgeschlossen hat (in diesem Sinne auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 2 Ws 118/11 - juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 Ws 209/09 - juris Rn. 1; a.A. Graalmann-Scherer, a.a.O., § 172 Rn. 145 ff.), bedarf keiner Prüfung.

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (2) Dafür, dass das Oberlandesgericht hier bei der Normanwendung diese Inhaltsund Formerfordernisse weiter gefasst hat, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 967/07 - juris Rn. 11 f.; BVerfGK 10, 244 [247]), hat der Beschwerdeführer nichts dargelegt.
  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 1475/06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (2) Dafür, dass das Oberlandesgericht hier bei der Normanwendung diese Inhaltsund Formerfordernisse weiter gefasst hat, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 967/07 - juris Rn. 11 f.; BVerfGK 10, 244 [247]), hat der Beschwerdeführer nichts dargelegt.
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Dies gilt allerdings nicht, sofern der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 14-IV-10; vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; BVerfG NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Dies gilt allerdings nicht, sofern der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 14-IV-10; vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; BVerfG NVwZ 2009, 580).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    Damit ist jedenfalls nicht dargetan, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf einer - unterstellt - überspannten Auslegung der Form- und Inhaltsanforderungen des § 172 Abs. 3 StPO beruht (vgl. SächsVerfGH; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; Magen in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 93 Rn. 18).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 112-IV-07

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen einer Entscheidung durch Urteil ohne das

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
  • OLG Frankfurt, 09.12.2011 - 2 Ws 118/11

    Zu den Anforderungen des Sachvortrags des Antragstellers im

  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 230/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ws 209/09

    Anforderungen an die Form und die Sachdarstellung eines Klageerzwingungsantrags

  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, die in vorschriftswidriger Besetzung ergeht, jedoch erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf willkürlichen Erwägungen beruht oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2009, NJW-RR 2010, 268 [269]; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).

    Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind, oder die darauf hindeuten, dass das Gericht ein grundlegend unzutreffendes Verständnis von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf zugrunde gelegt hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 -15-IV-13 (HS)/16-IV-13 (e.A.); Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
    Der Beschwerdeführer ist daher gehalten vorzutragen, warum die prozessuale Vorgehensweise des Gerichts durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen ist und damit offensichtlich unhaltbar erscheint (vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 69-IV-15; Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
    Dieser Maßstab steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur und ist als solcher auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15IV-13 [HS]/16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 76-IV-14; s.a. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87; Beschluss vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89; Beschluss vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92; Beschluss vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01; Beschluss vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Im Übrigen müsste der Beschwerdeführer sowohl für einen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter als auch für eine Verweigerung effektiven Rechtsschutzes vortragen, warum die prozessuale Vorgehensweise des Landgerichtes durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen ist und damit objektiv willkürlich erscheint (vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 35-IV-19

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein in der Sache

    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 15-IV-13 [HS]/16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 24-IV-16
    a) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, die in vorschriftswidriger Besetzung ergeht, erst dann verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des die Zuständigkeit regelnden einfachen Rechts auf willkürlichen Erwägungen beruht oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 78 Abs. 1 SächsVerf grundlegend verkennt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 20-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 53-IV-14
    Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, solange das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe nicht verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4- IV-06; Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 104-IV-14
    Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, solange das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe nicht verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4- IV-06; Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]).
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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 16-IV-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11615
VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 16-IV-13 (https://dejure.org/2014,11615)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.05.2014 - 16-IV-13 (https://dejure.org/2014,11615)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 16-IV-13 (https://dejure.org/2014,11615)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 16-IV-13
    Hierfür muss der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegen, den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 91IV-13 und Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 12-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 16-IV-13
    Er hat weder ausdrücklich noch sinngemäß gerügt, in einem der in Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG genannten Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. April 2014 - Vf. 12-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 16-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 16-IV-13
    16-IV-14.
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