Weitere Entscheidung unten: KG, 19.02.2015

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   KG, 12.01.2015 - (2) 161 Ss 174/14 (38/14)   

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KG, 12.01.2015 - (2) 161 Ss 174/14 (38/14) (https://dejure.org/2015,1499)
KG, Entscheidung vom 12.01.2015 - (2) 161 Ss 174/14 (38/14) (https://dejure.org/2015,1499)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - (2) 161 Ss 174/14 (38/14) (https://dejure.org/2015,1499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 4 StPO, § 420 Abs 4 StPO
    Beschleunigtes Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags; Revisionsrüge der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entwendung einer Zitrone im Supermarkt (Verkaufspreis von 0,89 EUR); Ablehnung eines Beweisantrags (hier: über die Vernehmung der Filialleiterin) im beschleunigten Verfahren; Ausnahme vom Verbot der Beweisantizipation

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 04.04.2000 - Ss 76/00

    Ergänzung eines Schuldspruches im Revisionsurteil; Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus KG, 12.01.2015 - 161 Ss 174/14
    Die Revision übersieht, dass § 420 Abs. 4 StPO zugleich eine Ausnahme vom Verbot der Beweisantizipation enthält (vgl. OLG Köln StraFo 2003, 381; StraFo 2000, 238; Temming in Graf, StPO 2. Aufl., § 420 Rdn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 420 Rdn. 10; König/Seitz, NStZ 1995, 1, 5).

    Um die - in der eingangs beschriebenen Konstellation - beabsichtigte Straffung der Hauptverhandlung (vgl. BT-Drucks. 12/6853, S. 36; Graf in KK, 7. Aufl., § 420 Rdn. 8) nicht ins Leere laufen zulassen, muss die vom Gesetzgeber gewollte Beschränkung des Beweisantragsrechts auch bei einer gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegten Sprungrevision Berücksichtigung finden (vgl. OLG Köln StraFo 2003, 381; StraFo 2000, 238 mit weit.

    Die aus Sicht des Beschwerdeführers fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages kann in der Sprungrevision daher nur im Rahmen einer Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (OLG Köln StraFo 2003, 381; StraFo 2000, 238; BayObLG, Beschluss vom 28. August 2001 - 1 StR RR 93/01 -, juris; Graf in KK, 7. Aufl., § 420 Rdn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 420 Rdn. 13; Graf in KK, 7. Aufl., § 420 Rdn. 9).

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus KG, 12.01.2015 - 161 Ss 174/14
    Denn eine Aufklärungsrüge kann nur dann begründet sein, wenn der Tatrichter es unterlassen hat, eine bestimmte Beweistatsache unter Benutzung eines bestimmten Beweismittels aufzuklären, obwohl sich ihm die unterbliebene Beweiserhebung aufdrängen musste (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 4; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufdrängen 6; Aufklärungsrüge 3 mit weit. Nachweisen).
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    In zulässiger Form ist die Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags, bei der es sich in Fällen der Ablehnung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG in der Sache um eine Aufklärungsrüge handelt (vgl. OLG Köln StV 2001, 343; Senge in KK-OWiG 5. Aufl., § 77 Rdn. 52; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 77 Rdn. 28; zu § 420 Abs. 4 StPO vgl. KG, Beschluss vom 12. Januar 2015 - (2) 161 Ss 174/14 (38/14) - juris; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 420 Rdn. 13) nur erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde neben dem Beweisantrag und dem ablehnenden Gerichtsbeschluss die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (vgl. Senge a.a.O. Rdn. 51 f.).
  • KG, 16.10.2017 - 121 Ss 143/17

    Sprungrevision gegen ein Urteil im Strafbefehlsverfahren: Aufklärungsrüge gegen

    Da die §§ 417 ff. StPO weder § 244 Abs. 6 StPO noch § 34 StPO suspendieren, ist die Ablehnung des Beweisantrages durch Beschluss auszusprechen, der einer zumindest kurzen Begründung bedarf (vgl. BT-Drucks. 12/6853, S. 36; KG, Urteil vom 12. Januar 2015 - [2] 161 Ss 174/14 [38/14] - juris), wobei sich diese Begründung in der Regel allerdings darauf beschränken darf, dass die Beweiserhebung zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist (vgl. Graf in KK-StPO 7. Aufl., § 420 Rdnr. 8 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 19.02.2015 - 161 Ss 174/14   

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KG, 19.02.2015 - 161 Ss 174/14 (https://dejure.org/2015,3175)
KG, Entscheidung vom 19.02.2015 - 161 Ss 174/14 (https://dejure.org/2015,3175)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 161 Ss 174/14 (https://dejure.org/2015,3175)
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