Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973

Rechtsprechung
   EuGH, 16.01.1974 - 166/73   

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https://dejure.org/1974,110
EuGH, 16.01.1974 - 166/73 (https://dejure.org/1974,110)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.1974 - 166/73 (https://dejure.org/1974,110)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 1974 - 166/73 (https://dejure.org/1974,110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - BEFUGNISSE DER NATIONALEN GERICHTE - UMFANG

  • EU-Kommission

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Gerichte an die rechtliche Beurteilung eines übergeordneten Gerichts durch eine innerstaatliche Rechtsnorm; Recht zur Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften; Zweck von Art. 177 EWG-Vertrag

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - BEFUGNISSE DER NATIONALEN GERICHTE - UMFANG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 440
  • DVBl 1974, 624
  • DÖV 1975, 57
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.11.1972 - VII R 98/68
    Auszug aus EuGH, 16.01.1974 - 166/73
    Gegen das klagabweisende Urteil legte sie Revision beim Bundesfinanzhof ein, der die Entscheidung des Finanzgerichts mit Urteil vom 8. November 1972 - VII R 98/68 - aufhob und die Sache zu erneuter Entscheidung zurückverwies.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Daraus folgt, dass die nationalen Gerichte ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof haben, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen der Auslegung oder der Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (Urteil vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, Slg. 1974, 33, Randnr. 3).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Soweit er entschieden hat, das Recht nationaler Gerichte zur Vorlage an den Gerichtshof dürfe nicht ausgeschlossen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Januar 1974 - 166/73, Slg. 1974, 33 Rn. 4 = NJW 1974, 440 - Rheinmühlen-Düsseldorf), betraf dies kein Schiedsverfahren, sondern eine Vorschrift des innerstaatlichen Verfahrensrechts.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Art. 177 EWGV soll sicherstellen, daß das Gemeinschaftsrecht in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft immer die gleiche Wirkung hat (EuGH, Urteil vom 16. Januar 1974, Rs 166/73, Slg. 1974, S. 33 [38, Nr. 2]).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,7242
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73 (https://dejure.org/1973,7242)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.1973 - 166/73 (https://dejure.org/1973,7242)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1973 - 166/73 (https://dejure.org/1973,7242)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Rheinmühlen-Düsseldorf gegen Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel.

    Folgen letztinstanzlicher Urteile

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.02.1974 - 146/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73
    Diese beiden Vorabentscheidungsersuchen (Rechtssachen 146/73 und 166/73) an den Gerichtshof werfen eine bedeutsame Frage zur Auslegung des Artikels 177 EWG-Vertrag auf.

    Meine Herren, die Vorlage des Hessischen Finanzgerichts ist Gegenstand der Rechtssache 146/73, die des Bundesfinanzhofs der Rechtssache 166/73.

    Nach allem bin ich der Ansicht, daß die erste Frage des Hessischen Finanzgerichts in der Rechtssache 146/73 und die Frage des Bundesfinanzhofs in der Rechtssache 166/73 wie folgt beantwortet werden sollten:.

    Darauf fußend muß ich mich der zweiten Frage des Hessischen Finanzgerichts in der Rechtssache 146/73 zuwenden.

  • EuGH, 12.12.1973 - 142/73

    Mathes u.a. / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73
    Der Gerichtshof hat sich mit diesem Aspekt des Systems ganz kürzlich in der Rechtssache 142/73 (Firma Hugo Mathes & Schurr KG/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel) auseinandergesetzt.

    Wie Sie sich erinnern werden, war die Rechtssache 6/71 der erste Fall in einer Kette von Richtersprüchen, die ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 142/73 zitiert habe.

    In dieser Frage, meine Herren, kann ich dem, was ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 142/73 ausgeführt habe, nichts Zweckdienliches anfügen.

  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73
    Der Gerichtshof führte dazu aus (Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel ,6/71 - Slg. 1971, 823), eine solche Ausfuhr setze zumindest voraus, daß die betreffenden Waren in einem Drittland in den freien Verkehr gelangten, jedoch stehe es den Mitgliedstaaten frei, zusätzliche Anforderungen zu stellen.

    Wie Sie sich erinnern werden, war die Rechtssache 6/71 der erste Fall in einer Kette von Richtersprüchen, die ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 142/73 zitiert habe.

    Unter Zugrundelegung der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/71 fällte der Bundesfinanzhof am 8. November 1972 ein Urteil, in dem er (aus Gründen, die hier keine Rolle mehr spielen) die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hinsichtlich der Hartweizengrießausfuhren bestätigte, sie jedoch, soweit sie die Ausfuhren von periförmig geschliffener Gerste betrafen, aufhob mit der Begründung, 1. die Tatsachenfeststellungen des Hessischen Finanzgerichts beruhten auf unzulänglicher Beweiserhebung, und 2. selbst wenn eine einwandfreie Sachverhaltserforschung ergeben hätte, daß diese Ausfuhren nach dritten Ländern gelangt seien, gebühre der Klägerin eine Erstattung in der für Ausfuhren nach Mitgliedstaaten vorgesehenen Höhe.

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 14/52

    Voraussetzungen für den Antrag auf Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73
    Die selbständige Befugnis des erkennenden Gerichts, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund eigener Entscheidung anzurufen, kann und darf nicht eingeschränkt oder in irgendeiner Form unmittelbar oder mittelbar von der Zustimmung eines anderen Gerichts abhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 1, 202, 204 f zum Verfahren nach Artikel 100 GG).
  • EuGH, 03.06.1969 - 31/68

    Chanel / Cepeha

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73
    In der Rechtssache 31/68, dem Chanel- Fall (Slg. 1970, 403), hielt der Gerichtshof an der im Bosch-Fall vertretenen Auffassung fest.
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