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   LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13   

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https://dejure.org/2013,47012
LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13 (https://dejure.org/2013,47012)
LG Kiel, Entscheidung vom 27.09.2013 - 17 O 147/13 (https://dejure.org/2013,47012)
LG Kiel, Entscheidung vom 27. September 2013 - 17 O 147/13 (https://dejure.org/2013,47012)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 309 Nr 7 Buchst a BGB, § 309 Nr 7 Buchst b BGB, § 474 Abs 2 BGB
    AGB-Kontrollklage: Kontroll-und Hinweispflicht eines Onlineshop-Betreibers bei Beschränkung des Warenangebots ausschließlich auf Unternehmer; Inhaltskontrolle für Formularklauseln

  • webshoprecht.de

    Zur Kontrollpflicht bei Angeboten ausschließlich im B2B-Geschäftsverkehr

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    B2B-AGB eines Onlineshops müssen auch verbraucherrechtskonform sein, wenn Verbraucher das Angebot wahrnehmen können

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von AGB-Klauseln eines Interessenverbandes

  • kanzlei.biz

    Kontrolle bei Angebotsbeschränkung auf B2B

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf von Rauchmeldern an Unternehmer und Verbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kontrollpflicht bei Angeboten im B2B-Geschäftsverkehr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Verkauf nur an Gewerbekunden" - Manche Internetanbieter versuchen, mit solchen Hinweisen Verbraucherschutz-Vorschriften zu umgehen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen B2B-Shop

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13
    Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass die auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2007, VIII ZR 141/06).

    In dieser Hinsicht besteht auch im Unternehmerverkehr ein Verbot der umfassenden Freizeichnung für grobes Verschulden (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2007, VIII ZR 141/06).

  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 4 U 48/12

    Verbrauchsgüterkauf: keine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln

    Auszug aus LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13
    Die in Ziffer 10. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten genannte Rügepflicht weicht zulasten des Verbrauchers vom geltenden Recht ab und schränkt die Mängelrechte zumindest faktisch zum Nachteil des Verbrauchers ein, sodass eine solche Vereinbarung unzulässig ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012, 4 U 48/12).
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13
    Eine Klauselgestaltung, die dem Verwender die Gelegenheit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf eine in der Sache nicht - stets - zutreffende Darstellung der Rechtslage in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGH, Urteil vom 15.02.1995, VIII ZR 93/94).
  • OLG Hamm, 20.09.2011 - 4 U 73/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Waren über Online-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13
    Allerdings ist eine Verwendung von Klauseln, die zum Nachteil eines Verbrauchers gereichen, insoweit unzulässig, als auch Verbraucher in nicht unerheblichem Umfang das Angebot wahrnehmen können (vgl.OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, 4 U 73/11).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13
    Dies ergibt sich im Übrigen bereits daraus, dass ihm sämtliche Industrie- und Handelskammern angehören, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 UKlaG ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen aktivlegitimiert sind und damit auch die Aktivlegitimation dem Kläger vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.1994, I ZR 138/92; OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 29 U 5351/08).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13
    Ebenfalls unwirksam ist eine Freizeichnung im unternehmerischen Geschäftsverkehr bei einem Verstoß gegen § 307 Nr. 7. b) BGB, wenn hinsichtlich sonstiger Schäden die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen wird, weil diese Klausel unangemessen von der gesetzlichen Haftungsregelung abweicht (vgl. BGH, Urteil vom 15.09.2005, I ZR 58/02).
  • OLG München, 30.04.2009 - 29 U 5351/08

    Spielbankwerbung als Wettbewerbsverstoß: Aktivlegitimation der Zentrale zur

    Auszug aus LG Kiel, 27.09.2013 - 17 O 147/13
    Dies ergibt sich im Übrigen bereits daraus, dass ihm sämtliche Industrie- und Handelskammern angehören, die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 UKlaG ihrerseits zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen aktivlegitimiert sind und damit auch die Aktivlegitimation dem Kläger vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.1994, I ZR 138/92; OLG München, Urteil vom 30.04.2009, 29 U 5351/08).
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