Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - I-17 W 29/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen die Nichtfestsetzung einer Termingebühr nach einem Prozessvergleich
- Judicialis
ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; ZPO § 568; ; ZPO § 574
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 278 Abs. 6
Festsetzung einer Terminsgebühr in einem Prozessvergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 24.03.2005 - 3 O 351/04
- OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - I-17 W 29/05
- OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 17 W 29/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03
Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 17 W 29/05
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Gesetz zur Neuordnung des Rechtsanwaltsvergütungsrechts keinen weiteren Vergütungstatbestand als nach früherem Recht vorsehe (BGH, Beschluss vom 30.03.2004 - VI ZB 81/03).Dieses Erkenntnis hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30.06.2004 - VI ZB 81/03 - bekräftigt.
- OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04
Zur Entstehung einer Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches gem. § 278 …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 17 W 29/05
Im Interesse der Parteien liegt es, die Kosten des Rechtsstreits möglichst gering zu halten; dem entspricht eine zurückhaltende Auslegung des Gebührentatbestands (so auch OLG Nürnberg, MDR 2005, 599).
- AG Wittenberg, 10.07.2006 - 8 C 352/06 So entschieden hat auch das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 29.06.2005, Geschäftsnummer: 17 W 29/05.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - I-17 W 29/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 24.03.2005 - 3 O 351/04
- OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 17 W 29/05
- OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - I-17 W 29/05
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 05.01.2007 - 302 S 23/06
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen zur Vermeidung …
Allerdings ist der Wortlaut dieser Regelung auch nicht in dem Sinne eindeutig, dass er sich nur auf Gespräche nach Rechtshängigkeit beziehen kann, wie das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 26. August 2005, I-17 W 29/05, vorgelegt als Anlage B 1) anzunehmen scheint. - LG Cottbus, 17.05.2006 - 1 S 257/05
Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Verletzung der …
Auf die zwischen den Parteien des Rechtsstreits außerdem geführte Kontroverse, ob die Terminsgebühr nach VV Nr. 3104 dann nicht anfällt, wenn nach erteiltem Klageauftrag, aber vor Klageeinreichung eine Einigung der Parteien gelingt (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2005 - I - 17 W 29/05; anders Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl. VV Teil 3 Vorb.