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   OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - I-17 W 29/05   

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https://dejure.org/2005,11366
OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - I-17 W 29/05 (https://dejure.org/2005,11366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2005 - I-17 W 29/05 (https://dejure.org/2005,11366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - I-17 W 29/05 (https://dejure.org/2005,11366)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 17 W 29/05
    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Gesetz zur Neuordnung des Rechtsanwaltsvergütungsrechts keinen weiteren Vergütungstatbestand als nach früherem Recht vorsehe (BGH, Beschluss vom 30.03.2004 - VI ZB 81/03).

    Dieses Erkenntnis hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30.06.2004 - VI ZB 81/03 - bekräftigt.

  • OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04

    Zur Entstehung einer Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches gem. § 278

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 17 W 29/05
    Im Interesse der Parteien liegt es, die Kosten des Rechtsstreits möglichst gering zu halten; dem entspricht eine zurückhaltende Auslegung des Gebührentatbestands (so auch OLG Nürnberg, MDR 2005, 599).
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   OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - I-17 W 29/05   

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https://dejure.org/2005,26943
OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - I-17 W 29/05 (https://dejure.org/2005,26943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.2005 - I-17 W 29/05 (https://dejure.org/2005,26943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2005 - I-17 W 29/05 (https://dejure.org/2005,26943)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 05.01.2007 - 302 S 23/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen zur Vermeidung

    Allerdings ist der Wortlaut dieser Regelung auch nicht in dem Sinne eindeutig, dass er sich nur auf Gespräche nach Rechtshängigkeit beziehen kann, wie das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 26. August 2005, I-17 W 29/05, vorgelegt als Anlage B 1) anzunehmen scheint.
  • LG Cottbus, 17.05.2006 - 1 S 257/05

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Verletzung der

    Auf die zwischen den Parteien des Rechtsstreits außerdem geführte Kontroverse, ob die Terminsgebühr nach VV Nr. 3104 dann nicht anfällt, wenn nach erteiltem Klageauftrag, aber vor Klageeinreichung eine Einigung der Parteien gelingt (so etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2005 - I - 17 W 29/05; anders Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl. VV Teil 3 Vorb.
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