Rechtsprechung
LAG Hessen, 27.04.2005 - 17/13 Ta 573/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 27.06.2003 - 3 Ca 299/03
- ArbG Offenbach, 15.09.2004 - 1 Ca 123/04
- LAG Hessen, 27.04.2005 - 17/13 Ta 573/04
- BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 95/18
Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren
Jedenfalls in den Fällen, in denen in einem Rechtsstreit mit verschiedenen Streitgegenständen über einen Teil der Streitgegenstände durch rechtskräftiges Teil-Urteil i.S.d. § 301 ZPO, das für diese Streitgegenstände ein Endurteil i.S.d. § 318 ZPO darstellt, entschieden wurde, bevor überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellen die hierauf beruhenden Gerichtsgebühren dann, wenn diese durch die Kostenentscheidung dem Insolvenzverwalter auferlegt werden, Insolvenzforderungen nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO dar (hier wie Hessisches LAG, Beschluss vom 27.04.2005 - 17/13 Ta 573/04 -).Jedenfalls in den Fällen, in denen in einem Rechtsstreit mit verschiedenen Streitgegenständen über einen Teil der Streitgegenstände durch rechtskräftiges Teil-Urteil i.S.d. § 301 ZPO, das für diese Streitgegenstände ein Endurteil i.S.d. § 318 ZPO darstellt, entschieden wurde, bevor überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellen die hierauf beruhenden Gerichtsgebühren dann, wenn diese durch die Kostenentscheidung dem Insolvenzverwalter auferlegt werden, Insolvenzforderungen nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO dar (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04 -, Rn. 6 - 13, juris).
Ebenso wie beispielsweise der Einwand der Masseunzulänglichkeit (hierzu Landesarbeitsgericht Thüringen, Beschluss vom 06. Januar 2005, 1 Sa 43/02, juris), ist die Frage, ob es sich bei den zu erstattenden Gerichtsgebühren um Insolvenzforderungen handelt oder die Masse haftet vielmehr im Kostenansatzverfahren nach § 19 GKG zu prüfen, der Einwand, es handele sich um eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO gegebenenfalls vom Insolvenzverwalter im Wege der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG geltend zu machen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. März 2002, VII ZR 137/00, juris;… Beschluss vom 28. Oktober 2004, a.a.O) und damit nicht durch Rechtsmittel gegenüber der Kostengrundentscheidung (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04 -, Rn. 6 - 13, juris).
- LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 91/18
Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren
Jedenfalls in den Fällen, in denen in einem Rechtsstreit mit verschiedenen Streitgegenständen über einen Teil der Streitgegenstände durch rechtskräftiges Teil-Urteil i.S.d. § 301 ZPO, das für diese Streitgegenstände ein Endurteil i.S.d. § 318 ZPO darstellt, entschieden wurde, bevor überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellen die hierauf beruhenden Gerichtsgebühren dann, wenn diese durch die Kostenentscheidung dem Insolvenzverwalter auferlegt werden, Insolvenzforderungen nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO dar (hier wie Hessisches LAG, Beschluss vom 27.04.2005 - 17/13 Ta 573/04 -).Jedenfalls in den Fällen, in denen in einem Rechtsstreit mit verschiedenen Streitgegenständen über einen Teil der Streitgegenstände durch rechtskräftiges Teil-Urteil i.S.d. § 301 ZPO, das für diese Streitgegenstände ein Endurteil i.S.d. § 318 ZPO darstellt, entschieden wurde, bevor überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellen die hierauf beruhenden Gerichtsgebühren dann, wenn diese durch die Kostenentscheidung dem Insolvenzverwalter auferlegt werden, Insolvenzforderungen nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO dar (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04 -, Rn. 6 - 13, juris).
Ebenso wie beispielsweise der Einwand der Masseunzulänglichkeit (hierzu Landesarbeitsgericht Thüringen, Beschluss vom 06. Januar 2005, 1 Sa 43/02, juris), ist die Frage, ob es sich bei den zu erstattenden Gerichtsgebühren um Insolvenzforderungen handelt oder die Masse haftet vielmehr im Kostenansatzverfahren nach § 19 GKG zu prüfen, der Einwand, es handele sich um eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO gegebenenfalls vom Insolvenzverwalter im Wege der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG geltend zu machen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. März 2002, VII ZR 137/00, juris;… Beschluss vom 28. Oktober 2004, a.a.O) und damit nicht durch Rechtsmittel gegenüber der Kostengrundentscheidung (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04 -, Rn. 6 - 13, juris).
- BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen
Auf die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04 - aufgehoben. - LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2022 - 26 Ta 6016/22
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Versäumnisurteil nach teilweiser …
Enthält ein Versäumnisurteil nach teilweiser Klagerücknahme eine "gemischte Kostenentscheidung", so ist diese hinsichtlich der Kosten, die auf der Rücknahme beruhen, gesondert anfechtbar (…vgl. BGH 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06, Rn. 8;… OLG Köln 9. Januar 1998 - 3 W 66/97, Rn. 1;… OLG München 30. Juni 2011 - 5 W 1020/11, Rn. 6; Hessisches LAG 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04, Rn. 8; Stein-Jonas/Roth § 269 Rn 64;… MüKo-ZPO/Becker-Eberhard § 269 Rn. 76).(Rn.6).Enthält ein Urteil nach teilweiser Klagerücknahme eine "gemischte Kostenentscheidung", so ist diese hinsichtlich der Kosten, die auf der Rücknahme beruhen, gesondert anfechtbar (…vgl. BGH 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06, Rn. 8;… OLG Köln 9. Januar 1998 - 3 W 66/97, Rn. 1;… OLG München 30. Juni 2011 - 5 W 1020/11, Rn. 6; Hessisches LAG 27. April 2005 - 17/13 Ta 573/04, Rn. 8; Stein-Jonas/Roth § 269 Rn 64;… MüKo-ZPO/Becker-Eberhard § 269 Rn. 76).
- FG Münster, 30.08.2010 - 11 K 4689/08
Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung
Nach anderer Auffassung, welche insbesondere vom Bundesfinanzhof vertreten wird (vgl. BFH…, Urteil vom 10.07.2002 - I R 69/00, BFH/NV 2002, 1545 m.w.N …und Beschluss vom 30.04.2003 - VII E 8/03, BFH/NV 2003, 1201; so auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.04.2005 - 17/13 Ta 573/04, juris), ist erst im Kostenerhebungsverfahren darüber zu entscheiden, inwieweit die gegenüber dem Kläger festzusetzenden Kosten Insolvenzforderungen oder aber Masseschulden darstellen.