Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.1979 - 179/78   

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https://dejure.org/1979,1219
EuGH, 28.03.1979 - 179/78 (https://dejure.org/1979,1219)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1979 - 179/78 (https://dejure.org/1979,1219)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1979 - 179/78 (https://dejure.org/1979,1219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rivoira

    1 . FREIER WARENVERKEHR - GRUNDSATZ - AUSNAHMEN - SCHUTZKLAUSEL IN ARTIKEL 115 DES VERTRAGES - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN EINEM DRITTLAND - FREIER VERKEHR IN EINEM MITGLIEDSTAAT - EINFUHR IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT - EINFUHRLIZENZ - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Rivoira

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Ermächtigung der Kommission für das Verbot der Einfuhr von Tafeltrauben spanischen Ursprungs aus einem anderen Mitgliedsstaat in den Jahren 1970 und 1971; Strafrechtliche Relevanz falsche Erklärungen über den Ursprung und die Herkunft eingeführter ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 115; ; VO 2513/69 Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - GRUNDSATZ - AUSNAHMEN - SCHUTZKLAUSEL IN ARTIKEL 115 DES VERTRAGES - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN EINEM DRITTLAND - FREIER VERKEHR IN EINEM MITGLIEDSTAAT - EINFUHR IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT - EINFUHRLIZENZ - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Diese Bescheinigungen bestätigten die ordnungsgemäße Zulassung der Ware zum freien Verkehr im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Vertrages (EuGH 15. Dezember 1976 - Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921).

    Sie sei berechtigt gewesen, unter den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921, und Cayrol/Rivoira, 52/72 bereits zitiert) genannten Voraussetzungen von den Importeuren die Angabe des Ursprungs der nach Frankreich eingeführten Tafeltrauben zu verlangen.

    Die Tragweite, die dem Grundsatz des freien Warenverkehrs bei Erzeugnissen aus dritten Ländern beizumessen sei, die sich in einem Mitgliedstaat im freien Verkehr befänden, sei in den Urteilen vom 5. Dezember 1976 (Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921) und vom 30. November 1977 (Cayrol/Rivoira, 52/77 - Slg. 1977, 2261) klar bestimmt worden.

    Wie der Gerichtshof jedoch bereits im Urteil vom 15. Dezember 1976 (Donckerwolcke/Procureur de la République, 41/46 - Slg. 1976, 1921) für Recht erkannt hat, fiele ein solches Verlangen unter das Verbot des Artikels 30, wenn der Importeur verpflichtet würde, hinsichtlich des Ursprunges etwas anderes anzugeben, als er weiß oder vernünftigerweise wissen kann, oder wenn bei Unterlassung oder Unrichtigkeit dieser Angabe Sanktionen verhängt würden, die zu der Art des Verstoßes außer Verhältnis stehen.

  • EuGH, 30.11.1977 - 52/77

    Cayrol / Rivoira

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Gerichtshof sein Urteil vom 30. November 1977 (Rechtssache 72/75, Cayrol/Rivoira - Slg. 1977, 2261) erlassen.

    Nach Auffassung der Gesellschafter Rivoira beantwortet sich die erste Frage nach Maßgabe der im Urteil in der Rechtssache 52/77 (Cayrol/Rivoira - Slg. 1977, 2261) herausgearbeiteten Grundsätze.

    Die Tragweite, die dem Grundsatz des freien Warenverkehrs bei Erzeugnissen aus dritten Ländern beizumessen sei, die sich in einem Mitgliedstaat im freien Verkehr befänden, sei in den Urteilen vom 5. Dezember 1976 (Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921) und vom 30. November 1977 (Cayrol/Rivoira, 52/77 - Slg. 1977, 2261) klar bestimmt worden.

    Zur ersten Frage 8 Im Urteil vom 30. November 1977 (Cayrol/Rivoira, 52/77 - Slg. 1977, 2261) hat der Gerichtshof aufgrund seiner Auslegung des Artikels 1 der Verordnung Nr. 2513/69 des Rates vom 9. Dezember 1969 zur Koordinierung und Vereinheitlichung der von den einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber dritten Ländern angewandten Einfuhrregelungen für Obst und Gemüse (ABl. L 318, S. 6) und der Artikel 1 und 11 des Anhangs I zum Abkommen zwischen der EWG und Spanien, das Gegenstand der Verordnung Nr. 1524/70 des Rates vom 20. Juli 1970 (ABI. L 182, S. 1) ist, für Recht erkannt, daß die Mitgliedstaaten auf Tafeltrauben spanischen Ursprungs während der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember weiterhin die mengenmäßigen Beschränkungen anwenden konnten, die bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2513/69 bestanden.

  • EuGH, 16.02.1978 - 88/77

    Minister for Fisheries / Schonenberg u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Eine aufgrund eines nationalen Rechtsaktes, der für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden sei, ausgesprochene strafrechtliche Verurteilung sei auch selbst gemeinschaftsrechtswidrig (EuGH 16. Februar 1978 - Fischereiminister/Schonenberg u.a., 88/77 - Slg. 1978, 473).
  • EuGH, 17.03.1976 - 72/75
    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Gerichtshof sein Urteil vom 30. November 1977 (Rechtssache 72/75, Cayrol/Rivoira - Slg. 1977, 2261) erlassen.
  • EuGH, 03.02.1977 - 53/76

    Bouhelier

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 179/78
    Rahmen der Qualitätskontrolle - nicht bei allen innerhalb des betreffenden Staates im Verkehr befindlichen Erzeugnissen geahndet werde, sondern nur bei eingeführten Erzeugnissen nach den strengen Vorschriften des Code des douanes (Bouhelier, 53/76 - Slg. 1977, 197).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die strafrechtliche oder sonstige Bewehrung einer nationalen Beschränkungsmaßnahme, die für gemeinschaftsrechtswidrig erkannt worden ist, ebenso wenig mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar wie die Beschränkung selbst (vgl. Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira u. a., Slg. 1979, 1147, Randnr. 14, und vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 269/80, Tymen, Slg. 1981, 3079, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1989 - 212/88

    Strafverfahren gegen F. Levy. - Gemeinsame Handelspolitik - Schutzmaßnahmen.

    34 bis 36, und das Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira, Slg. 1979, 1147, Randnrn.

    34 bis 39, und das Urleil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 179/78, Rivoira, Slg. 1979, 1147, Randnr. 18.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2017 - C-329/15

    ENEA

    61 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Februar 1978, Schonenberg u. a. (88/77, EU:C:1978:30, Rn. 16), vom 28. März 1979, Rivoira (179/78, EU:C:1979:89, Rn. 14), vom 3. Juli 1980, Pieck (157/79, EU:C:1980:179, Rn. 16), und vom 11. September 2003, Safalero (C-13/01, EU:C:2003:447, Rn. 45).
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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 29.03.1979 - V 179/78   

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https://dejure.org/1979,13901
FG Rheinland-Pfalz, 29.03.1979 - V 179/78 (https://dejure.org/1979,13901)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.03.1979 - V 179/78 (https://dejure.org/1979,13901)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. März 1979 - V 179/78 (https://dejure.org/1979,13901)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 11.12.1985 - I R 207/84

    Revision - Gemeinsame Entscheidung - Verbundene Sachen - Hauptsache -

    Ist ein Rechtsstreit über einen Bescheid anhängig, der während der Rechtshängigkeit geändert wird, so ist der Änderungsbescheid dem Bevollmächtigten bekanntzugeben (vgl. Beschluß des FG Rheinland-Pfalz vom 29. März 1979 V 179/78, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1979, 609).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 179/78   

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https://dejure.org/1979,11303
Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 179/78 (https://dejure.org/1979,11303)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.03.1979 - 179/78 (https://dejure.org/1979,11303)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Procureur de la République gegen Michelangelo Rivoira und andere.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.11.1977 - 52/77

    Cayrol / Rivoira

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 179/78
    Sie ist eine Folge der Rechtssache 52/77 (Cayrol/Rivoira, Slg. 1977, 2261).

    Zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Gerichtshof die Rechtssache 52/77 vorgelegt wurde, waren die Angeklagten in diesen Verfahren alle antragsgemäß verurteilt worden; ihnen waren Geldstrafen 1. von 1 000 FF, 2. von 532 435 FF, dem Wert der Trauben, und 3. von weiteren 1 964 870 FF, dem doppelten Wert der Trauben, auferlegt worden.

    Die Rechtssache 52/77 beruhte auf einem Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Saluzzo in diesem Rechtsstreit.

    Ich sehe davon ab, meine Ausführungen hierzu in der Rechtssache 52/77 zu wiederholen (vgl. Slg. 1977, 2288).

    Es ist jedoch durchaus verständlich, daß das Gericht in Montpellier eine klare dahin gehende Entscheidung des Gerichtshofes wünschte, und zwar einerseits wegen der Fassung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 52/77, andererseits wegen eines eigenartigen Aspekts.

    Das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 52/77 ist zwar derart abgefaßt, daß es unausweichlich zu dem Ergebnis führt, die Französische Republik habe, ohne die nach Artikel 115 erforderliche Ermächtigung erhalten zu haben, die Einfuhr spanischer Trauben, die sich in Italien im freien Verkehr befanden, nicht rechtmäßig beschränken können, führt dies aber tatsächlich nirgends ausdrücklich aus.

    Das Eigenartige am Vorbringen des französischen Zolls vor dem Tribunal de Grande Instance war, daß zwar der Umstand hervorgehoben wurde, der Gerichtshof habe in der Rechtssache 52/77 das Recht der Französischen Republik (nach der Verordnung (EWG) Nr. 2513/69 trotz des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Spanien vom 29. Juni 1970) anerkannt, die Einfuhr von Tafeltrauben aus Spanien während der fraglichen Zeit zu beschränken, daß aber der gleichermaßen bedeutende Umstand völlig außer acht gelassen wurde, daß die Französische Republik (das war in der Rechtssache 52/77 allgemein anerkannt; die französische Regierung gesteht es in ihren Erklärungen in der vorliegenden Sache ausdrücklich zu) für diese Zeit niemals eine Empfehlung oder Ermächtigung der Kommission nach Artikel 115 EWG-Vertrag beantragt oder erhalten hatte, kraft deren sie Maßnahmen hinsichtlich der Einfuhr spanischer Trauben hätte treffen können, die sich in anderen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befanden.

    Dieses Vorbringen geht davon aus, daß die Anklage sich auf einige Artikel des französischen "Code des Douanes" gründete, und will dann in den einschlägigen Entscheidungen des Gerichtshofes, insbesondere im Urteil in der Rechtssache 52/77, eine Unterscheidung zwischen einem Verstoß gegen Zollrecht (une infraction douanière) einerseits und einem Verstoß gegen Handelsrecht (une infraction à la Loi commerciale) oder gegen Verbraucherschutzrecht (une infraction en matière de protection des consommateurs) andererseits finden.

    Meines Erachtens ist dieses Vorbringen unhaltbar, wenn es auch von der Bezugnahme auf "die bloße Ordnungsfunktion der verletzten Norm" in Randnummer 36 des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke/Procureur de la République, Slg. 1976, 1921) und in Randnummer 37 des Urteils in der Rechtssache 52/77 veranlaßt worden sein mag.

    Die Art solcher Grenzen unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles ergibt sich klar aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 52/77, das ich nicht zu wiederholen brauche.

  • EuGH, 03.02.1977 - 53/76

    Bouhelier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 179/78
    Meines Erachtens hat dieses Vorbringen, wenn die Parteien es vielleicht auch dem Tribunal de Grande Instance Montpellier bei der Erwägung seiner endgültigen Entscheidung in der vorliegenden Sache unterbreiten sollten, keinerlei Einfluß auf die Fragen, über die der Gerichtshof aufgrund der gegenwärtigen Vorlage zu entscheiden aufgerufen ist (vgl. 1. EuGH 3. Februar 1977 - Procureur de la République/Bouhelier, 53/76 - Slg. 1977, 197, und 2. das daraus folgende Urteil des Tribunal de Grande Instance Besançon vom 29. September 1978, das gleichzeitig das Vorlageurteil in der Rechtssache 225/78 darstellt).
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 179/78
    Meines Erachtens ist dieses Vorbringen unhaltbar, wenn es auch von der Bezugnahme auf "die bloße Ordnungsfunktion der verletzten Norm" in Randnummer 36 des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke/Procureur de la République, Slg. 1976, 1921) und in Randnummer 37 des Urteils in der Rechtssache 52/77 veranlaßt worden sein mag.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 22.02.1979 - I 179/78   

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https://dejure.org/1979,19164
FG Baden-Württemberg, 22.02.1979 - I 179/78 (https://dejure.org/1979,19164)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.1979 - I 179/78 (https://dejure.org/1979,19164)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - I 179/78 (https://dejure.org/1979,19164)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gewerbesteuerbarkeit des AA des HV bei Betriebsaufgabe, laufender Gewinn

 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 03.02.1987 - V B 99/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Sowohl aus der Klageschrift des Steuerbevollmächtigten als auch aus den Entscheidungsgründen des FG geht hervor, daß in drei Finanzgerichtsurteilen: 1. Rheinland-Pfalz vom 23.4.1979 I 179/78, 2. FG München vom 25.7.1980 III 6/77 U und 3. FG Nürnberg vom 30.10.1979 II 100/77, andere Meinungen vertreten werden.
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Rechtsprechung
   AG Wunsiedel, 13.01.1978 - C 179/78   

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https://dejure.org/1978,17415
AG Wunsiedel, 13.01.1978 - C 179/78 (https://dejure.org/1978,17415)
AG Wunsiedel, Entscheidung vom 13.01.1978 - C 179/78 (https://dejure.org/1978,17415)
AG Wunsiedel, Entscheidung vom 13. Januar 1978 - C 179/78 (https://dejure.org/1978,17415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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