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   OLG Köln, 31.03.2011 - I-18 U 171/10   

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https://dejure.org/2011,5798
OLG Köln, 31.03.2011 - I-18 U 171/10 (https://dejure.org/2011,5798)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2011 - I-18 U 171/10 (https://dejure.org/2011,5798)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2011 - I-18 U 171/10 (https://dejure.org/2011,5798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verdeckte Sacheinlage; "Rechtsprechungsregeln"; Vergleich; Gesamtschuldner

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GmbHG § 16; GmbHG § 19; GmbHG § 31; BGB § 366
    Verdeckte Sacheinlage; "Rechtsprechungsregeln"; Vergleich; Gesamtschuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der verdeckten Sacheinlage; Umfang der Haftung des Erwerbers eines GmbH-Geschäftsanteils; Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vergleichs über Gesamtverbindlichkeiten

  • Betriebs-Berater

    Keine verdeckte Sacheinlage bei vereinbarungsgemäßer Verwendung einer Kapitaleinlage zur Erfüllung einer Darlehensverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 16 Abs. 2; GmbHG § 31
    Begriff der verdeckten Sacheinlage; Umfang der Haftung des Erwerbers eines GmbH-Geschäftsanteils; Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vergleichs über Gesamtverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einlagenrückgewähr, Erwerber, Gesellschaftsrecht, Haftung, Kapitalerhaltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine verdeckte Sacheinlage bei vereinbarungsgemäßer Verwendung einer Kapitaleinlage zur Erfüllung einer Darlehensverbindlichkeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    M&A: Haftung beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 863
  • NZI 2011, 376
  • BB 2011, 1346
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Auflösung stiller Reserven ordnungsgemäßer Bilanzierung entspricht (BGH NJW 1990, 1109, 1110).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Hieran hat für Insolvenzverfahren, die vor dem 01.11.2008 eröffnet worden sind, auch das Inkrafttreten des MoMiG mit der Regelung in § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG n. F. nach gefestigter Rechtsprechung des BGH nichts geändert (BGH NZG 2009, 422 Rn 17 ff.).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Durch den Vergleich erfolgt keine Novation (BGH NJW 2010, 2652 Rn 15).
  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Verwendungsabsprachen der Gesellschafter stehen der Erfüllungswirkung einer Einlage nicht entgegen (BGH NJW 2003, 825), weil die entsprechende Verwendung letztlich auf einer Entscheidung der Geschäftsführer der Gesellschaft beruht (Schneider/Westermann, in: Scholz, GmbHG, 10., Aufl., 2006, § 19 Rn 102; ebenso: Märtens, in: MünchKomm. GmbHG, 2010, § 19 Rn 199).
  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 37/06

    Wirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Selbst wenn diese Anfechtung berechtigt gewesen sein sollte, berührt dies die Haftung der Beklagten nicht, weil die Beklagte nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft gleichwohl als Gesellschafterin anzusehen wäre (vgl. BGH NJW 2007, 1058, 1059).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Etwas anderes gilt nur in Fällen des sog. Hin- und Herzahlens - jetzt § 19 Abs. 5 GmbHG n. F. -, in denen die Einlagemittel unter (objektiver) Umgehung der Kapitalaufbringungsregeln mittelbar oder gar unmittelbar wieder an den Einleger zurückfließen (vgl. BGH NJW 2003, 82 5; ebenso BGH NZG 2007, 300 Rn 10).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZR 176/05

    Einbringung eines Warenlagers durch einen Gründungsaktionär; Aufspaltung in

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Eine verdeckte Sacheinlage i. S. des § 19 Abs. 4 GmbHG n. F., der auf diesen Fall gem. § 3 Abs. 4 EGGmbHG Anwendung findet, liegt nur vor, "wenn die gesetzlichen Regeln für Sacheinlagen dadurch unterlaufen werden, dass zwar eine Bareinlage vereinbart wird, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Absprache einen Sachwert erhalten soll (vgl. BGH NZG 2007, 144 Rn 11 m. w. N.).
  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 272/05

    Begriff der verdeckten Sacheinlage bei einer Barkapitalerhöhung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Etwas anderes gilt nur in Fällen des sog. Hin- und Herzahlens - jetzt § 19 Abs. 5 GmbHG n. F. -, in denen die Einlagemittel unter (objektiver) Umgehung der Kapitalaufbringungsregeln mittelbar oder gar unmittelbar wieder an den Einleger zurückfließen (vgl. BGH NJW 2003, 82 5; ebenso BGH NZG 2007, 300 Rn 10).
  • OLG Köln, 28.09.2010 - 18 U 3/10

    Anwendbarkeit der Regeln über die Kapitalerhaltung auf ein in Deutschland

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Diese Konsequenz ist jedoch keineswegs geboten, denn sie übersieht, dass der Anspruch aus §§ 32a, 32b GmbHG insolvenzrechtlicher Natur ist, während der Anspruch aus § 31 GmbHG tatsächlich gesellschaftsrechtlicher Natur ist (vgl. OLG Köln NZI 2010, 1001).
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 114/89

    Haftung der Gesellschafter bei Auszahlung von Gesellschaftskapital oder Tilgung

    Auszug aus OLG Köln, 31.03.2011 - 18 U 171/10
    Nach diesen Regeln besteht eine Haftung gemäß § 31 Abs. 1 GmbHG analog bei der Rückerstattung kapitalersetzender Gesellschafterleistungen (BGH NJW 1990, 1730, 1731).
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