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   OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06   

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OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06 (https://dejure.org/2007,15896)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2007 - 18 W 71/06 (https://dejure.org/2007,15896)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2007 - 18 W 71/06 (https://dejure.org/2007,15896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen die Wirksamkeit eines Beschlusses der Hauptversammlung; Beschluss der Hauptversammlung über die Schaffung des genehmigten Kapitals II und die entsprechende Änderung der Satzung; Absprache der Großaktionäre über die Umbesetzung eines ...

  • Judicialis

    AktG § 57; ; AktG § ... 131; ; AktG § 131 Abs. 3 Nr. 1; ; AktG § 243 Abs. 4; ; AktG § 246a; ; AktG § 246a Abs. 2; ; AktG § 246a Abs. 3 Satz 3; ; AktG § 319 Abs. 6; ; AktG § 319 Abs. 6 S. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; UmwG § 16 Abs. 3; ; UmwG § 16 Abs. 3 S. 2; ; WpÜG § 30; ; WpÜG § 30 Abs. 1 S. 1 2. HS; ; WpÜG § 35; ; WpÜG § 59

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06
    Werden einem Aktionär Auskünfte vorenthalten, die aus der Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs in der Fragesituation zur sachgerechten Beurteilung des Beschlussgegenstandes erforderlich sind, der die Auskunft also als nicht nur unwesentliches Beurteilungselement benötigt, liegt "Relevanz" in diesem Sinne vor (vergleiche BGH NJW 2005, 828).
  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 148/03

    Mangusta/Commerzbank I

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06
    Insbesondere gilt dies in Anbetracht der inzwischen vom BGH entschiedenen Frage, dass der Vorstand im Rahmen des genehmigten Kapitals nicht verpflichtet ist, die Aktionäre vor Ausübung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und zum Bezugsrechtsausschluss über diesen und dessen Gründe zu unterrichten (vergleiche BGH BB 2005, 2767).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06
    Die Entscheidung des OLG München (AG 2005, 482), auf die der Antragsgegner seine Auffassung gestützt hat, ist nunmehr vom BGH (DStR 2006, 2042) aufgehoben worden.
  • OLG München, 27.04.2005 - 7 U 2792/04

    Wahlen des Aufsichtsrates unter Vorabstimmung nach Übernahme

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06
    Die Entscheidung des OLG München (AG 2005, 482), auf die der Antragsgegner seine Auffassung gestützt hat, ist nunmehr vom BGH (DStR 2006, 2042) aufgehoben worden.
  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 35/03

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter ein Schiedsabkommen durch die russische

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06
    Auch im summarischen Verfahren ist eine vollständige Durchdringung des Streitstoffes in rechtlicher Hinsicht zu verlangen; erst wenn sich auf dieser Basis eindeutig die Unbegründetheit der Anfechtungsklage ergibt, kann von ihrer offensichtlichen Unbegründetheit ausgegangen werden (vergleiche Beschluss des Senats vom 6. Oktober 2003, Az. 18 W 35/03, zu § 319 Abs. 6 AktG, veröffentlicht in: BB 2003, 2307; Hüffer, Aktiengesetz, 7 Aufl., § 319 Rn. 18 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem.

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06
    Nicht entscheidend ist, ob es zur Beurteilung der Erfolgsaussicht schwieriger rechtlicher Überlegungen bedarf oder ob die Unbegründetheit der Klage gleichsam ins Auge springt, denn auch schwierige Rechtsfragen können im Rahmen eines Eilverfahrens zweifelsfrei beantwortet werden (vergleiche zum Umwandlungsgesetz etwa OLG Hamm AG 2005, 361, von der Antragstellerin als Anlage L 3 vorgelegt).
  • OLG Köln, 28.07.2005 - 19 W 37/05

    Nichtabhilfeentscheidung ohne Kenntnisnahme der Beschwerdebegründung -

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2007 - 18 W 71/06
    Zwar kann bei unterbliebenem Abhilfeverfahren das Beschwerdegericht das Verfahren zur Nachholung an die Ausgangsinstanz zurückgeben (vergleiche OLG Köln, OLGR Köln 2005, 582).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Denn der Freigabebeschluss bezweckt auch den Bestandschutz der erfolgten Eintragung (vgl. Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 246a, Rz. 1), der mit der bloßen Eintragung gerade noch nicht erreicht werden kann (vgl. OLG Celle, a.a.O.; stillschweigend bejaht von OLG Köln, Beschluss vom 8.8.2007 - 18 W 71/06, zitiert nach Juris, nicht veröffentlicht).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2008 - 23 W 13/08

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über einen Beherrschungs- und

    Der Senat ist daher mit der bisher zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung, die entweder einen Freigabeantrag bei schon erfolgter Eintragung für ausdrücklich zulässig hält (LG Berlin, ZIP 2007, 1992 f) oder dies wenigstens stillschweigend annimmt (OLG Köln, Beschluss vom 8. März 2007, Az.: 18 W 71/06; LG München I, BB 2006, 459), sowie der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum - mit der sich das Landgericht auch auseinandergesetzt hat - (Ihrig/Erwin, BB 2005, 1973, 1974 f.; Veil, AG 2005, 567, 573; Kort, BB 2005, 1577, 1581; s. a. Handelsrechtsausschuss des DAV, NZG 2005, 388, 393; a. A.. Schütz, NZG 2005, 5, 9; Heidel, Aktienrecht, § 246 a Rdnr. 2) der Auffassung, dass die Antragstellerin aufgrund der Eintragung nicht gehindert ist, ein Freigabeverfahren nach § 246 a AktG zu initiieren, weil sich mit der Freigabe die Rechtswirkung der Eintragung ändert und sie danach den erwähnten Bestandsschutz genießt.
  • OLG Celle, 27.11.2007 - 9 W 100/07

    Zulässigkeit von Freigabeanträgen nach der Eintragung eines

    Der Senat ist daher mit der bisher zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung, die entweder einen Freigabeantrag bei schon erfolgter Eintragung für ausdrücklich zulässig hält (LG Berlin, Beschluss vom 3. Mai 2007, Az.: 93 O 187, S. 20 f. i ZIP 2007, 1997 f.), oder dies wenigstens stillschweigend annimmt (OLG Köln, Beschluss vom 8. März 2007, Az.: 18 W 71/06. LG München I, BB 2006, 459), sowie der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum - mit der das Landgericht sich nicht auseinandergesetzt hat - (Ihrig/Erwin, BB 2005, 1973, 1974 f.. Veil, AG 2005, 567, 573. Kort, BB 2005, 1577, 1581. s. a. Handelsrechtsausschuss des DAV, NZG 2005, 388, 393. a. A.. Schütz, NZG 2005, 5, 9. Heidel, Aktienrecht, § 246 a Rdnr. 2) der Auffassung, dass die Gesellschaft aufgrund der Eintragung nicht gehindert ist, ein Freigabeverfahren nach § 246 a AktG zu initiieren, weil sich mit der Freigabe die Rechtswirkung der Eintragung ändert und sie danach den erwähnten Bestandsschutz genießt.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 Sch 3/09

    Erreichung des Aktienquorums

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Möglichkeit der Freigabe nach bereits erfolgter Eintragung durchweg bejaht (vgl. OLG Celle ZIP 2008, 318; OLG Düsseldorf AG 2009, 538; OLG Köln vom 8.3.2007, 18 W 71/06 - zitiert nach juris).
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