Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09, 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09   

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https://dejure.org/2010,10928
LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09, 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09 (https://dejure.org/2010,10928)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09, 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09 (https://dejure.org/2010,10928)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09, 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09 (https://dejure.org/2010,10928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c Abs 2 BGB, Anl 1a VergGr I BAT
    Auslegung einer individuellen Abrede zur Chefarztvergütung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ersetzung des BAT durch den TV-Ärzte/VKA

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c Abs 2 BGB, Anl 1a VergGr I BAT, § 16 Entgeltgr IV TV-Ärzte/VKA
    (Auslegung einer individuellen Abrede zur Chefarztvergütung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ersetzung des BAT durch den TV-Ärzte/VKA)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Chefarztvergütung bei lückenhafter Vertragsregelung; Auslegung eines Arbeitsvertrages nach der Unklarheitenregel

  • RA Kotz

    Differenzvergütung - Tarifeingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Chefarztvergütung bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf unanwendbares Tarifwerk; Unklarheitenregel bei Scheitern der ergänzenden Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Damit ist die Vergütungsregelung in § 4 Abs. 1 des Arbeitsvertrages vorrangige Spezialregelung gegenüber der allgemeinen Verweisung in § 2 des Arbeitsvertrages, weil dort ausdrücklich bestimmt ist, dass das Dienstverhältnis sich nur nach den Bestimmungen des BAT-O richtet, "soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist" (ebenso in einem vergleichbaren Fall BAG vom 09.11.2005 - 5 AZR 128/05, AP Nr. 4 zu § 305 c BGB).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nämlich nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG vom 09.11.2005, a. a. O. m. w. N.).

    Sie beruht auf dem Gedanken, dass es Sache des Verwenders ist, sich klar und unmissverständlich auszudrücken (BAG vom 09.11.2005, a. a. O.).

    Sie gilt gerade auch für den Fall, dass die Tragweite einer Verweisung auf Tarifnormen zweifelhaft ist (BAG vom 09.11.20054 - 5 AZR 128/05, AP Nr. 4 zu § 305 c BGB).

  • LAG Hessen, 22.05.2009 - 3 Sa 812/08

    Auslegung eines Chefarztvertrages hinsichtlich der tarifliche Vergütung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Im Übrigen findet sich eine solche Klausel offenbar in einer Vielzahl von Chefarztverträgen, wie vergleichbare Entscheidungen anderer Arbeitsgerichte belegen (vgl. nur LAG Niedersachsen vom 12.12.2008 - 16 Sa 901/08 E, juris; LAG Hessen vom 22.05.2009 - 3 Sa 812/08, juris; LAG Düsseldorf vom 13.08.2009 - 13 Sa 1673/08, juris).

    Zwar haben die Vertragsparteien anders als in vergleichbaren Fällen nicht geregelt, dass die Vergütungsregelung des BAT-W durch die Vergütungsregelung eines anderen Tarifvertrages abgelöst wird, wenn der BAT-W durch einen anderen Tarifvertrag ersetzt wird (vgl. zu dieser Fallgestaltung etwa LAG Frankfurt vom 22.05.2009 - 3 Sa 812/08, juris).

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts gilt im Hinblick auf das gewonnene Auslegungsergebnis und die Lückenhaftigkeit des Vertrages in einem solchen Fall die Auslegungsregel des § 305 c Abs. 2 BGB (im Ergebnis ebenso LAG Frankfurt vom 22.05.2009, a. a. O.).

    In Frage kommen für eine solche Inbezugnahme, dies ist auch zwischen den Parteien unstreitig, lediglich drei unterschiedliche tarifliche Vergütungsregeln (vgl. dazu im Einzelnen auch LAG Frankfurt vom 22.05.2009, a. a. O.).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    § 305 c Abs. 2 BGB gilt auch, soweit auf den Teil eines Tarifvertrages Bezug genommen wird, der eine vertraglich vereinbarte Hauptleistungspflicht regelt (vgl. BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 630/06, AP Nr. 45 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Die Bezugnahmeklausel in § 4 Abs. 1 des Arbeitsvertrages läuft auch nicht ins Leere (dazu BAG vom 14.03.2007, a. a. O., Rn. 22).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, AP Nr. 32 zu § 307 BGB; vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, AP Nr. 274 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06, AP Nr. 32 zu § 307 BGB; vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, AP Nr. 274 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Nach diesen Regeln wird vorausgesetzt, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält und dann zu fragen ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lücke bekannt gewesen wäre, wobei nicht die subjektive Vorstellung einer Vertragspartei maßgeblich ist, sondern das, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (ständige Rechtsprechung des BGH und des BAG, vgl. nur BGH vom 17.04.2002 - VIII ZR 297/01, DB 2002, 1436; BAG vom 11.10.2006 - 5 AZR 721/05, AP Nr. 6 zu § 308 BGB jeweils m. w. N.).
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Berufungsgericht sich anschließt, wonach Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweitige normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind, und zwar auch dann, wenn, wie hier, nur ein Teil des Tarifvertrages in Bezug genommen worden ist (vgl. dazu BAG vom 13.11.2002 - 4 AZR 351/01, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag m. w. N.).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Nach diesen Regeln wird vorausgesetzt, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält und dann zu fragen ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lücke bekannt gewesen wäre, wobei nicht die subjektive Vorstellung einer Vertragspartei maßgeblich ist, sondern das, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (ständige Rechtsprechung des BGH und des BAG, vgl. nur BGH vom 17.04.2002 - VIII ZR 297/01, DB 2002, 1436; BAG vom 11.10.2006 - 5 AZR 721/05, AP Nr. 6 zu § 308 BGB jeweils m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 13.08.2009 - 13 Sa 1673/08

    Vergütungsabrede eines Chefarztes in einem kirchlichen Krankenhaus

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Im Übrigen findet sich eine solche Klausel offenbar in einer Vielzahl von Chefarztverträgen, wie vergleichbare Entscheidungen anderer Arbeitsgerichte belegen (vgl. nur LAG Niedersachsen vom 12.12.2008 - 16 Sa 901/08 E, juris; LAG Hessen vom 22.05.2009 - 3 Sa 812/08, juris; LAG Düsseldorf vom 13.08.2009 - 13 Sa 1673/08, juris).
  • LAG Niedersachsen, 12.12.2008 - 16 Sa 901/08

    Chefarztvertrag; Vergütung; Auslegung; Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 19 Sa 1681/09
    Im Übrigen findet sich eine solche Klausel offenbar in einer Vielzahl von Chefarztverträgen, wie vergleichbare Entscheidungen anderer Arbeitsgerichte belegen (vgl. nur LAG Niedersachsen vom 12.12.2008 - 16 Sa 901/08 E, juris; LAG Hessen vom 22.05.2009 - 3 Sa 812/08, juris; LAG Düsseldorf vom 13.08.2009 - 13 Sa 1673/08, juris).
  • BAG, 29.06.2011 - 5 AZR 186/10

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2010 - 19 Sa 1681/09, 19 Sa 1742/09 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 4. Juni 2009 - 1 Ca 840/08 - zurückgewiesen hat.
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