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   BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00   

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https://dejure.org/2000,5537
BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00 (https://dejure.org/2000,5537)
BayObLG, Entscheidung vom 26.05.2000 - 1St RR 67/00 (https://dejure.org/2000,5537)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 1St RR 67/00 (https://dejure.org/2000,5537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trunkenheit im Verkehr; Fahrerlaubnis; Österreich; Revision ; Ne bis in idem; Hoheitsgebiet; Schengener Übereinkommen; Reformatio in peius; Geldstrafe ; Anrechnung; Schuldfähigkeit; Vollstreckung

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 1; ; StGB § 316; ; StGB § 51 Abs. 3; ; StGB § 21; ; StGB § 56 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 3; ; StPO § 331 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3; SDÜ Art. 54
    Zur strafklageverbrauchenden Wirkung von Verwaltungsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 245
  • NZV 2000, 421
  • StV 2001, 263
  • BayObLGSt 2000, 78
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 87/98

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Lacour

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00
    Trotz der nicht völlig einheitlichen Bedeutung der im Vertragstext in den drei verschiedenen amtlichen Sprachen verwendeten Begriffe führt eine Auslegung zu dem Schluß, daß nach dem Willen der Vertragsparteien im Schengener Rechtsraum nur Urteilen - zumindest aber gerichtlichen Entscheidungen eine strafklageverbrauchende Wirkung zukommen sollte, verfahrensabschließenden Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde dagegen diese Wirkung nicht zugedacht war (BGH NStZ 1998, 149/152; BGH NJW 1999, 1270/1271; BGH NStZ 1999, 579 f. m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1999 - 5 StR 596/96

    Verbot der Doppelbestrafung als Verfahrenshindernis - Voraussetzungen für

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00
    Trotz der nicht völlig einheitlichen Bedeutung der im Vertragstext in den drei verschiedenen amtlichen Sprachen verwendeten Begriffe führt eine Auslegung zu dem Schluß, daß nach dem Willen der Vertragsparteien im Schengener Rechtsraum nur Urteilen - zumindest aber gerichtlichen Entscheidungen eine strafklageverbrauchende Wirkung zukommen sollte, verfahrensabschließenden Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde dagegen diese Wirkung nicht zugedacht war (BGH NStZ 1998, 149/152; BGH NJW 1999, 1270/1271; BGH NStZ 1999, 579 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Auszug aus BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00
    Trotz der nicht völlig einheitlichen Bedeutung der im Vertragstext in den drei verschiedenen amtlichen Sprachen verwendeten Begriffe führt eine Auslegung zu dem Schluß, daß nach dem Willen der Vertragsparteien im Schengener Rechtsraum nur Urteilen - zumindest aber gerichtlichen Entscheidungen eine strafklageverbrauchende Wirkung zukommen sollte, verfahrensabschließenden Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde dagegen diese Wirkung nicht zugedacht war (BGH NStZ 1998, 149/152; BGH NJW 1999, 1270/1271; BGH NStZ 1999, 579 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92

    Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit;

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00
    Wenn dieser aber trotz der negativen strafrechtlichen Vergangenheit des Angeklagten und eines Bewährungsversagens die Durchführung einer erneuten Probation für gerechtfertigt hält, bedarf es im Urteil einer besonders eingehenden, revisionsrechtlich nachprüfbaren Begründung, weshalb dem Angeklagten, abweichend von der in Fällen dieser Art üblicherweise negativen Prognose, ein erneuter Vertrauensvorschuß eingeräumt werden soll (BGH VRS 17, 183; BayObLG NJW 1993, 805 f.; BayObLG vom 21.2.1997 - 1St RR 12/97 und vom 17.1.1997 - 1St RR 207/96).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 5 Ss 161/92
    Auszug aus BayObLG, 26.05.2000 - 1St RR 67/00
    Eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage ist zwar dann nicht erforderlich, wenn Grundlage der Vorverurteilungen ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht nahelegt, da von vornherein auszuschließen ist, daß eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3, Verteidigung, 9, 15; BayObLG vom 21.2.1997 - 1St RR 12/97 und vom 1.8.1997 - 1St RR 96/97; OLG Düsseldorf JR 1994, 39/40).
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