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   BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9839
BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94 (https://dejure.org/1996,9839)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.1996 - 1Z RR 15/94 (https://dejure.org/1996,9839)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 1Z RR 15/94 (https://dejure.org/1996,9839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 516, 530, 531; EGBGB Art. 96; AGBGB Art. 7, 17 ff.
    Voraussetzungen für Annahme einer Schenkung bei Hofübergabevertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks aufgrund Widerruf einer Schenkung; Materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung; Grober Undank als Widerrufsgrund; Begriff der gemischten Schenkung; Grundsätzliche Anwendbarkeit der Vorschriften über den Widerruf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1996, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.2015 - X ZR 98/13

    Hofübergabevertrag: Rücktrittsrecht des Übergebers nach Vollzug des Vertrags;

    Aufgrund der Übergabe einer Existenzgrundlage und des Versorgungscharakters ist ein Hofübergabevertrag grundsätzlich auf Dauer angelegt und verträgt auch bei Leistungsstörungen in den Beziehungen zwischen Übergeber und Übernehmer - wie § 13 Abs. 1 AGBGB BW bestätigt - grundsätzlich keine Rückabwicklung (BayObLG, Urteil vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94, BayObLGZ 1995, 186 [juris Rn. 43]; Urteil vom 21. Februar 1996 - 1Z RR 15/94, BayObLGZ 1996, 20 [juris Rn. 61]).
  • OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11

    Keine Rückabwicklung eines Hofübergabevertrages

    Leistungsstörungen im vertraglichen Verhältnis, wie von der Klägerin vorgetragen, oder persönliche Zerwürfnisse, die gemäß den §§ 323 ff. BGB ein gesetzliches Rücktrittsrecht begründen oder den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks zur Folge haben könnten, werden hierdurch ausgeschlossen (vgl. MüKo BGB/Habersack Art. 96 Rn. 29; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; BayObLG Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG Urteil vom 12.02.1996, 1 ZRR 15/94).
  • VG Stuttgart, 18.07.2002 - 8 K 5251/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Klagefrist ;

    Angesichts der in der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erörterten zivilrechtlichen Rechtsprechung zu Hofübergabeverträgen (insbesondere Urteile des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 22.05.1995 - 1 Z RR 62/94 - und vom 21.02.1996 - 1 Z RR 15/94 -) bestehen erhebliche Bedenken, ob der von der Klägerin am 21.05.1996 mit ihrem Sohn abgeschlossene Vertrag eine gemischte Schenkung darstellt.
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