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   BGH, 05.06.2013 - 2 ARs 217/13, 2 AR 149/13   

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https://dejure.org/2013,13800
BGH, 05.06.2013 - 2 ARs 217/13, 2 AR 149/13 (https://dejure.org/2013,13800)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - 2 ARs 217/13, 2 AR 149/13 (https://dejure.org/2013,13800)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 2 ARs 217/13, 2 AR 149/13 (https://dejure.org/2013,13800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 3 StPO; § 4 StPO; § 13 Abs. 2 StPO
    Verfahrensverbindung (sachlicher Zusammenhang); unwirksamer Verbindungsbeschluss (Erstreckung auf die sachliche Zuständigkeit: Entscheidung durch das gemeinschaftliche obere Gericht anstatt durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Verfahrensgang

  • AG Darmstadt - 500 Js 7803/12
  • BGH, 05.06.2013 - 2 ARs 217/13, 2 AR 149/13
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2013 - 2 StR 127/13

    Unwirksamer Verbindungsbeschluss (unzuständiges Gericht; Heilung durch Nachholung

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 2 ARs 217/13
    Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. April 2013 - 2 StR 127/13).
  • LG Aachen, 09.09.2013 - 66 KLs 15/12

    Täuschung über die fehlende Berechtigung zur Verwendung der benutzten Konto- und

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 2 ARs 217/13
    Das bei dem Amtsgericht - Schöffengericht - Darmstadt anhängige Verfahren 219 Ls 500 Js 7803/12 wird gemäß § 4 StPO zu dem bei dem Landgericht Aachen anhängigen Verfahren 66 KLs 902 Js 550/10 - 15/12 verbunden.
  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/95

    Verbindungsbeschluß - Sachliche Zuständigkeit betreffend - Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - 2 ARs 217/13
    Betrifft die Verbindung - wie vorliegend -, nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit, kann sie nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts gemäß § 4 Abs. 2 StPO herbeigeführt werden (BGH NStZ-RR 1996, 232).
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