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   OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10   

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https://dejure.org/2011,9415
OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10 (https://dejure.org/2011,9415)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.01.2011 - 2 AR 24/10 (https://dejure.org/2011,9415)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 2 AR 24/10 (https://dejure.org/2011,9415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr nach bereits erfolgter Kostenfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG § 42; StPO § 464b
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine vorschnelle Gebührenbestimmung!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pauschgebühr nach § 42 RVG gibt es nicht mehr nach abgeschlossenem Kostenfestsetzungsverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pauschgebühr und Gebührenbestimmung - auch die Reihenfolge achten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens sowie nach wirksamer Ausübung des Bestimmungsrechts des Rechtsanwalts

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.2024 - 1 StR 165/19

    Pauschgebühr, Wahlanwalt, Bestimmungrecht Wahlanwaltsgebühren

    Damit hat der Verteidiger sein Bestimmungsrecht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG wirksam ausgeübt und ist mit einer Pauschgebühr ausgeschlossen (vgl. § 315 Abs. 2, § 130 Abs. 1 BGB; OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. Oktober 2022 - AR 28/22 bezüglich der für das erstinstanzliche Verfahren in dieser Strafsache geltend gemachten Pauschgebühr; Thüringer OLG, Beschluss vom 21. Mai 2021 - (S) AR 104/20 Rn. 18, 20; KG, Beschlüsse vom 5. November 2015 - 1 ARs 8/14 Rn. 7 und vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - III-3 RVGs 48/11 Rn. 13; OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 2 AR 24/10 Rn. 7, 10; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 1 ARs 46/08 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger nach Freispruch und nach Festsetzung

    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren nach Freispruch: Bewilligung von

    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 - [bei juris]; so auch OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11

    Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei

    bb) Die herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur geht indes noch weiter: Danach ist der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG bereits dann unzulässig, wenn der Verteidiger sein Bestimmungsrecht nach § 14 Abs. 1 RVG wirksam ausgeübt hat (OLG Bamberg DAR 2011 mit zustimmender Anmerkung Burhoff in StRR 2011, 240, OLG Celle StraFo 2008, 398, KG AGS 2012, 336. Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 42 Rn.15).
  • KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09

    Strafverteidigerkosten nach Teilfreispruch: Unzulässigkeit des Antrags auf

    Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung an, dass der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht statthaft ist, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring.
  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVGs 80/12

    Unmöglichkeit der Feststellung einer Pauschgebühr nach Kostenfestsetzungsantrag

    Vorliegend kommt hinzu, dass das Kostenfestsetzungsverfahren bereits durch förmlichen Festsetzungsbeschluss zum Abschluss gelangt ist, so dass in diesem Fall die Feststellung einer Pauschgebühr ohnehin ausscheidet (vgl. zum Ganzen auch OLG Jena, Beschluss vom 09. August 2010 - 1 AR (S) 25/10 für den Fall, dass Kostenfestsetzung und Pauschgebühr gleichzeitig beantragt werden; vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 2 AR 24/10 - = BeckRS 2011, 04551; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. März 2011 - 5 RVGs 98/10).
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