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   BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92   

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https://dejure.org/1992,554
BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92 (https://dejure.org/1992,554)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1992 - 2 AZR 147/92 (https://dejure.org/1992,554)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1992 - 2 AZR 147/92 (https://dejure.org/1992,554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung - Vorliegen einer schweren arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung - Nachhaltige Erschütterung des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; ArbGG 1979 § 58; ZPO §§ 286, 561
    Fristlose Kündigung wegen "Androhung" einer künftigen Erkrankung für den Fall der Verweigerung einer Urlaubsverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Androhung einer Erkrankung bei Verweigerung einer erbetenen Urlaubsverlängerung, Abmahnungserfordernis, Störung des Vertrauensverhältnisses

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: "Dann bin ich morgen eben krank" Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit ist ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1544
  • NZA 1993, 308
  • BB 1993, 434
  • DB 1993, 486
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 14.06.1982 - 4 Sa 267/82

    Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Krankfeiern oder Vorliegen

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    Vielmehr wird angedroht, die erstrebte Verlängerung der Arbeitsfreistellung notfalls auch ohne Rücksicht darauf zu erreichen, ob eine Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt (so zutreffend LAG Köln Urteil vom 14. Juni 1982 - 4 Sa 267/82 - DB 1982, 2091).
  • LAG Hamm, 23.05.1984 - 5 (8) Sa 226/84

    Abmahnung; Kündigung; Notwendigkeit einer Abmahnung; Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    Ein solches Verhalten beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, weil es in ihm den berechtigten Verdacht aufkommen lassen kann, der Arbeitnehmer mißbrauche notfalls seine Rechte aus den Lohnfortzahlungsbestimmungen, um einen unberechtigten Vorteil zu erreichen (so zu Recht LAG Hamm Urteil vom 23. Mai 1984 - 5 (8) Sa 226/84 - DB 1985, 49).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - und vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 68 und 96 zu § 626 BGB zu I 1 bzw. II 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 285).
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90

    Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    In dieser Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht liegt auch, wie das Berufungsgericht weiter zutreffend bemerkt, bereits eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses (vgl. zur schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten als Kündigungsgrund Senatsurteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 275/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - EzA § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 2 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    Die Ausführungen der Revision, das Verhalten der Klägerin rechtfertige weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, berühren nicht die Frage der generellen Eignung des Verhaltens der Klägerin als wichtiger Kündigungsgrund, sondern die weitere Frage, ob unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und der Abwägung der beiderseitigen Interessen der Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht und damit die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 b der Gründe; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 59 ff., 184, m. w. N.).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    Hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums, kann das Revisionsgericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen (vgl. BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - und vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 68 und 96 zu § 626 BGB zu I 1 bzw. II 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 285).
  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    In dieser Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht liegt auch, wie das Berufungsgericht weiter zutreffend bemerkt, bereits eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses (vgl. zur schuldhaften Verletzung von Nebenpflichten als Kündigungsgrund Senatsurteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 275/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - EzA § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
    Bei einer außerordentlichen Kündigung kommt es nicht auf die strafrechtliche Wertung, sondern darauf an, ob dem Arbeitgeber wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers nach dem gesamten Sachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zuzumuten ist (BAGE 3, 193 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB - für den Fall der Beleidigung).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143).

    bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, wesentliche Punkte außer acht läßt oder die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankeit).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht aber später dahin modifiziert, daß bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung jedenfalls dann nicht entbehrlich ist, wenn der Arbeitnehmer annehmen durfte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig bzw. der Arbeitgeber werde es zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten ansehen (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
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