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   BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05   

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BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 (https://dejure.org/2006,1970)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2006 - 2 AZR 245/05 (https://dejure.org/2006,1970)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 (https://dejure.org/2006,1970)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines unterhaltspflichtigen schwerbehinderten Arbeitnehmers; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung sowie eine diesbezügliche Sozialauswahl und die Auswirkungen des Behindertenschutzes; Abgestufte Darlegungslast hinsichtlich ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Schwerbehinderter - Sozialauswahl

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; NATO-Truppenstatut Art. IX Abs. 4; ; NATO-Tr... uppenstatut Art. I Abs. 1b; ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 7a; ; BetrVG § 102; ; BPersVG § 72; ; BPersVG § 79; ; SGB IX § 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers der Stationierungskräfte wegen Verlagerung der Aufgaben in die USA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem anzufechtenden Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., zuletzt beispw. BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Hinzu kommt, dass sich die Prognose der Streitkräfte über den zukünftigen Personalbedarf in dem D-Verbindungsbüro bestätigt hat (vgl. Senat 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40).

    Kündigungsrechtlich ist nur erheblich, ob bei Ausspruch der Kündigung die Prognose gerechtfertigt war, beim Auslaufen der Kündigungsfrist werde aus dringenden betrieblichen Erfordernissen keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Kläger mehr bestehen (vgl. Senat 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    a) Im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes gilt hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats iSd. § 102 BetrVG eine abgestufte Darlegungslast (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 - AP ZPO § 138 Nr. 11 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 12; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179).

    Er hat sich vielmehr nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO vollständig über den vom Arbeitgeber vorgetragenen Sachverhalt zu erklären und im Einzelnen zu bezeichnen, ob er rügen will, der Betriebsrat sei entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden, oder in welchen einzelnen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch oder die dem Betriebsrat mitgeteilten Tatsachen für unvollständig hält (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 193/04 - aaO).

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    Er begründet damit aber nur eine Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien des NTS in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Sinne von Art. XVI NTS, die in dem dort geregelten Verfahren auszutragen und beizulegen ist (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 82; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).

    Da der Entsendestaat auf Grund seiner Organisationsgewalt verbindlich die Abgrenzung zwischen dem die Truppe begleitenden und dort beschäftigten Zivilpersonal und den örtlichen Arbeitskräften iSv. Art. IX Abs. 4 NTS trifft, gehört jede bei der Truppe beschäftigte Zivilperson entweder nur zu dem die Truppe begleitenden Zivilpersonal oder nur zu den örtlichen Arbeitskräften iSd. Art. IX Abs. 4 NTS (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 82; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    Er begründet damit aber nur eine Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien des NTS in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens im Sinne von Art. XVI NTS, die in dem dort geregelten Verfahren auszutragen und beizulegen ist (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 82; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).

    Da der Entsendestaat auf Grund seiner Organisationsgewalt verbindlich die Abgrenzung zwischen dem die Truppe begleitenden und dort beschäftigten Zivilpersonal und den örtlichen Arbeitskräften iSv. Art. IX Abs. 4 NTS trifft, gehört jede bei der Truppe beschäftigte Zivilperson entweder nur zu dem die Truppe begleitenden Zivilpersonal oder nur zu den örtlichen Arbeitskräften iSd. Art. IX Abs. 4 NTS (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 82; 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.1997 - 10 Sa 613/97
    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    b) Es kann dahinstehen, ob der in § 4 SchutzTV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf 13. Dezember 1994 - 3 (17) Sa 1307/94 - zu Anhang O zum TVAL II; bejahend LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - ebenfalls zum Anhang O des TVAL II; APS/Dörner 2. Aufl. ZA-NTS Art. 56 Rn. 14; für eine Ergänzung der Darlegungslast: Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 -).
  • LAG Hessen, 28.06.2004 - 17 Sa 1257/03
    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    b) Es kann dahinstehen, ob der in § 4 SchutzTV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf 13. Dezember 1994 - 3 (17) Sa 1307/94 - zu Anhang O zum TVAL II; bejahend LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - ebenfalls zum Anhang O des TVAL II; APS/Dörner 2. Aufl. ZA-NTS Art. 56 Rn. 14; für eine Ergänzung der Darlegungslast: Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 -).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.1994 - 3 (17) Sa 1307/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse bei

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    b) Es kann dahinstehen, ob der in § 4 SchutzTV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf 13. Dezember 1994 - 3 (17) Sa 1307/94 - zu Anhang O zum TVAL II; bejahend LAG Rheinland-Pfalz 12. Dezember 1997 - 10 Sa 613/97 - ebenfalls zum Anhang O des TVAL II; APS/Dörner 2. Aufl. ZA-NTS Art. 56 Rn. 14; für eine Ergänzung der Darlegungslast: Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2004 - 17 Sa 1257/03 -).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    cc) Bei den Arbeitsplätzen, auf die sich der Kläger unter Hinweis auf den vorgelegten Ausdruck aus dem Arbeitsplatzangebot der Streitkräfte im Internet beruft, ist bereits nicht ersichtlich, dass sie zum Kündigungszeitpunkt frei waren (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    Dabei geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zB 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 125 f.; 16. Juli 1998 - 8 AZR 284/97 - 24. Februar 2000 - 8 AZR 145/99 - 5. Dezember 2002 - 2 AZR 697/01 - BAGE 104, 138) von einer abgestuften Darlegungslast aus.
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
    An die Entscheidung des Integrationsamtes sind die Gerichte für Arbeitssachen gebunden, sofern der Bescheid nicht ausnahmsweise nichtig ist (vgl. Senat 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - BAGE 94, 313).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 145/99

    Widerspruch bei Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • BAG, 16.07.1998 - 8 AZR 284/97

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang - Widerspruch des

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94

    Betriebsrat: Informationsanspruch - Gründe für den Kündigungsentschluss -

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 5 Sa 944/04

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers

  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

  • BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer

  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    (a) Hat der Arbeitgeber - wie hier - eine Anhörung des Betriebsrats dargelegt, die den Erfordernissen des § 102 BetrVG entspricht, ist es Sache des Arbeitnehmers, nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO vollständig und im Einzelnen auszuführen, in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers zu der Unterrichtung des Betriebsrats für falsch oder unvollständig hält (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 268/07 - Rn. 30; 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - Rn. 50) .
  • LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause

    Hat der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (bzw. der Personalvertretung) im Detail schlüssig dargelegt, muss der Arbeitnehmer deutlich machen, welche Angaben er aus welchem Grund weiterhin bestreiten will (BAG 18.05.2006 - 2 AZR 245/05, Rn. 50; KR-Rinck, 13. Auflage 2022, § 102 BetrVG Rn. 253).
  • ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15

    Volksverhetzende Äußerungen im Internet - außerordentliche Kündigung

    Auf einen entsprechenden Prozessvortrag des Arbeitgebers darf sich der Arbeitnehmer nicht darauf beschränken, die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung weiter pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten, vielmehr hat er nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO vollständig und in einzelnen darzulegen, ob der Betriebsrat entgegen der Behauptungen des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden sei oder in welchem Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch oder für unvollständig hält (BAG, Urteil vom 24. April 2008 - 8 AzR 268/07 - EZA § 613a BGB 2002 Nr. 92; Urteil vom 18. Mai 2006 - 2 AzR 245/05 - EZA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 148).
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