Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.03.2000

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 30.07.2003 - 2 B 11.00   

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OVG Berlin, 30.07.2003 - 2 B 11.00 (https://dejure.org/2003,20161)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2 B 11.00 (https://dejure.org/2003,20161)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2 B 11.00 (https://dejure.org/2003,20161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Teillöschung einer Baulast; Voraussetzungen für die Errichtung eines Gebäudes; Erfüllung des bauordnungsrechtlichen Zugänglichkeitsgebots bei der Sicherung der planungsrechtlichen Erschließung eines Grundstücks; Begriff der "Erschließung" eines Grundstücks

  • Judicialis

    Brandenburgische StrG § 48 Abs. 7; ; BauO Bln § 4 Abs. 1; ; BauO Bln § 73 Abs. 3; ; BauO Bln § 73 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § ... 30 Abs. 1; ; BauGB § 30 Abs. 2; ; BauGB § 33 Abs. 1 Nr. 4; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus OVG Berlin, 30.07.2003 - 2 B 11.00
    Soweit die planungsrechtliche Erschließung gesichert ist, ist im Allgemeinen auch dem bauordnungsrechtlichen Zugänglichkeitsgebot genügt, sofern das Bauordnungsrecht nicht nach Maßgabe seines Gefahrenschutzziels darüber hinausgehende, zusätzliche Anforderungen stellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1968, BRS 20 Nr. 84, vom 3. Mai 1988, BRS 48 Nr. 92, vom 1. März 1991, BVerwGE 88, 70, 76 f. sowie Wilke u.a., a.a.O. und Simon, Bayerische Bauordnung, Stand: September 2002, Art. 4 Rdnr. 4, jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Berlin, 30.07.2003 - 2 B 11.00
    Soweit die planungsrechtliche Erschließung gesichert ist, ist im Allgemeinen auch dem bauordnungsrechtlichen Zugänglichkeitsgebot genügt, sofern das Bauordnungsrecht nicht nach Maßgabe seines Gefahrenschutzziels darüber hinausgehende, zusätzliche Anforderungen stellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1968, BRS 20 Nr. 84, vom 3. Mai 1988, BRS 48 Nr. 92, vom 1. März 1991, BVerwGE 88, 70, 76 f. sowie Wilke u.a., a.a.O. und Simon, Bayerische Bauordnung, Stand: September 2002, Art. 4 Rdnr. 4, jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin, 30.07.2003 - 2 B 11.00
    Soweit die planungsrechtliche Erschließung gesichert ist, ist im Allgemeinen auch dem bauordnungsrechtlichen Zugänglichkeitsgebot genügt, sofern das Bauordnungsrecht nicht nach Maßgabe seines Gefahrenschutzziels darüber hinausgehende, zusätzliche Anforderungen stellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1968, BRS 20 Nr. 84, vom 3. Mai 1988, BRS 48 Nr. 92, vom 1. März 1991, BVerwGE 88, 70, 76 f. sowie Wilke u.a., a.a.O. und Simon, Bayerische Bauordnung, Stand: September 2002, Art. 4 Rdnr. 4, jeweils mit Nachweisen).
  • VG Berlin, 15.07.2015 - 19 K 273.14

    Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet

    Insbesondere soll gewährleistet sein, dass Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungs- und Gesundheitswesens, der Abfallbeseitigung und der Post sowie die Bewohner und Besucher das Grundstück und das Gebäude unter Berücksichtigung aller Aspekte der Gefahrenabwehr sicher erreichen können (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 30. Juli 2003 - OVG 2 B 11.00 -, juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 10 N 35.17

    Baulast; Geh- und Fahrrechte; Verzicht; öffentliches Interesse; Wegfall; Zufahrt;

    Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungs- und Gesundheitswesens, der Abfallbeseitigung und der Post sowie die Bewohner und Besucher das Grundstück und das Gebäude unter Berücksichtigung aller Aspekte der Gefahrenabwehr sicher erreichen können (OVG Berlin, Urteil vom 30. Juli 2003 - 2 B 11.00 -, juris Rn. 20; Broy-Bülow, in: Wilke u.a., a.a.O., § 4 Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 2 N 63.17

    Zulassung der Berufung; Darlegung; ernstliche Richtigkeitszweifel; Baulast;

    Die Kläger verweisen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 30. Juli 2003 (- OVG 2 B 11.00 - juris) und teilen mit, das Oberverwaltungsgericht habe für den Fall, dass das betroffene Grundstück nach der Löschung einer Baulast gar nicht mehr über Berliner Hoheitsgebiet zu erreichen gewesen wäre, den Gesichtspunkt der möglichst effizienten Gefahrenabwehr als Begründung für ein öffentliches Interesse am Fortbestand einer Baulast herangezogen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.2000 - 2 B 11.00   

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BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2 B 11.00 (https://dejure.org/2000,17732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Überschreitung des Schwellenwertes bei behandlungsbezogenen Schwierigkeiten in der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2000 - 2 B 11.00
    Die Beschwerdebegründung zeigt keine in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehende klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO, § 127 Nr. 2 BRRG) auf, deren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
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