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   BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11   

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BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11 (https://dejure.org/2011,13727)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2011 - 2 B 17.11 (https://dejure.org/2011,13727)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 2 B 17.11 (https://dejure.org/2011,13727)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Übernahme einer unbefristet angestellten Schullehrerin in ein Beamtenverhältnis bei überschrittener Höchstaltersgrenze von 40 Jahren mit Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG; Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter für Beamte nach der Laufbahnverordnung Nordrhein- Westfalen (LVO ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme einer unbefristet angestellten Schullehrerin in ein Beamtenverhältnis bei überschrittener Höchstaltersgrenze von 40 Jahren mit Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG; Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter für Beamte nach der Laufbahnverordnung Nordrhein- Westfalen ( LVO ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 146 ff.).

    2.2 Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 6 A 2173/05

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung über einen Antrag auf Übernahme

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG Münster, Urteile vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - ZBR 1995, 202 und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).

    Hat etwa eine Lehramtsbewerberin nach Geburt und Erziehung eines Kindes ihr Studium nur noch mit erheblichen Verzögerungen abschließen können, und überschreitet sie deshalb die Höchstaltersgrenze, ist der erforderliche Kausalzusammenhang gegeben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG Münster, Urteile vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - ZBR 1995, 202 und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Im Übrigen können Altersgrenzen den Leistungsgrundsatz nur einschränken, soweit sie im Lebenszeitprinzip als einem durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums angelegt sind und die beiden gegenläufigen Verfassungsgrundsätze in einen angemessenen Ausgleich bringen (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG Münster, Urteile vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - ZBR 1995, 202 und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1994 - 6 A 1725/93

    Höchstaltersgrenze; Kinderbetreuungszeiten; Hinausschiebung von

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG Münster, Urteile vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 - ZBR 1995, 202 und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Das Lebensalter kann nur dann ein Eignungsmerkmal sein, wenn die Annahme berechtigt ist, dass ein Bewerber typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt, wenn er ein bestimmtes Alter überschreitet (vgl. zum Polizeivollzugsdienst BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 31.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; zum Feuerwehrdienst EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 Wolf - NVwZ 2010, 244).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 17.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11   

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OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11 (https://dejure.org/2011,13450)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 B 17/11 (https://dejure.org/2011,13450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermeidbare "besondere" Härte i.R.d. Zubilligung eines eigenständigen nachehelichen Aufenthaltsrechts; Annahme einer besonderen Härte bei Vorliegen besonderer, im Einzelfall über die regelmäßig mit ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermeidbare "besondere" Härte i.R.d. Zubilligung eines eigenständigen nachehelichen Aufenthaltsrechts; Annahme einer besonderen Härte bei Vorliegen besonderer, im Einzelfall über die regelmäßig mit ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 23.01.2002 - V 26/01

    Rechtsschutz gegen negative Prüfungsentscheidungen:

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 V 26/01 -, SKZ 2002, 168, Leitsatz Nr. 69) Das gilt beispielsweise für einen geringeren wirtschaftlichen Lebensstandard wie auch einen mit der Aufenthaltsbeendigung verbundenen Verlust eines Arbeitsplatzes in Deutschland.

    (vgl. insbesondere auch dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 V 26/01 -, SKZ 2002, 168, Leitsatz Nr. 69).

  • VG Saarlouis, 22.12.2010 - 10 L 2181/10

    Voraussetzungen zum Vorliegen einer besonderen Härte im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11
    Die Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22. Dezember 2010 - 10 L 2181/10 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 22.12.2010 - 10 L 2181/10 - muss erfolglos bleiben.

  • VGH Hessen, 10.10.2005 - 9 TG 2403/05

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen besonderer Härte

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11
    (vgl. etwa (generell) VGH München, Beschluss vom 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 -, bei juris, VGH Kassel, Beschluss vom 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 -, DÖV 2006, 177, zustimmend: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 31 Rn 24, ablehnend dagegen: Huber, AufenthG, 1. Auflage 2010, § 31 Rn 16).
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020

    Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch gewaltbereiten Ehemann;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11
    (vgl. etwa (generell) VGH München, Beschluss vom 13.8.2009 - 10 ZB 09.1020 -, bei juris, VGH Kassel, Beschluss vom 10.10.2005 - 9 TG 2403/05 -, DÖV 2006, 177, zustimmend: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 31 Rn 24, ablehnend dagegen: Huber, AufenthG, 1. Auflage 2010, § 31 Rn 16).
  • OVG Saarland, 04.06.2010 - 2 B 86/10

    Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges Aufenthaltsrecht, besondere Härte,

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11
    Die ausnahmsweise ein Absehen von der hier bei weitem nicht erfüllten Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigende und durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermeidbare "besondere" Härte bezogen auf den Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49) liegt hier offensichtlich nicht vor.
  • OVG Saarland, 08.06.2000 - 9 V 14/00

    Anforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Dafür gibt es angesichts der konkreten Fallumstände keine Anhaltspunkte.
  • OVG Saarland, 23.11.2005 - 2 W 31/05

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht für Thailänderin - Härteklausel

    Auszug aus OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Dafür gibt es angesichts der konkreten Fallumstände keine Anhaltspunkte.
  • OVG Hamburg, 06.09.2019 - 1 Bs 155/19

    Besondere Härte nach AufenthG 2004 § 31 Abs 2 S 2 Alt 3

    Anderes könnte ausnahmsweise z.B. dann gelten, wenn dem nachgezogenen Ehegatten eine freie Willensentscheidung nicht möglich war (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 28.2.2003, 13 S 2798/02, InfAuslR 2003, 232), eine Trennung ihn oder Kinder gefährdet hätte oder der Ehepartner dem zugezogenen Ehegatten zuvorkommt, um zu verhindern, dass dieser ein eigenes Aufenthaltsrecht erhält (vgl. auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 2.11.2007, 4 Bf 69/07.Z n.v., Beschl. v. 3.8.2015, 4 So 119/14, n.v., Beschl. v. 28.1.2019, 1 Bf 163/18.Z, n.v.; ebenso: OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2018, 13 ME 458/18, AuAS 2019, 14, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 25.6.2018, 10 ZB 17.2436, juris Rn. 12; VGH Kassel, 9. Senat, Beschl. v. 10.10.2015, 9 TG 2403/05, AuAS 2005, 266, juris Rn. 5; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Auflage 2018, § 31 AufenthG Rn. 63; lediglich indizielle Wirkung im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob die Trennung unzumutbar ist: OVG Saarlouis, Beschl. v. 19.4.2018, 2 B 52/18, juris Rn. 15; Beschl. v. 24.2.2011, 2 B 17/11, juris Rn. 17; OVG Bautzen, 12.1.2018, 3 B 325/17, DVBl 2018, 668, juris Rn. 18; OVG Berlin/Brandenburg, Beschl. v. 7.7.2011, OVG 2 S 63.11 u.a., juris Rn. 4; VGH Kassel, 7. Senat, Beschl. v. 17.1.2007, 7 TG 2908/06, AuAS 2007, 122, juris Rn. 14 f.; Marx in GK AufenthG, Stand April 2019, § 31 AufenthG Rn. 71 f.).
  • OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 B 52/18

    Versagung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis; besondere Härte;

    (vgl. bereits Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 B 17/11 -, juris).

    Die alle Rückkehrer bzw. Rückkehrerinnen gleichermaßen treffenden typischen Rückkehreffekte können die Ausreisepflicht von vornherein nicht über das Merkmal der "besonderen Härte" in § 31 Abs. 2 Satz 1 AufenthG suspendieren.(vgl. Beschluss des Senats vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 -, juris m.w.N.).

  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11

    Divergenz- und Grundsatzrüge; eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung

    Das gilt zunächst für die geltend gemachte, für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ursächliche Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 - hinsichtlich der Anwendung des § 31 Abs. 2 AufenthG.

    Im Rahmen der dann unter dem Aspekt vorgenommenen Betrachtung, die sich im Übrigen ebenfalls als Alternativbetrachtung in der einen ganz ähnlich gelagerten Sachverhalt betreffenden Senatsentscheidung vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 - findet, wurde allerdings bezogen auf die Gegebenheiten im konkreten Fall der Klägerin eine solche Unzumutbarkeit mit ausführlicher Begründung verneint.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Jedenfalls im Falle einer Klageabweisung muss sich die Berufungsbegründung grundsätzlich zu jedem einzelnen Streitgegenstand verhalten, auch wenn diese in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen (vgl. RG, Urteil vom 25. Juni 1937 - II 239/36 - JW 1937, 2786 f.; BGH, Beschluss vom 19. September 1951 - II ZB 15/51 -, NJW 1952, 26; Urteil vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94 -, juris Rn. 10 ; OVG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2012 - OVG 2 B 17/11 -, juris Rn. 4; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 113).
  • VG Saarlouis, 18.04.2012 - 10 K 788/11

    Nachträgliche Befristung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Zumutbarkeit des

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.02.2011, 2 B 17/11, vom 23.11.2005, 2 W 31/05, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 08.06.2000, 9 V 14/00, SKZ 2000, Leitsatz Nr. 126, (zu § 19 AuslG), wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.02.2011, 2 B 17/11, wie vor,.

  • OVG Saarland, 28.01.2014 - 2 B 485/13

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht auf Basis eines Visums

    Eine solche anspruchsbegründende - bezogen auf den Trennungszeitpunkt zu beurteilende "besondere" Härte, die der Ausländerin oder dem Ausländer bei einer Trennung vor Ablauf der Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft von dem deutschen Ehepartner ausnahmsweise einen Anspruch auf eigenständigen Aufenthalt vermitteln könnte, kann unter dem Aspekt der anstehenden Rückkehr in das Heimatland nur ausnahmsweise festgestellt werden, wenn die von der Ausländerin beziehungsweise dem Ausländer zu gewärtigenden Schwierigkeiten der Wiedereingliederung in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herkunftslandes deutlich über die damit regelmäßig verbundenen Probleme hinausgehen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes Beschlüsse vom 13.10.2011 - 2 A 259/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 39, vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 -, SKZ 2011, 242, Leitsatz Nr. 52, betreffend die Rückkehrverpflichtung einer wiederholt geschiedenen und nach eigenem Vortrag deswegen von ihrer Familie "verstoßenen" Frau in die Türkei, wonach auch ein vergleichsweise geringerer Lebensstandard im Rückkehrfall noch keine "besondere" Härte begründet, m.w.N., vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49, dort insbesondere zum Beurteilungszeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, vom 17.7.2009 - 2 B 385/09 -, SKZ 2010, 67, Leitsatz Nr. 53, vom 4.2.2009 - 2 B 449/08 -, SKZ 2009, 253, Leitsatz Nr. 69, vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 - SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75, betreffend die Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand, und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Die alle Rückkehrer beziehungsweise Rückkehrerinnen gleichermaßen treffenden typischen Rückkehreffekte wie etwa der drohende Verlust eine Arbeitsplatzes in Deutschland können die Ausreisepflicht von vornherein nicht über das Merkmal der "besonderen Härte" in § 31 Abs. 2 Satz 1 AufenthG suspendieren.
  • VG Freiburg, 08.02.2013 - 4 K 1731/12

    Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; besondere Härte; Fiktionswirkung

    Vielmehr ist ihm das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft schon gar nicht möglich, weil der andere Ehepartner ihn verlassen hat ( vgl. hierzu Saarl. OVG, Beschluss vom 24.02.2011 - 2 B 17/11 -, m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 13.08.2009 - 10 ZB 09.1020 -, juris; Hess VGH, Beschluss vom 10.10.2005, AuAS 2005, 266; VG Münster, Beschluss vom 09.07.2012 - 8 L 293/12 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 02.09.2005 - 1 K 1534/05 -, juris ).
  • VG Saarlouis, 23.03.2011 - 10 K 537/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - inlandbezogenes Ausreisehindernis

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.02.2011, 2 B 17/11.
  • VG Augsburg, 11.08.2020 - Au 1 K 19.867

    Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis

    Die zu erwartenden Nachteile und Schwierigkeiten müssen also über das hinausgehen, was Ausländer regelmäßig hinzunehmen haben, wenn sie Deutschland verlassen müssen (OVG Saarland, B.v. 24.2.2011 - 2 B 17/11 - juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89

    Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen

    Die zu erwartenden Nachteile und Schwierigkeiten müssen also über das hinausgehen, was Ausländer regelmäßig hinzunehmen haben, wenn sie Deutschland verlassen müssen (OVG Saarland, B.v. 24.2.2011 - 2 B 17/11 - juris Rn. 14).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33808
OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11 (https://dejure.org/2012,33808)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2012 - 2 B 17.11 (https://dejure.org/2012,33808)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2012 - 2 B 17.11 (https://dejure.org/2012,33808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Teilzulassung der Berufung bei mehreren Streitgegenständen; Streitgegenstand einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise eines Visums

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 125 Abs 2 VwGO, § 124a Abs 6 S 1 VwGO, § 124a Abs 3 S 4 VwGO
    Verwerfung der Berufung; Beschluss; unzulässige Berufung; Berufungsbegründung; Berufungsgründe; Teilzulassung der Berufung; mehrere Streitgegenstände; unterschiedlicher Aufenthaltszweck; fehlende Begründung in Bezug auf zugelassenen Streitgegenstand

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 6 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 27 Abs. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Berufung, Berufungsbegründung, Streitgegenstand, Visum, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug, Beschränkung der Berufungszulassung, Berufungszulassung, gesonderter Streitgegenstand, Aufenthaltszweck, Vertriebenenrecht, eheliche Lebensgemeinschaft, Vertriebenenstatus, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11
    Sie ist jedoch nur dann ausreichend, sofern hinreichend zum Ausdruck kommt, hinsichtlich welcher im Zulassungsverfahren geltend gemachter Gründe Bezug genommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 01.04.1976 - II C 39.73

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs - Geltendmachung des Beihilfeanspruchs -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine teilweise Berufungszulassung zulässig ist, wenn sie sich auf einen gesonderten Streitgegenstand bzw. einen rechtlich und tatsächlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs bezieht; nicht zulässig und daher unwirksam ist hingegen eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte Rechtsfragen oder Normen (vgl. zur Revisionszulassung: Urteil vom 1. April 1976 - II C 39.73 - BVerwGE 50, 292 ; zur Berufungszulassung: Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 u.a. - juris Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 -, juris Rn. 15; Urteil vom 7. Februar 1997 - 9 C 11.96 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 07.02.1997 - 9 C 11.96

    Berufungsantrag - Rechtsschutzbegehren in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine teilweise Berufungszulassung zulässig ist, wenn sie sich auf einen gesonderten Streitgegenstand bzw. einen rechtlich und tatsächlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs bezieht; nicht zulässig und daher unwirksam ist hingegen eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte Rechtsfragen oder Normen (vgl. zur Revisionszulassung: Urteil vom 1. April 1976 - II C 39.73 - BVerwGE 50, 292 ; zur Berufungszulassung: Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 u.a. - juris Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 -, juris Rn. 15; Urteil vom 7. Februar 1997 - 9 C 11.96 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.07.2008 - 10 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revision, Berufungsverfahren, Berufungsbegründung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11
    Sie hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil, soweit dagegen die Berufung zugelassen wurde, nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 10 B 3.08 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 5 B 18.10

    Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenem Recht; Grundsatz; Ausnahme (hier: Art.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine teilweise Berufungszulassung zulässig ist, wenn sie sich auf einen gesonderten Streitgegenstand bzw. einen rechtlich und tatsächlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs bezieht; nicht zulässig und daher unwirksam ist hingegen eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte Rechtsfragen oder Normen (vgl. zur Revisionszulassung: Urteil vom 1. April 1976 - II C 39.73 - BVerwGE 50, 292 ; zur Berufungszulassung: Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 u.a. - juris Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 -, juris Rn. 15; Urteil vom 7. Februar 1997 - 9 C 11.96 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11
    Denn der Streitgegenstand einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. eines Visums wird bestimmt und begrenzt durch die Aufenthaltszwecke, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2012 - 2 B 17.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine teilweise Berufungszulassung zulässig ist, wenn sie sich auf einen gesonderten Streitgegenstand bzw. einen rechtlich und tatsächlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs bezieht; nicht zulässig und daher unwirksam ist hingegen eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte Rechtsfragen oder Normen (vgl. zur Revisionszulassung: Urteil vom 1. April 1976 - II C 39.73 - BVerwGE 50, 292 ; zur Berufungszulassung: Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 u.a. - juris Rn. 13; Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 -, juris Rn. 15; Urteil vom 7. Februar 1997 - 9 C 11.96 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 05.03.2013 - 10 B 41.12

    Einstellung eines Beschwerdeverfahrens aufgrund der Rücknahme einer Beschwerde

    V OVG Berlin-Brandenburg - 22.10.2012 - AZ: OVG 2 B 17.11.
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