Weitere Entscheidung unten: VG Dessau, 07.08.2003

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   OVG Brandenburg, 25.03.2004 - 2 B 238/03   

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OVG Brandenburg, 25.03.2004 - 2 B 238/03 (https://dejure.org/2004,24421)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2004 - 2 B 238/03 (https://dejure.org/2004,24421)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2004 - 2 B 238/03 (https://dejure.org/2004,24421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer aufschiebenden Wirkung einer Klage in der Hauptsache durch das Gericht; Zulässigkeit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der Bestandskraft des angefochtenen Bescheides; Überprüfung des Beginns der Widerspruchsfrist ...

  • Judicialis

    VwGO § 58 Abs. 1; ; VwGO § 70 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 70 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; KAG § 12 Abs. 1 Nr. 3 b)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Brandenburg, 07.10.2003 - 2 B 332/02

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beitragsbescheid, Beschwerde des Antragsgegners gegen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 25.03.2004 - 2 B 238/03
    Nach der Rechtsprechung des Senates (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 B 332/02 -, zur Veröffentlichung in der NVwZ-RR 2004 vorgesehen) kommt es für die Frage, ob die in der Belehrung gewählte Bezeichnung der Verwaltungsbehörde, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist, richtig bezeichnet ist, nicht in jedem Fall auf die formal richtige Bezeichnung der Stelle an, sondern darauf, ob die verwendete Bezeichnung gewährleistet, dass der Rechtsbehelf dort eingelegt wird, wo er rechtlich einzulegen ist.

    Damit ist die Belehrung ausreichend, um den Beteiligten die erforderliche Kenntnis über den Lauf und die Wahrung der Frist zu vermitteln (vgl. näher Beschluss des Senates vom 7. Oktober 2003, a. a. O.).

  • VG Cottbus, 25.09.2014 - 6 K 831/13

    Friedhofsgebühren

    Nach der Rechtsprechung des OVG Brandenburg (vgl. Beschluss vom 25. März 2004 - 2 B 238/03 -, zit. nach juris; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 B 332/02-, NVwZ-RR 2004, 315), der sich die Kammer anschließt, kommt es für die Frage, ob die in der Belehrung gewählte Bezeichnung der Verwaltungsbehörde, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist, richtig bezeichnet ist, nicht in jedem Fall auf die formal richtige Bezeichnung der Stelle an, sondern darauf, ob die verwendete Bezeichnung gewährleistet, dass der Rechtsbehelf dort eingelegt wird, wo er rechtlich einzulegen ist.
  • VG Frankfurt/Oder, 02.07.2012 - 5 L 96/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist nur statthaft, wenn ein noch nicht bestandskräftiger Verwaltungsakt vorliegt, der nach § 80 Abs. 2 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. März 2004 - 2 B 238/03, juris, Rn 3 Kopp/Schenke, 17. Aufl., § 80 Rdnr. 130).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.11.2012 - 5 L 125/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist nur statthaft, wenn ein noch nicht bestandskräftiger Verwaltungsakt vorliegt, der nach § 80 Abs. 2 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. März 2004 - 2 B 238/03, juris, Rn. 3 Kopp/Schenke, 17. Aufl., § 80 VwGO Rdnr. 130).
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Rechtsprechung
   VG Dessau, 07.08.2003 - 2 B 238/03   

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VG Dessau, 07.08.2003 - 2 B 238/03 (https://dejure.org/2003,50417)
VG Dessau, Entscheidung vom 07.08.2003 - 2 B 238/03 (https://dejure.org/2003,50417)
VG Dessau, Entscheidung vom 07. August 2003 - 2 B 238/03 (https://dejure.org/2003,50417)
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