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   BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00   

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https://dejure.org/2002,3733
BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00 (https://dejure.org/2002,3733)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 BvL 2/00 (https://dejure.org/2002,3733)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 BvL 2/00 (https://dejure.org/2002,3733)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollverfahren - Beamte - Rücknahme der Ernennung - Beamtenernennung

  • Judicialis

    SächsBG § 15; ; SächsBG § 6 Abs. 2 a.F.; ; SächsBG § 6 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; SächsBG § 15 Abs. 1; ; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 3; ; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 4; ; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr.... 1; ; SächsBG § 16 Abs. 1 a.F.; ; SächsBG § 42 Nr. 2 a.F.; ; BRRG § 9; ; BRRG § 10; ; BRRG § 59; ; BRRG § 1 Satz 1; ; VwGO § 128 Satz 1; ; BVerfGG § 81a; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 100 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ).

    An die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 97, 49 ).

    Dies setzt freilich voraus, dass der Vorlagebeschluss eine solche Rechtsauffassung mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lässt (vgl. BVerfGE 97, 49 ).

  • OVG Sachsen, 08.07.1993 - 2 S 124/93

    Personalkommission; Hochschullehrer; Einstellung; MfS; DDR; Falsche Angaben

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    Angesichts der an den Kläger gerichteten differenzierten Fragestellung nach Art und Umfang einer Tätigkeit für das MfS stellt sich unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1993 - 2 S 124/93 -, SächsVBl 1994, S. 82 ) zudem die nahe liegende Frage, ob der Kläger nicht mit Blick auf das von ihm angestrebte Amt nach Lage der Dinge ohne weiteres zu der Erkenntnis hätte gelangen können und müssen, dass IM-Tätigkeit und hauptamtliche Tätigkeit jedenfalls unter Berücksichtigung der Fragestellung nicht "zusammen" gesehen werden konnten und durften, um die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn zu wahren.

    Das Oberverwaltungsgericht hat aber in seinem Beschluss vom 8. Juli 1993 - 2 S 124/93 - (SächsVBl 1994, S. 82 ) zutreffend darauf hingewiesen, die Beurteilung der Frage, ob ein Beamter im Falle der Zusammenarbeit mit dem MfS ausnahmsweise noch als tragbar erscheine, sei allein Sache des Dienstherrn.

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    Dies gilt zumal dann, wenn die Behörde - wie hier - den Verwaltungsakt auf mehrere Rechtsgrundlagen gestützt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 -, DÖD 2001, S. 225 ).

    Mit Blick auf die vom Kläger in der ergänzenden Anhörung vom 17. Februar 1993 aufgestellte wahrheitswidrige Behauptung, als IM keine personenbezogenen Berichte gefertigt zu haben, stellt sich die Frage, ob es an einer Bewährung des Klägers in der Probezeit im Sinne des § 42 Nr. 2 SächsBG a.F. fehlt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 -, DÖD 2001, S. 225 ).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ; 77, 259 ; 78, 1 ).

    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ).

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 182 ; 74, 236 ; 97, 49 ).

    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ).

  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ; 77, 259 ; 78, 1 ).

    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ).

  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ; 77, 259 ; 78, 1 ).

    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts zugrunde, es sei denn, dass sich diese als offensichtlich unhaltbar erweist oder nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerfGE 69, 150 ; 72, 51 m.w.N.; 78, 1 ; 79, 245 ; vgl. auch BVerfGE 82, 198 ).

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich war, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt hätte (vgl. BVerwGE 31, 1; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 -, DVBl 1999, S. 319 ; Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20; Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, S. 37 ; vgl. auch Woydera/Summer, Sächsisches Beamtengesetz, Stand: Juli 2001, § 15 Anm. 3 c).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98

    Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung;

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich war, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt hätte (vgl. BVerwGE 31, 1; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 -, DVBl 1999, S. 319 ; Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20; Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, S. 37 ; vgl. auch Woydera/Summer, Sächsisches Beamtengesetz, Stand: Juli 2001, § 15 Anm. 3 c).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich war, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt hätte (vgl. BVerwGE 31, 1; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 -, DVBl 1999, S. 319 ; Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20; Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, S. 37 ; vgl. auch Woydera/Summer, Sächsisches Beamtengesetz, Stand: Juli 2001, § 15 Anm. 3 c).
  • OVG Sachsen, 15.01.1998 - 2 S 591/95

    Rücknahme ; Beamtenernennung; MfS- Tätigkeit; Einzelfallprüfung; Wohlverhalten

  • BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 100.98
  • OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 598/95

    Verfassungskonforme Auslegung; Einzelfallprüfung; Beamtenbewerber

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvL 52/79

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

    Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes auf einer anderen Rechtsgrundlage ist, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsaktes von dieser Rechtsgrundlage gedeckt ist, ohne dass an ihm Wesentliches geändert zu werden braucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2001 - 2 C 43.99 -, DÖD 2001, 225 und BVerfG, Beschl. v. 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 -).

    Die Rücknahme der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Probe ist auch nicht auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. zulässig, auch wenn diese Norm mit dem Rahmenrecht des Bundes im Einklang stehen sollte (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 21.12.1999-2 S 159/97-, SächsVBl. 2000, 131; Beschl. des BVerfG vom 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 - und Urt. des BVerwG vom 27.4.1999 - 2 C 26.98 -, SächsVBl. 1999, 205).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 3 R 850/10
    Unter Berücksichtigung der weiterhin bestehenden Unterschiede in den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse, darin eingeschlossen das allgemeine Preis- und Lohnniveau, ist weder das Angleichungsgebot des Art. 30 Abs. 5 Satz 3 EV noch der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt (vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 12. Februar 2003 zur Beamtenbesoldung Ost im Jahr 2003, 2 BvL 2/00, in juris).
  • OVG Sachsen, 26.10.2006 - 2 BS 200/06

    Beschwerde von Eislauftrainer Ingo Steuer hat vor dem SächsOVG keinen Erfolg

    Hat ein Bewerber die Ernennungsbehörde arglistig getäuscht, so genügt es für den Ursachenzusammenhang zwischen Täuschung und Ernennung, dass die Behörde ohne die Täuschung den Bewerber nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über seine Bewerbung entschieden hätte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2002 - 2 BvL 2/00 - BVerwG, Urt. v. 10.06.1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, 37 f.; Beschl. v. 29.07.1998 - 2 B 63.98 -, DVB1.1999, 319; Urt. v. 25.10.1968, BVerwGE 31, 1 f. [BVerwG 25.10.1968 - VI C 95.67] ; Urt. v. 12.09.1973, BVerwGE 16, 349 [342]; SächsOVG, Urt. v. 09.04.2003 - 2 B 381/02 -).
  • VG Münster, 19.12.2012 - 5 L 812/12

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erhöhung des beihilferechtlichen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 2/00 - , unter: juris.de, Rn.66, Der im Jahre 1924 geborene Antragsteller kann auch nicht darauf verwiesen werden, er habe für den Pflegefall (zusätzliche) Eigenvorsorge betreiben müssen.
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