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   BVerfG, 17.08.2001 - 2 BvR 1301/01   

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https://dejure.org/2001,8416
BVerfG, 17.08.2001 - 2 BvR 1301/01 (https://dejure.org/2001,8416)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2001 - 2 BvR 1301/01 (https://dejure.org/2001,8416)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2001 - 2 BvR 1301/01 (https://dejure.org/2001,8416)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Fehlen von Annahmegründen - Grundsatz der Subsidiarität - Suizidgefahr - Versagung des besonderen Vollstreckungsschutzes - Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - Erlass eines Haftbefehls

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 765a; ; ZPO § 765a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ZPO § 901, § 765a
    Neues Vorbringen im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2001 - 2 BvR 1301/01
    Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Beurteilung des Kammergerichts richtet, wonach er in der Lage sei, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, das Verzeichnis im Termin vorzulegen und die Richtigkeit an Eides statt zu versichern, zeigt die Verfassungsbeschwerde nicht auf, dass das Kammergericht bei der Feststellung des Sachverhalts unter Auslegung der Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts die Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkannt hat und die Auslegung und die Grenzen des danach verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten haben soll (vgl. dazu BVerfGE 52, 214 ).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2001 - 2 BvR 1301/01
    Danach muss der Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (stRspr; vgl. BVerfGE 22, 287 ; 73, 322 ).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2001 - 2 BvR 1301/01
    Danach muss der Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (stRspr; vgl. BVerfGE 22, 287 ; 73, 322 ).
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