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   BVerfG, 11.01.2002 - 2 BvR 1328/00   

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https://dejure.org/2002,7630
BVerfG, 11.01.2002 - 2 BvR 1328/00 (https://dejure.org/2002,7630)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2002 - 2 BvR 1328/00 (https://dejure.org/2002,7630)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 2 BvR 1328/00 (https://dejure.org/2002,7630)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2002 - 2 BvR 1328/00
    Auch wenn man unterstellt, dass der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör ihm - unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen auch immer - ein Recht auf Kenntnis von Akteninhalten einräumt, ist dieses Recht daher jedenfalls beschränkt auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten (vgl. BVerfGE 63, 45 ).

    Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Erweiterung des gerichtlichen Aktenbestandes gewährt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 63, 45 ).

  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2002 - 2 BvR 1328/00
    In dem vom Beschwerdeführer zitierten Beschluss vom 22. Januar 1982 (2 BvR 1506/81, NJW 1982, S. 925) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die dem Rechtsmittelgericht in § 349 Abs. 2 StPO eingeräumte Möglichkeit, die Revision durch nicht begründeten Beschluss zu verwerfen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Erweiterung des gerichtlichen Aktenbestandes gewährt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 63, 45 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2002 - 2 BvR 1328/00 -).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Erweiterung des gerichtlichen Aktenbestandes gewährt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 63, 45 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2002 - 2 BvR 1328/00 -).
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