Rechtsprechung
   BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6751
BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03 (https://dejure.org/2004,6751)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03 (https://dejure.org/2004,6751)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 2004 - 2 BvR 1766/03 (https://dejure.org/2004,6751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Abschiebung und der Entlassung aus der Strafhaft ; Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz; Recht auf freien Zugang zu den Gerichten bei Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts; Unbeachtlichkeit verfahrenseinleitender ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Dabei darf der Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 77, 275 ; stRspr).

    Dasselbe gilt für die gerichtliche Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Dasselbe gilt für die gerichtliche Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

    Die Gerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts vor allem auch darauf zu achten, dass der Zugang zu den Gerichten allen Bürgern auf möglichst gleichmäßige Weise eröffnet wird (BVerfGE 74, 228 ).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Dabei darf der Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 77, 275 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Verpflichtet dieses das Gericht zur rechtlichen Prüfung eines Antrags, so beteiligt sich das Gericht, indem es entsprechend verfährt, nicht an einem Rechtsverstoß, sondern handelt in Erfüllung seiner Rechtspflicht zur Gewährung von Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 103, 111 ).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Verfahrensordnung eingeräumte Möglichkeit zur Wahrung seiner Belange benutzt, um statt des Schutzes seiner Rechte gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 sowie 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; speziell für das Strafverfahren BGHSt 38, 111 ; Kudlich, Strafprozess und allgemeines Missbrauchsverbot, 1998, S. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Die vorliegenden verfassungsrechtlichen Fragen waren - bezogen auf einen im Wesentlichen gleich gelagerten Sachverhalt - bereits Gegenstand einer weiteren Verfassungsbeschwerde (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 2003 - 2 BvR 917/03 -, NJW 2004, S. 1373 f.).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Art. 19 Abs. 4 GG ist daher verletzt, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne nachvollziehbaren Grund versagt wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, ZfStrVo 2002, S. 178).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Dasselbe gilt für die gerichtliche Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 50, 16 ; 74, 228 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 282/00

    Zur Ablehnung der Bearbeitung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung gegen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Verfahrensordnung eingeräumte Möglichkeit zur Wahrung seiner Belange benutzt, um statt des Schutzes seiner Rechte gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 sowie 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; speziell für das Strafverfahren BGHSt 38, 111 ; Kudlich, Strafprozess und allgemeines Missbrauchsverbot, 1998, S. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gem GG Art 19 Abs 4 bei

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03
    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Verfahrensordnung eingeräumte Möglichkeit zur Wahrung seiner Belange benutzt, um statt des Schutzes seiner Rechte gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 sowie 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; speziell für das Strafverfahren BGHSt 38, 111 ; Kudlich, Strafprozess und allgemeines Missbrauchsverbot, 1998, S. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03

    Zur Anwendung von RBerG Art 1 Abs 1, § 7 S 1 auf Strafgefangene vor Gericht

  • BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug

  • BGH, 29.09.1970 - IV ZB 10/70

    Beschwerde in einer Kindesannahmesache;standeswidrige Einlegung durch den Notar

  • OLG Nürnberg, 09.05.2003 - Ws 220/03
  • OLG Nürnberg, 27.07.2001 - Ws 452/01

    Rechtsberatende Tätigkeit eines Strafgefangenen in Form einer

  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09

    Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz

    Unabhängig von der Frage, ob die Hilfe des Mitgefangenen, der das angehaltene Schreiben für den Beschwerdeführer gefertigt hatte, eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellte, verstößt daher jedenfalls die dem Beschwerdeführer allenfalls anzulastende bloße Inanspruchnahme einer Rechtsdienstleistung nicht gegen § 3 RDG (vgl. zum Rechtsberatungsgesetz BVerfGK 2, 196 ; 4, 305 ; 6, 291 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2004 - 2 BvR 1766/03 -, NJW-RR 2004, S. 1713).
  • AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07

    Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines

    Zwar ist anerkannt, dass der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen ein Vertretungsverbot nach § 43a Abs. 4 BRAO in einem gerichtlichen Verfahren nicht unmittelbar zur Unwirksamkeit der Prozessvollmacht und der vorgenommenen Prozesshandlungen führt, sondern dass es einer konstitutiven Zurückweisung durch das Gericht bedarf und nur solche Verfahrenshandlungen unwirksam sind, die der Rechtsanwalt nach seiner Zurückweisung vornimmt (vgl. BVerfG NJW 2004, 1236; BVerfG NJW-RR 2004, 1713; BGHZ 54, 275, 281 = NJW 1971, 42, 43; Feuerich/Braun, BRAO, 4. Aufl. 1999, § 45 RdNr. 37).
  • AG Duisburg, 23.08.2006 - 62 IK 286/06

    Der Umfang der Vertretungsbefugnis der als geeignet anerkannten Stelle i.R.e.

    Verstößt der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten durch seine rechtsbesorgende Tätigkeit gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG, so ist er, sobald das Gericht hiervon Kenntnis erlangt, vom ganzen Verfahren, also nicht nur von der mündlichen Verhandlung, auszuschließen (§ 157 Abs. 2 ZPO, § 4 InsO; BVerfG NJW 2004, 1236; BVerfG NJW 2004, 1373; BVerfG NJW-RR 2004, 1713; BGH NZI 2004, 510f. = ZVI 2004, 337; BVerwG NJW 1988, 220).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht