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   BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01   

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https://dejure.org/2002,4853
BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01 (https://dejure.org/2002,4853)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01 (https://dejure.org/2002,4853)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2002 - 2 BvR 1862/01 (https://dejure.org/2002,4853)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01
    Ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte, ist dagegen der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01
    Da es sich um eine wertende Entscheidung handelt, die nach ausfüllungsbedürftigen Kriterien und unter Prognosegesichtspunkten zu treffen ist, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrundegelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen (BVerfGE 70, 297 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01
    Es greift auf Verfassungsbeschwerde daher nur ein, wenn die Strafvollstreckungsgerichte bei ihrer Überprüfung im Rahmen der §§ 109 ff. StVollzG der Vollzugsbehörde einen zu weiten Ermessensspielraum zugebilligt und damit die Bedeutung der Grundrechte des Beschwerdeführers verkannt haben oder wenn die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung des fachgerichtlichen Maßstabs schlechthin nicht mehr nachvollziehbar ist, so dass sie den aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abzuleitenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. auch BVerfGE 18, 85 ).
  • OLG Frankfurt, 12.01.1983 - 3 Ws 857/82
    Auszug aus BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01
    Die Vorschrift räumt der Vollzugsbehörde einen Ermessensspielraum ein (OLG Nürnberg, ZfStrVo 1991, S. 245; OLG Frankfurt, NStZ 1983, S. 381 f.), in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind.
  • OLG Nürnberg, 30.08.1990 - Ws 919/90

    Versagung der Zulassung zu einem Fernstudium durch eine Haftanstalt;

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2002 - 2 BvR 1862/01
    Die Vorschrift räumt der Vollzugsbehörde einen Ermessensspielraum ein (OLG Nürnberg, ZfStrVo 1991, S. 245; OLG Frankfurt, NStZ 1983, S. 381 f.), in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind.
  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07

    Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks

    Es greift auf Verfassungsbeschwerde dann ein, wenn die Gerichte in der Wahrnehmung ihrer Pflicht, die behördliche Entscheidung - auch im Hinblick auf eine hinreichende Sachverhaltsaufklärung und die Rechtmäßigkeit der Ausfüllung behördlicher Ermessens- und Beurteilungsspielräume - zu überprüfen, die Bedeutung der Grundrechte des Beschwerdeführers verkannt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2002 - 2 BvR 1862/01 -, NStZ-RR 2002, S. 155; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 f.; allgemein BVerfGE 18, 85 ).
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