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   BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16   

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BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16 (https://dejure.org/2017,2491)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16 (https://dejure.org/2017,2491)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 (https://dejure.org/2017,2491)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 9 BeamtStG
    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen grds eigenständige, nur auf das jeweilige Verfahren bezogene Bewerberverfahrensansprüche - zudem grds kein Schutz gegen Reduzierung des Teilnehmerfeldes im Falle einer Neubescheidung - hier: ...

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um eine in einem Beförderungsauswahlverfahren ausgeschriebene Stelle; Verwirklichung eines in einem früheren Beförderungsauswahlverfahren vor den Fachgerichten erwirkten Neubescheidungsanspruchs; Beamtenrechtliches Prinzip der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen grds eigenständige, nur auf das jeweilige Verfahren bezogene Bewerberverfahrensansprüche - zudem grds kein Schutz gegen Reduzierung des Teilnehmerfeldes im Falle einer Neubescheidung - hier: ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um eine in einem Beförderungsauswahlverfahren ausgeschriebene Stelle; Verwirklichung eines in einem früheren Beförderungsauswahlverfahren vor den Fachgerichten erwirkten Neubescheidungsanspruchs; Beamtenrechtliches Prinzip der ...

  • rechtsportal.de

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um eine in einem Beförderungsauswahlverfahren ausgeschriebene Stelle; Verwirklichung eines in einem früheren Beförderungsauswahlverfahren vor den Fachgerichten erwirkten Neubescheidungsanspruchs; Beamtenrechtliches Prinzip der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen grds eigenständige, nur auf das jeweilige Verfahren bezogene Bewerberverfahrensansprüche - zudem grds kein Schutz gegen Reduzierung des Teilnehmerfeldes im Falle einer Neubescheidung - hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsetzung eines Neubescheidungsanspruchs - im neuen Beförderungsauswahlverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 472
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG bezieht sich daher auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren (vgl. BVerwGE 151, 14 ).

    Grundsätzlich unbeachtlich ist daher, dass der Beschwerdeführer mit einer Reduzierung des Bewerberkreises Gefahr läuft, dass der Dienstherr das Auswahlverfahren mangels einer hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber abbricht (vgl. BVerwGE 151, 14 ).

    In einem solchen Fall erscheint es denkbar, dass die Reduzierung des Bewerberfeldes mit der Folge einer nicht hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber (vgl. BVerwGE 151, 14 ) keinen für einen Abbruch des Auswahlverfahrens erforderlichen Sachgrund darstellt (vgl. BVerfGK 10, 355 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris, Rn. 22) und sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des allein übrig gebliebenen Bewerbers ausnahmsweise (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris, Rn. 11) zu einem Anspruch auf Beförderung verdichtet.

    Zur Überprüfung der Frage eines - etwa wegen Verstoßes gegen das Gebot der Publizität des Verfahrensabbruchs (vgl. BVerwGE 141, 361 ; 151, 14 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris, Rn. 23) - rechtswidrigen Abbruchs eines Auswahlverfahrens steht zur Sicherung des hierauf bezogenen Bewerbungsverfahrensanspruchs die Möglichkeit der Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes offen (vgl. BVerwGE 151, 14 ).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorverlagerung des Rechtsschutzes nicht beanstandet (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 57; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, juris, Rn. 5), und auch der Beschwerdeführer greift sie nicht mit verfassungsrechtlichen Argumenten an.

    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 31; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 -, juris, Rn. 28 f.).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorverlagerung des Rechtsschutzes nicht beanstandet (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 57; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, juris, Rn. 5), und auch der Beschwerdeführer greift sie nicht mit verfassungsrechtlichen Argumenten an.

    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 31; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 -, juris, Rn. 28 f.).

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    In einem solchen Fall erscheint es denkbar, dass die Reduzierung des Bewerberfeldes mit der Folge einer nicht hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber (vgl. BVerwGE 151, 14 ) keinen für einen Abbruch des Auswahlverfahrens erforderlichen Sachgrund darstellt (vgl. BVerfGK 10, 355 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris, Rn. 22) und sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des allein übrig gebliebenen Bewerbers ausnahmsweise (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, juris, Rn. 11) zu einem Anspruch auf Beförderung verdichtet.

    Zur Überprüfung der Frage eines - etwa wegen Verstoßes gegen das Gebot der Publizität des Verfahrensabbruchs (vgl. BVerwGE 141, 361 ; 151, 14 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris, Rn. 23) - rechtswidrigen Abbruchs eines Auswahlverfahrens steht zur Sicherung des hierauf bezogenen Bewerbungsverfahrensanspruchs die Möglichkeit der Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes offen (vgl. BVerwGE 151, 14 ).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Für die zweite Auswahlentscheidung ist nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der ersten Auswahlentscheidung maßgeblich (vgl. BVerwGE 138, 102 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 102, 197 ; ebenso - deklaratorisch - § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Zur Überprüfung der Frage eines - etwa wegen Verstoßes gegen das Gebot der Publizität des Verfahrensabbruchs (vgl. BVerwGE 141, 361 ; 151, 14 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 -, juris, Rn. 23) - rechtswidrigen Abbruchs eines Auswahlverfahrens steht zur Sicherung des hierauf bezogenen Bewerbungsverfahrensanspruchs die Möglichkeit der Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes offen (vgl. BVerwGE 151, 14 ).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 31; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 2015 - 2 BvR 161/15 -, juris, Rn. 28 f.).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Der VGH hat argumentiert, dies sei bereits deshalb nicht glaubhaft gemacht, weil das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fallkonstellationen eine Begründung des Gesamturteils für entbehrlich halte (Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 37 f.) und sich der Beschwerdebegründung nicht nachvollziehbar entnehmen lasse, dass eine derartige Ausnahmekonstellation hier nicht vorliege.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
    Die mögliche Grundrechtsverletzung ist durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vorzutragen; dabei ist darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - 6 B 427/11

    Bestenauslese Stellenbesetzung Konkurrentenstreit Bewerbungsfrist Gesamturteil

  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in

  • BVerwG, 30.04.2012 - 2 VR 6.11

    Nichtberücksichtigung der Bewerbung eines Beamten für einen Dienstposten bzw.

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Maßgeblicher Endzeitpunkt für die Bemessung des "Aktualitätszeitraums" ist der "Zeitpunkt der Auswahl" (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - BVerwGE 155, 152 Rn. 22; BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 - NVwZ 2017, 472 Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst insbesondere damit keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung ("Neubescheidung") unverändert bleibt ( BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris [Rn. 26 f.] ).

    Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes im Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG erscheint es zwar denkbar, dass etwa die Reduzierung des Bewerberfeldes mit der Folge einer nicht hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber keinen für einen Abbruch des Auswahlverfahrens erforderlichen Sachgrund darstellt, wenn der Dienstherr das ursprüngliche Bewerberfeld gezielt mit der Absicht der Herbeiführung der gewünschten Abbruchmöglichkeit des zu wiederholenden Auswahlverfahrens reduziert ( so BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017, a. a. O. [Rn. 27]) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 1 B 112/19

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Verwirkung; Vorbeurteilungen

    Diese Formulierung gibt keinen Anhalt dafür, dass die Antragsgegnerin eine Abbruchmöglichkeit durch gezielte Reduzierung des ursprünglichen Bewerberfeldes herbeiführen wollte, vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris, Rn. 27, was ein Indiz für eine sich auf Veränderungen im Bewerberkreis mit erstreckende Organisationsentscheidung hätte sein können.

    Eine abweichende Bewertung ergibt sich auch nicht aus dem im Beschwerdevorbringen mehrfach angesprochenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris (insb. Rn. 27).

  • VG München, 22.03.2024 - M 5 E 23.5825

    Stellenbesetzung, Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Fortsetzung des

    Ist ein Auswahlverfahren zur Vergabe einer Beförderungsstelle nach erfolgter Aufhebung der Auswahlentscheidung - wie hier - fortgesetzt worden und hat der Dienstherr eine erneute Auswahlentscheidung getroffen, so ist für die (dessen Beurteilungsermessen beachtende) Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser erneuten Auswahlentscheidung durch die Verwaltungsgerichte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der erneuten Auswahlentscheidung maßgeblich, weshalb auch das zu diesem Zeitpunkt aktuelle Beurteilungsbild der zu betrachtenden Bewerber in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.2016 - 1 WB 27.15 - juris Rn. 18; für das Dienstrecht der Beamten und Richter: BVerfG, B.v. 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 30.11.2021 - 1 B 1341/21 - juris Rn. 13 f.; BayVGH, B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens zum Erhalt einer hinreichenden Anzahl

    Es ist überdies grundsätzlich unbeachtlich, dass der Beamte mit einer Reduzierung des Bewerberkreises Gefahr läuft, dass der Dienstherr das Auswahlverfahren mangels einer hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber abbricht ( siehe: BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris Rn. 26 ).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst insbesondere damit keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung ("Neubescheidung") unverändert bleibt ( BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris [Rn. 26 f.] ).

    Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes im Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG erscheint es zwar denkbar, dass etwa die Reduzierung des Bewerberfeldes mit der Folge einer nicht hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber keinen für einen Abbruch des Auswahlverfahrens erforderlichen Sachgrund darstellt, wenn der Dienstherr das ursprüngliche Bewerberfeld gezielt mit der Absicht der Herbeiführung der gewünschten Abbruchmöglichkeit des zu wiederholenden Auswahlverfahrens reduziert ( so BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017, a. a. O. [Rn. 27]) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 2 B 11406/18

    Stellenbesetzung; Beförderung eines Beamten auf die Funktionsstelle eines

    Maßgeblicher Endzeitpunkt für die Bemessung des "Aktualitätszeitraums" ist auch hier der Zeitpunkt der Auswahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, NVwZ 2017, 472 und juris, dort Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, BVerwGE 155, 152 Rn. 22).
  • VG Stuttgart, 17.11.2022 - 10 K 3388/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gegenvorschlag des Präsidialrates im

    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch, BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris Rn. 24 unter Verweis auf BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 31; vom 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris, Rn. 18 und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 15 und vom 23.06.2015 - 2 BvR 161/15 -, juris, Rn. 28 f., ebenso BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 -, juris Rn. 12).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG bezieht sich daher auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren (BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16 -, Rn. 24 unter Verweis auf BVerwGE 151, 14, 18 Rn. 16).

  • VG Gelsenkirchen, 05.03.2019 - 12 L 2192/18

    Auswahlverfahren für das Amt des Präsidenten des Landessozialgerichts

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2017 - 2 BvR 2076/16 -, NVwZ 2017, 472 ff., juris Rn. 24.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25 Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, NVwZ 2017, 472 ff., juris Rn. 27.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2019 - 5 SaGa 2/19

    Einstweilige Verfügung - abgebrochenes Stellenbesetzungsverfahrens - öffentlicher

    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sogenannter Bewerbungsverfahrensanspruch; dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 - Rn. 24, juris = NVwZ 2017, 472; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 31, juris = ZTR 2016, 170).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch bezieht sich auf ein konkretes Stellenbesetzungsverfahren (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 - Rn. 24, juris = NVwZ 2017, 472).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 5 ME 152/21

    Auswahlverfahren, Fortsetzung; Bewerberkreis; Maßgeblicher Zeitpunkt

    Dabei ist zu berücksichtigten, dass im Falle der Fortsetzung eines Auswahlverfahrens die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zu treffenden neuen Auswahlentscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 29.4.2016 - BVerwG 1 WB 27.15 -, juris Rn. 18).

    Mithin kann sich das Bewerberfeld bei der neuen Auswahlentscheidung gegenüber der vorangegangenen Auswahlentscheidung ändern, etwa sich erweitern oder reduzieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.1.2017, a. a. O., Rn. 26 m.w.N.).

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Fachlehrer;

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 10 S 38.16

    Konkurrentenstreit um das neu geschaffene Referat im Bundesministerium der

  • OVG Sachsen, 11.09.2020 - 2 B 273/20

    Abbruch eines Auswahlverfahrens; Organisationsgewalt des Dienstherrn;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2020 - 2 B 10681/20

    Konkurrentenstreitverfahren in der Justizverwaltung; maßgeblicher Zeitpunkt für

  • VG Aachen, 24.10.2023 - 1 L 679/23

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Professor; Fachhochschule; besondere Befähigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2023 - 1 B 20/23

    Untersagung der Besetzung der zu vergebenden Planstellen mit anderen Beamten

  • VG Karlsruhe, 11.12.2023 - 12 K 4252/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Organisationsgrundentscheidung; Einbeziehung in die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17

    Bewerberverfahrensanspruch - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2021 - 5 Sa 296/20

    Konkurrentenklage - Bewerbungsverfahrensanspruch - Umsetzungsantrag aus

  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Tarifbeschäftigte;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 1 M 21/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens mangels laufbahnrechtlicher

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am

  • VG Aachen, 28.03.2018 - 1 L 199/18

    Konkurrentenstreit; Dokumentationspflicht; Auswahlerwägungen; Eröffnung;

  • VG Berlin, 05.04.2019 - 36 L 348.18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2021 - 4 S 10.21

    Beförderung; Bestenauslese; Auswahl; Erprobungszeit; Nachweis der Eignung;

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; hier: Antrag nach VwGO § 123

  • VG Schleswig, 20.08.2020 - 12 B 35/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2019 - 2 MB 10/19

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • BVerwG, 27.07.2022 - 1 W-VR 7.22

    Wiederaufnahme des ursprünglichen Auswahlverfahrens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 13.19

    Kein Anspruch auf Schaffung eines Beförderungsdienstpostens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 1 B 286/23

    Hinreichende Aktualität einer zu einem bestimmten Stichtag erstellten

  • ArbG Köln, 03.07.2019 - 18 Ga 47/19
  • VG Düsseldorf, 11.11.2021 - 2 L 1315/21

    Konkurrentenstreit, dienstliche Beurteilung, Kausalität

  • VG München, 04.06.2019 - M 5 E 18.4999

    Weites Organisationsermessen des Dienstherrn

  • VG Aachen, 07.09.2017 - 1 L 1130/17
  • VG Potsdam, 25.11.2021 - 1 L 192/21
  • VG Ansbach, 16.10.2019 - AN 1 E 19.00287

    Erledigung des Verfahrens des Eilrechtschutzes durch Ernennung der ausgewählten

  • VG Köln, 08.09.2022 - 19 L 1250/22
  • VG Schleswig, 28.10.2020 - 12 B 76/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Berlin, 19.09.2017 - 36 L 760.17

    Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Verwaltungsaktsqualität der

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